Im Land Brandenburg wird die Analyse von DNA-Spuren weiter beschleunigt. Mit Investitionen in Höhe von rund 300.000 Euro sind in den vergangenen Monaten vor allem die Automatisierung in den LKA-Laboren ausgebaut und die computergestützte Auswertung der DNA-Ergebnisse optimiert worden. „Die Arbeit mit DNA-Spuren ist zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel erfolgreicher Kriminalitätsbekämpfung geworden. Auch in Brandenburg sind damit bereits eine Vielzahl von Verbrechen aufgeklärt worden, von denen einige mehrere Jahre zurücklagen. Jeder hier eingesetzte Euro zahlt sich deshalb für die Sicherheit der Menschen nicht nur in Brandenburg aus”, erklärte Innenminister Jörg Schönbohm dazu heute in Potsdam. Für das kommende Jahr ist mit der Anschaffung eines modernen Laborinformations-Managementsystems eine weitere Optimierung der DNA-Analyse geplant. Dafür stehen rund 240.000 Euro bereit.
Brandenburg erfasste seit der Einrichtung einer bundesweiten DNA-Analyse-Datei (DAD) vor 10 Jahren bisher insgesamt fast 20.000 Datensätze zu Personen und Spuren in der DAD. Rund 2200 davon stammen aus der vorläufigen Arbeitsbilanz bis Ende November dieses Jahres. Bei der Nutzung dieser Datei für Brandenburger Ermittlungen konnte die Polizei bisher insgesamt mehr als 2300 ‚Treffer’ zu Spurenübereinstimmungen bzw. Täterzuordnungen erzielen. Auch hier verzeichnet das LKA ein kontinuierliches Plus an Ergebnissen, von denen allein 434 erzielte „Treffer” aus den ersten drei Quartalen dieses Jahres stammen. „Unser Aufwand für diesen wichtigen Arbeitsbereich zahlt sich aus”, erinnerte Schönbohm an den umfangreichen Ressourceneinsatz. Seit der Einrichtung der DNA-Analyse-Datei wurden etwa 2,5 Mio. Euro zur Erneuerung und Erweiterung der Analysetechnik des LKA investiert. Der Personalbestand des betreffenden Sachgebietes am heutigen Kriminalwissenschaftlichen Zentrum des Brandenburger Landeskriminalamtes wuchs in dieser Zeit von sechs auf 17 Mitarbeiter. Die DNA-Laborkapazitäten des LKA werden für Beweisführungs- und Spurenaufträge genutzt. Personenproben gemäß Strafprozessordnung werden an externe Einrichtungen vergeben.
Für Schönbohm ist die DNA-Analyse bereits ein „Standardinstrument bei der Strafverfolgung”, auf das nicht mehr verzichtet werden kann. Deshalb müsse sie auch den bekannten erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa dem klassischen Fingerabdruck gleichgestellt werden. „Die DNA-Analyse ist das sicherste Beweismittel, das wir haben, und damit ein unverzichtbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung. Daher sollte künftig jeder Straftäter einen genetischen Fingerabdruck abgeben müssen, wenn von ihm weitere Straftaten zu erwarten sind. Es höchste Zeit ist, hier den Rechtsrahmen zu erweitern”, verwies Schönbohm auf entsprechende Forderungen der IMK, deren Vorsitzender er in diesem Jahr ist.
Für den hohen Stellenwert der DNA-Analyse spricht nach Auffassung von Brandenburgs LKA-Direktor Dieter Büddefeld die Vielzahl von Aufklärungserfolgen. “Viele herausragende Kriminaldelikte der letzten Jahre konnten nur oder wesentlich schneller aufgrund der Ergebnisse der DNA-Analyse geklärt werden”, so Büddefeld. Zu den Brandenburger Ermittlungserfolgen mit Hilfe der DAD gehörten in den vergangenen Jahren unter anderem die Klärung von Sexualmorden aus den Jahren 1986, 1988 und 1990, von Raubüberfällen aus den Jahren 1991,1992 und 1994 sowie die Aufklärung eines im Jahr 2004 verübten Tötungsverbrechens an einer Rentnerin. In diesem Jahr wurden mit Hilfe der Analyse von DNA-Spuren beispielsweise ein Tötungsverbrechen an einem Baby, mehreren sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern im Potsdamer Stadtgebiet sowie auch ein Einbruch in das Gebäude der jüdischen Gemeinde in Frankfurt (Oder) aufgeklärt.
