Die kommunale Schuldnerberatung und die vom Land verantwortete Verbraucherinsolvenzberatung sollen künftig enger miteinander verknüpft werden. Sozialminister Günter Baaske und Andreas Kaczynski, Vertreter der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Brandenburg, unterzeichneten heute in Potsdam eine entsprechende Vereinbarung mit Handlungsempfehlungen zur Qualität der sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Land Brandenburg.
Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg beantragten im vergangenen Jahr 3.684 überschuldete Menschen in Brandenburg ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Das sind 195 weniger als 2012. Die Privatinsolvenz ist seit 1999 möglich. Bevor ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss ein Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden. Diesen begleiten die 60 Insolvenzberatungsstellen in Brandenburg, die das Sozialministerium jährlich mit 1,7 Millionen Euro finanziert. Getragen werden die Beratungsstellen vor allem von den Vereinen und Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege.
Günter Baaske: „Unser Ziel ist eine umfassende Beratung aus einer Hand für Menschen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Mit der kompetenten und individuellen sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung sollen sie eine Chance auf ein Leben ohne Schulden bekommen. Mit den Handlungsempfehlungen schaffen wir zum ersten Mal einheitliche Qualitätskriterien für die Beratungsstellen im Land auf freiwilliger Basis. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen damit die beiden Beratungsangebote inhaltlich verbunden werden.“
Andreas Kaczynski: „Menschen in Not und ihre Familien haben ohne eine professionelle Beratung kaum eine Chance, eingetretene Überschuldung zu bewältigen. Der Erfolg von Beratungsstellen fußt auf langjährigen Erfahrungen, fachlicher Professionalität und großer Sozialkompetenz. Die hohe Qualität der Angebote ist somit ein unmittelbarer Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen vieler Menschen in diesem Land.“
Die Schuldnerberatung bietet von Schulden betroffenen Menschen bei der Bewältigung von finanziellen Problemen kostenlos Hilfe an. Für diese Aufgabe sind die Kommunen zuständig, die diese zum Teil durch eigene Schuldnerberatungsstellen, jedoch oftmals durch Beratungsstellen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege wahrnehmen lassen.
Baaske: „Für die Verschuldung von Privathaushalten gibt es die unterschiedlichsten Gründe. Dazu gehören Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit. Auch Handyverträge und die vielen verlockenden Kaufangebote per Ratenzahlungen können Schuldenfallen sein, aus denen gerade junge Menschen ohne Hilfe keinen Ausweg finden. Unser Ziel ist es, überschuldeten Menschen bei der Bewältigung ihrer sozialen und finanziellen Probleme zu helfen und ihnen neue Lebensperspektiven zu eröffnen. Dabei steht immer die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund.“
Informationen, wie Familien mit ihrem Haushaltsgeld möglichst effektiv wirtschaften, bietet auch die kostenfreie Vortragsreihe „Auskommen mit dem Einkommen“ derVerbraucherzentrale Brandenburg. Alle Teilnehmenden der Vortragsreihe erhalten die in diesem Jahr neu erschienene Broschüre „Clever wirtschaften – Spartipps für Familien“. Interessierte können die Broschüre unter www.vzb.de/auskommen-einkommen herunterladen oder bei der Verbraucherzentrale Brandenburg kostenlos bestellen (Telefon 0331 98-229995 oder per E-Mail an familie [at] vzb.de). Hier sind auch Informationen über Veranstaltungsorte und -termine der Vortragsreihe zu erhalten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg