Innenminister Jörg Schönbohm hat die Möglichkeit der weiteren Nutzung von Kennzeichenfahndung und Handyortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg begrüßt. Dies sei ein Beitrag zu mehr Sicherheit durch moderne Techniknutzung, sagte er heute in der Landtagsdebatte zur Sechsten Änderung des Landespolizeigesetzes. Er verwies auf die guten Praxiserfahrungen der Polizei. Auch das Bundesverfassungsgericht habe mit Entscheidungen vom März 2008 und August 2006 die grundsächliche Verfassungskonformität der Eingriffrechte bestätigt.
Zugleich kritisierte Schönbohm die von Vorbehalten geprägte politische Debatte um die Befugnisse, “die in vielen anderen Ländern längst zu den polizeilichen Standardmaßnahmen zählen”. “Das damit verbundene Bild eines permanenten Misstrauens gegen unsere Polizei, das der Öffentlichkeit auf diese Weise vermittelt wird, schadet nicht nur dem Ansehen und der Akzeptanz der Polizei, sondern erschwert auch deren Arbeit völlig unnötig”, warnte der Minister.
Die Expertenanhörung des Innenausschusses habe gezeigt, “dass die Ausstattung der Polizei mit modernen Instrumenten und eingriffsintensiven Befugnissen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Freiheitsanspruch und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes steht”, hob Schönbohm hervor. Dies zeige, “dass die von den Kritikern dieser Vorschriften immer wieder gerne abstrakt heraufbeschworene Gefahr für die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger nicht besteht”.
Die Novelle zum Landespolizeigesetz sieht vor, dass Brandenburgs Polizei die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung und die Ortung von Handys gefährdeter Personen für weitere drei Jahre nutzen darf. In diesem Zeitraum soll auch eine Evaluierung zu den Eingriffrechten stattfinden.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat die Möglichkeit der weiteren Nutzung von Kennzeichenfahndung und Handyortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg begrüßt. Dies sei ein Beitrag zu mehr Sicherheit durch moderne Techniknutzung, sagte er heute in der Landtagsdebatte zur Sechsten Änderung des Landespolizeigesetzes. Er verwies auf die guten Praxiserfahrungen der Polizei. Auch das Bundesverfassungsgericht habe mit Entscheidungen vom März 2008 und August 2006 die grundsächliche Verfassungskonformität der Eingriffrechte bestätigt.
Zugleich kritisierte Schönbohm die von Vorbehalten geprägte politische Debatte um die Befugnisse, “die in vielen anderen Ländern längst zu den polizeilichen Standardmaßnahmen zählen”. “Das damit verbundene Bild eines permanenten Misstrauens gegen unsere Polizei, das der Öffentlichkeit auf diese Weise vermittelt wird, schadet nicht nur dem Ansehen und der Akzeptanz der Polizei, sondern erschwert auch deren Arbeit völlig unnötig”, warnte der Minister.
Die Expertenanhörung des Innenausschusses habe gezeigt, “dass die Ausstattung der Polizei mit modernen Instrumenten und eingriffsintensiven Befugnissen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Freiheitsanspruch und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes steht”, hob Schönbohm hervor. Dies zeige, “dass die von den Kritikern dieser Vorschriften immer wieder gerne abstrakt heraufbeschworene Gefahr für die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger nicht besteht”.
Die Novelle zum Landespolizeigesetz sieht vor, dass Brandenburgs Polizei die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung und die Ortung von Handys gefährdeter Personen für weitere drei Jahre nutzen darf. In diesem Zeitraum soll auch eine Evaluierung zu den Eingriffrechten stattfinden.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat die Möglichkeit der weiteren Nutzung von Kennzeichenfahndung und Handyortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg begrüßt. Dies sei ein Beitrag zu mehr Sicherheit durch moderne Techniknutzung, sagte er heute in der Landtagsdebatte zur Sechsten Änderung des Landespolizeigesetzes. Er verwies auf die guten Praxiserfahrungen der Polizei. Auch das Bundesverfassungsgericht habe mit Entscheidungen vom März 2008 und August 2006 die grundsächliche Verfassungskonformität der Eingriffrechte bestätigt.
Zugleich kritisierte Schönbohm die von Vorbehalten geprägte politische Debatte um die Befugnisse, “die in vielen anderen Ländern längst zu den polizeilichen Standardmaßnahmen zählen”. “Das damit verbundene Bild eines permanenten Misstrauens gegen unsere Polizei, das der Öffentlichkeit auf diese Weise vermittelt wird, schadet nicht nur dem Ansehen und der Akzeptanz der Polizei, sondern erschwert auch deren Arbeit völlig unnötig”, warnte der Minister.
Die Expertenanhörung des Innenausschusses habe gezeigt, “dass die Ausstattung der Polizei mit modernen Instrumenten und eingriffsintensiven Befugnissen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Freiheitsanspruch und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes steht”, hob Schönbohm hervor. Dies zeige, “dass die von den Kritikern dieser Vorschriften immer wieder gerne abstrakt heraufbeschworene Gefahr für die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger nicht besteht”.
Die Novelle zum Landespolizeigesetz sieht vor, dass Brandenburgs Polizei die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung und die Ortung von Handys gefährdeter Personen für weitere drei Jahre nutzen darf. In diesem Zeitraum soll auch eine Evaluierung zu den Eingriffrechten stattfinden.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat die Möglichkeit der weiteren Nutzung von Kennzeichenfahndung und Handyortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg begrüßt. Dies sei ein Beitrag zu mehr Sicherheit durch moderne Techniknutzung, sagte er heute in der Landtagsdebatte zur Sechsten Änderung des Landespolizeigesetzes. Er verwies auf die guten Praxiserfahrungen der Polizei. Auch das Bundesverfassungsgericht habe mit Entscheidungen vom März 2008 und August 2006 die grundsächliche Verfassungskonformität der Eingriffrechte bestätigt.
Zugleich kritisierte Schönbohm die von Vorbehalten geprägte politische Debatte um die Befugnisse, “die in vielen anderen Ländern längst zu den polizeilichen Standardmaßnahmen zählen”. “Das damit verbundene Bild eines permanenten Misstrauens gegen unsere Polizei, das der Öffentlichkeit auf diese Weise vermittelt wird, schadet nicht nur dem Ansehen und der Akzeptanz der Polizei, sondern erschwert auch deren Arbeit völlig unnötig”, warnte der Minister.
Die Expertenanhörung des Innenausschusses habe gezeigt, “dass die Ausstattung der Polizei mit modernen Instrumenten und eingriffsintensiven Befugnissen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Freiheitsanspruch und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes steht”, hob Schönbohm hervor. Dies zeige, “dass die von den Kritikern dieser Vorschriften immer wieder gerne abstrakt heraufbeschworene Gefahr für die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger nicht besteht”.
Die Novelle zum Landespolizeigesetz sieht vor, dass Brandenburgs Polizei die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung und die Ortung von Handys gefährdeter Personen für weitere drei Jahre nutzen darf. In diesem Zeitraum soll auch eine Evaluierung zu den Eingriffrechten stattfinden.
Quelle: Ministerium des Innern