Quelle: Ministerium des Innern
Im Land Brandenburg wird die Analyse von DNA-Spuren weiter beschleunigt. Mit Investitionen in Höhe von rund 300.000 Euro sind in den vergangenen Monaten vor allem die Automatisierung in den LKA-Laboren ausgebaut und die computergestützte Auswertung der DNA-Ergebnisse optimiert worden. „Die Arbeit mit DNA-Spuren ist zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel erfolgreicher Kriminalitätsbekämpfung geworden. Auch in Brandenburg sind damit bereits eine Vielzahl von Verbrechen aufgeklärt worden, von denen einige mehrere Jahre zurücklagen. Jeder hier eingesetzte Euro zahlt sich deshalb für die Sicherheit der Menschen nicht nur in Brandenburg aus”, erklärte Innenminister Jörg Schönbohm dazu heute in Potsdam. Für das kommende Jahr ist mit der Anschaffung eines modernen Laborinformations-Managementsystems eine weitere Optimierung der DNA-Analyse geplant. Dafür stehen rund 240.000 Euro bereit.
Brandenburg erfasste seit der Einrichtung einer bundesweiten DNA-Analyse-Datei (DAD) vor 10 Jahren bisher insgesamt fast 20.000 Datensätze zu Personen und Spuren in der DAD. Rund 2200 davon stammen aus der vorläufigen Arbeitsbilanz bis Ende November dieses Jahres. Bei der Nutzung dieser Datei für Brandenburger Ermittlungen konnte die Polizei bisher insgesamt mehr als 2300 ‚Treffer’ zu Spurenübereinstimmungen bzw. Täterzuordnungen erzielen. Auch hier verzeichnet das LKA ein kontinuierliches Plus an Ergebnissen, von denen allein 434 erzielte „Treffer” aus den ersten drei Quartalen dieses Jahres stammen. „Unser Aufwand für diesen wichtigen Arbeitsbereich zahlt sich aus”, erinnerte Schönbohm an den umfangreichen Ressourceneinsatz. Seit der Einrichtung der DNA-Analyse-Datei wurden etwa 2,5 Mio. Euro zur Erneuerung und Erweiterung der Analysetechnik des LKA investiert. Der Personalbestand des betreffenden Sachgebietes am heutigen Kriminalwissenschaftlichen Zentrum des Brandenburger Landeskriminalamtes wuchs in dieser Zeit von sechs auf 17 Mitarbeiter. Die DNA-Laborkapazitäten des LKA werden für Beweisführungs- und Spurenaufträge genutzt. Personenproben gemäß Strafprozessordnung werden an externe Einrichtungen vergeben.
Für Schönbohm ist die DNA-Analyse bereits ein „Standardinstrument bei der Strafverfolgung”, auf das nicht mehr verzichtet werden kann. Deshalb müsse sie auch den bekannten erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa dem klassischen Fingerabdruck gleichgestellt werden. „Die DNA-Analyse ist das sicherste Beweismittel, das wir haben, und damit ein unverzichtbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung. Daher sollte künftig jeder Straftäter einen genetischen Fingerabdruck abgeben müssen, wenn von ihm weitere Straftaten zu erwarten sind. Es höchste Zeit ist, hier den Rechtsrahmen zu erweitern”, verwies Schönbohm auf entsprechende Forderungen der IMK, deren Vorsitzender er in diesem Jahr ist.
Für den hohen Stellenwert der DNA-Analyse spricht nach Auffassung von Brandenburgs LKA-Direktor Dieter Büddefeld die Vielzahl von Aufklärungserfolgen. “Viele herausragende Kriminaldelikte der letzten Jahre konnten nur oder wesentlich schneller aufgrund der Ergebnisse der DNA-Analyse geklärt werden”, so Büddefeld. Zu den Brandenburger Ermittlungserfolgen mit Hilfe der DAD gehörten in den vergangenen Jahren unter anderem die Klärung von Sexualmorden aus den Jahren 1986, 1988 und 1990, von Raubüberfällen aus den Jahren 1991,1992 und 1994 sowie die Aufklärung eines im Jahr 2004 verübten Tötungsverbrechens an einer Rentnerin. In diesem Jahr wurden mit Hilfe der Analyse von DNA-Spuren beispielsweise ein Tötungsverbrechen an einem Baby, mehreren sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern im Potsdamer Stadtgebiet sowie auch ein Einbruch in das Gebäude der jüdischen Gemeinde in Frankfurt (Oder) aufgeklärt.
Quelle: Ministerium des Innern
Im Land Brandenburg wird die Analyse von DNA-Spuren weiter beschleunigt. Mit Investitionen in Höhe von rund 300.000 Euro sind in den vergangenen Monaten vor allem die Automatisierung in den LKA-Laboren ausgebaut und die computergestützte Auswertung der DNA-Ergebnisse optimiert worden. „Die Arbeit mit DNA-Spuren ist zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel erfolgreicher Kriminalitätsbekämpfung geworden. Auch in Brandenburg sind damit bereits eine Vielzahl von Verbrechen aufgeklärt worden, von denen einige mehrere Jahre zurücklagen. Jeder hier eingesetzte Euro zahlt sich deshalb für die Sicherheit der Menschen nicht nur in Brandenburg aus”, erklärte Innenminister Jörg Schönbohm dazu heute in Potsdam. Für das kommende Jahr ist mit der Anschaffung eines modernen Laborinformations-Managementsystems eine weitere Optimierung der DNA-Analyse geplant. Dafür stehen rund 240.000 Euro bereit.
Brandenburg erfasste seit der Einrichtung einer bundesweiten DNA-Analyse-Datei (DAD) vor 10 Jahren bisher insgesamt fast 20.000 Datensätze zu Personen und Spuren in der DAD. Rund 2200 davon stammen aus der vorläufigen Arbeitsbilanz bis Ende November dieses Jahres. Bei der Nutzung dieser Datei für Brandenburger Ermittlungen konnte die Polizei bisher insgesamt mehr als 2300 ‚Treffer’ zu Spurenübereinstimmungen bzw. Täterzuordnungen erzielen. Auch hier verzeichnet das LKA ein kontinuierliches Plus an Ergebnissen, von denen allein 434 erzielte „Treffer” aus den ersten drei Quartalen dieses Jahres stammen. „Unser Aufwand für diesen wichtigen Arbeitsbereich zahlt sich aus”, erinnerte Schönbohm an den umfangreichen Ressourceneinsatz. Seit der Einrichtung der DNA-Analyse-Datei wurden etwa 2,5 Mio. Euro zur Erneuerung und Erweiterung der Analysetechnik des LKA investiert. Der Personalbestand des betreffenden Sachgebietes am heutigen Kriminalwissenschaftlichen Zentrum des Brandenburger Landeskriminalamtes wuchs in dieser Zeit von sechs auf 17 Mitarbeiter. Die DNA-Laborkapazitäten des LKA werden für Beweisführungs- und Spurenaufträge genutzt. Personenproben gemäß Strafprozessordnung werden an externe Einrichtungen vergeben.
Für Schönbohm ist die DNA-Analyse bereits ein „Standardinstrument bei der Strafverfolgung”, auf das nicht mehr verzichtet werden kann. Deshalb müsse sie auch den bekannten erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa dem klassischen Fingerabdruck gleichgestellt werden. „Die DNA-Analyse ist das sicherste Beweismittel, das wir haben, und damit ein unverzichtbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung. Daher sollte künftig jeder Straftäter einen genetischen Fingerabdruck abgeben müssen, wenn von ihm weitere Straftaten zu erwarten sind. Es höchste Zeit ist, hier den Rechtsrahmen zu erweitern”, verwies Schönbohm auf entsprechende Forderungen der IMK, deren Vorsitzender er in diesem Jahr ist.
Für den hohen Stellenwert der DNA-Analyse spricht nach Auffassung von Brandenburgs LKA-Direktor Dieter Büddefeld die Vielzahl von Aufklärungserfolgen. “Viele herausragende Kriminaldelikte der letzten Jahre konnten nur oder wesentlich schneller aufgrund der Ergebnisse der DNA-Analyse geklärt werden”, so Büddefeld. Zu den Brandenburger Ermittlungserfolgen mit Hilfe der DAD gehörten in den vergangenen Jahren unter anderem die Klärung von Sexualmorden aus den Jahren 1986, 1988 und 1990, von Raubüberfällen aus den Jahren 1991,1992 und 1994 sowie die Aufklärung eines im Jahr 2004 verübten Tötungsverbrechens an einer Rentnerin. In diesem Jahr wurden mit Hilfe der Analyse von DNA-Spuren beispielsweise ein Tötungsverbrechen an einem Baby, mehreren sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern im Potsdamer Stadtgebiet sowie auch ein Einbruch in das Gebäude der jüdischen Gemeinde in Frankfurt (Oder) aufgeklärt.
Quelle: Ministerium des Innern
Im Land Brandenburg wird die Analyse von DNA-Spuren weiter beschleunigt. Mit Investitionen in Höhe von rund 300.000 Euro sind in den vergangenen Monaten vor allem die Automatisierung in den LKA-Laboren ausgebaut und die computergestützte Auswertung der DNA-Ergebnisse optimiert worden. „Die Arbeit mit DNA-Spuren ist zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel erfolgreicher Kriminalitätsbekämpfung geworden. Auch in Brandenburg sind damit bereits eine Vielzahl von Verbrechen aufgeklärt worden, von denen einige mehrere Jahre zurücklagen. Jeder hier eingesetzte Euro zahlt sich deshalb für die Sicherheit der Menschen nicht nur in Brandenburg aus”, erklärte Innenminister Jörg Schönbohm dazu heute in Potsdam. Für das kommende Jahr ist mit der Anschaffung eines modernen Laborinformations-Managementsystems eine weitere Optimierung der DNA-Analyse geplant. Dafür stehen rund 240.000 Euro bereit.
Brandenburg erfasste seit der Einrichtung einer bundesweiten DNA-Analyse-Datei (DAD) vor 10 Jahren bisher insgesamt fast 20.000 Datensätze zu Personen und Spuren in der DAD. Rund 2200 davon stammen aus der vorläufigen Arbeitsbilanz bis Ende November dieses Jahres. Bei der Nutzung dieser Datei für Brandenburger Ermittlungen konnte die Polizei bisher insgesamt mehr als 2300 ‚Treffer’ zu Spurenübereinstimmungen bzw. Täterzuordnungen erzielen. Auch hier verzeichnet das LKA ein kontinuierliches Plus an Ergebnissen, von denen allein 434 erzielte „Treffer” aus den ersten drei Quartalen dieses Jahres stammen. „Unser Aufwand für diesen wichtigen Arbeitsbereich zahlt sich aus”, erinnerte Schönbohm an den umfangreichen Ressourceneinsatz. Seit der Einrichtung der DNA-Analyse-Datei wurden etwa 2,5 Mio. Euro zur Erneuerung und Erweiterung der Analysetechnik des LKA investiert. Der Personalbestand des betreffenden Sachgebietes am heutigen Kriminalwissenschaftlichen Zentrum des Brandenburger Landeskriminalamtes wuchs in dieser Zeit von sechs auf 17 Mitarbeiter. Die DNA-Laborkapazitäten des LKA werden für Beweisführungs- und Spurenaufträge genutzt. Personenproben gemäß Strafprozessordnung werden an externe Einrichtungen vergeben.
Für Schönbohm ist die DNA-Analyse bereits ein „Standardinstrument bei der Strafverfolgung”, auf das nicht mehr verzichtet werden kann. Deshalb müsse sie auch den bekannten erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa dem klassischen Fingerabdruck gleichgestellt werden. „Die DNA-Analyse ist das sicherste Beweismittel, das wir haben, und damit ein unverzichtbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung. Daher sollte künftig jeder Straftäter einen genetischen Fingerabdruck abgeben müssen, wenn von ihm weitere Straftaten zu erwarten sind. Es höchste Zeit ist, hier den Rechtsrahmen zu erweitern”, verwies Schönbohm auf entsprechende Forderungen der IMK, deren Vorsitzender er in diesem Jahr ist.
Für den hohen Stellenwert der DNA-Analyse spricht nach Auffassung von Brandenburgs LKA-Direktor Dieter Büddefeld die Vielzahl von Aufklärungserfolgen. “Viele herausragende Kriminaldelikte der letzten Jahre konnten nur oder wesentlich schneller aufgrund der Ergebnisse der DNA-Analyse geklärt werden”, so Büddefeld. Zu den Brandenburger Ermittlungserfolgen mit Hilfe der DAD gehörten in den vergangenen Jahren unter anderem die Klärung von Sexualmorden aus den Jahren 1986, 1988 und 1990, von Raubüberfällen aus den Jahren 1991,1992 und 1994 sowie die Aufklärung eines im Jahr 2004 verübten Tötungsverbrechens an einer Rentnerin. In diesem Jahr wurden mit Hilfe der Analyse von DNA-Spuren beispielsweise ein Tötungsverbrechen an einem Baby, mehreren sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern im Potsdamer Stadtgebiet sowie auch ein Einbruch in das Gebäude der jüdischen Gemeinde in Frankfurt (Oder) aufgeklärt.
Quelle: Ministerium des Innern