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NIEDERLAUSITZ aktuell

Kripo-Gewerkschaft kritisiert neues Beamtenrecht: Einseitige Begünstigungen der Behörden zum Nachteil der Bediensteten

22:51 Uhr | 2. Dezember 2008
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Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Kritik des Deutschen Beamtenbundes (dbb) am Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes (BbgBRNG), das die Landesregierung heute verabschieden will. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Kripo-Gewerkschaft alles andere als ein Fortschritt im Dienstrecht, zumindest nicht für die Bediensteten.
Keinesfalls hinnehmbar ist die beabsichtigte Abschaffung des Landespersonalausschusses, dessen Aufgabe die Klärung von beamtenrechtlichen Streitfällen ist. Brandenburg schafft damit einen bundesweiten Präzedenzfall in der Einschränkung von Rechten Bediensteter. Vor allem aber drängt sich der Verdacht auf, dass dies erst der Anfang weiterer Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten ist. „Ist nach der Landtagswahl 2009 dann das Personalvertretungsgesetz dran?“, fragen sich nicht Wenige angesichts dieses Vorstoßes. „Es besteht die reale Gefahr, dass Brandenburg zukünftig nicht nur die bundesweit am schlechtesten bezahlten und mit den geringsten Karrieremöglichkeiten ausgestatteten Bediensteten hat, sondern auch diejenigen mit den wenigsten Rechten“, so BDK-Chef Wolfgang Bauch. „Diese Kombination fügt sich jedoch nahtlos in die seit Jahren betriebene rein haushaltspolitisch ausgerichtete Umorganisation des Öffentlichen Dienstes ein. Doch wer weitere Kürzungen durchsetzen will, muss mit verstärktem Widerstand rechnen.“
Die in der Novelle vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit scheint sinnvoll, soll aber zuallererst auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen die Folgen des politisch zu vertretenden Personalabbaus kaschieren.
Der Wegfall des Status eines politischen Beamten beim Generalstaatsanwalt begrüßt der BDK, fordert jedoch, dies auf alle Behördenleiter, wie z.B. auf die Polizeipräsidenten auszudehnen. Sollen diese „an der politischen Kandare“ bleiben, um die Einsparungen widerspruchslos durchzusetzen? Sollen sie kritiklos Personalkürzungen umsetzen, die fachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind? Behördenleiter sollten allein aus sachlich-fachlichen Erwägungen entscheiden und politische Beamte auf die Ministeriumsebene beschränkt werden.
Das Gesetzesvorhaben beantwortet ebenso wenig die Probleme des seit Jahren andauernden “Beförderungsnotstandes” in Brandenburg, wo zunehmend Bedienstete im Eingangsamt in Pension geschickt werden.
Der BDK fordert eine Paketlösung mit einem Laufbahnverlaufsmodell für die Polizei, um der weiteren Demotivation entgegenzuwirken und den öffentlich Bediensteten wieder Zukunftschancen in ihrer für die Allgemeinheit so wichtigen Tätigkeit zu eröffnen!
„Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn Reform Verbesserung bedeuten soll, verdient dieses Gesetz den Namen nicht“, so Bauch abschließend.
Das Gesetz soll noch im Dezember im Landtag beraten werden und voraussichtlich im April 2009 in Kraft treten.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Kritik des Deutschen Beamtenbundes (dbb) am Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes (BbgBRNG), das die Landesregierung heute verabschieden will. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Kripo-Gewerkschaft alles andere als ein Fortschritt im Dienstrecht, zumindest nicht für die Bediensteten.
Keinesfalls hinnehmbar ist die beabsichtigte Abschaffung des Landespersonalausschusses, dessen Aufgabe die Klärung von beamtenrechtlichen Streitfällen ist. Brandenburg schafft damit einen bundesweiten Präzedenzfall in der Einschränkung von Rechten Bediensteter. Vor allem aber drängt sich der Verdacht auf, dass dies erst der Anfang weiterer Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten ist. „Ist nach der Landtagswahl 2009 dann das Personalvertretungsgesetz dran?“, fragen sich nicht Wenige angesichts dieses Vorstoßes. „Es besteht die reale Gefahr, dass Brandenburg zukünftig nicht nur die bundesweit am schlechtesten bezahlten und mit den geringsten Karrieremöglichkeiten ausgestatteten Bediensteten hat, sondern auch diejenigen mit den wenigsten Rechten“, so BDK-Chef Wolfgang Bauch. „Diese Kombination fügt sich jedoch nahtlos in die seit Jahren betriebene rein haushaltspolitisch ausgerichtete Umorganisation des Öffentlichen Dienstes ein. Doch wer weitere Kürzungen durchsetzen will, muss mit verstärktem Widerstand rechnen.“
Die in der Novelle vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit scheint sinnvoll, soll aber zuallererst auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen die Folgen des politisch zu vertretenden Personalabbaus kaschieren.
Der Wegfall des Status eines politischen Beamten beim Generalstaatsanwalt begrüßt der BDK, fordert jedoch, dies auf alle Behördenleiter, wie z.B. auf die Polizeipräsidenten auszudehnen. Sollen diese „an der politischen Kandare“ bleiben, um die Einsparungen widerspruchslos durchzusetzen? Sollen sie kritiklos Personalkürzungen umsetzen, die fachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind? Behördenleiter sollten allein aus sachlich-fachlichen Erwägungen entscheiden und politische Beamte auf die Ministeriumsebene beschränkt werden.
Das Gesetzesvorhaben beantwortet ebenso wenig die Probleme des seit Jahren andauernden “Beförderungsnotstandes” in Brandenburg, wo zunehmend Bedienstete im Eingangsamt in Pension geschickt werden.
Der BDK fordert eine Paketlösung mit einem Laufbahnverlaufsmodell für die Polizei, um der weiteren Demotivation entgegenzuwirken und den öffentlich Bediensteten wieder Zukunftschancen in ihrer für die Allgemeinheit so wichtigen Tätigkeit zu eröffnen!
„Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn Reform Verbesserung bedeuten soll, verdient dieses Gesetz den Namen nicht“, so Bauch abschließend.
Das Gesetz soll noch im Dezember im Landtag beraten werden und voraussichtlich im April 2009 in Kraft treten.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Kritik des Deutschen Beamtenbundes (dbb) am Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes (BbgBRNG), das die Landesregierung heute verabschieden will. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Kripo-Gewerkschaft alles andere als ein Fortschritt im Dienstrecht, zumindest nicht für die Bediensteten.
Keinesfalls hinnehmbar ist die beabsichtigte Abschaffung des Landespersonalausschusses, dessen Aufgabe die Klärung von beamtenrechtlichen Streitfällen ist. Brandenburg schafft damit einen bundesweiten Präzedenzfall in der Einschränkung von Rechten Bediensteter. Vor allem aber drängt sich der Verdacht auf, dass dies erst der Anfang weiterer Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten ist. „Ist nach der Landtagswahl 2009 dann das Personalvertretungsgesetz dran?“, fragen sich nicht Wenige angesichts dieses Vorstoßes. „Es besteht die reale Gefahr, dass Brandenburg zukünftig nicht nur die bundesweit am schlechtesten bezahlten und mit den geringsten Karrieremöglichkeiten ausgestatteten Bediensteten hat, sondern auch diejenigen mit den wenigsten Rechten“, so BDK-Chef Wolfgang Bauch. „Diese Kombination fügt sich jedoch nahtlos in die seit Jahren betriebene rein haushaltspolitisch ausgerichtete Umorganisation des Öffentlichen Dienstes ein. Doch wer weitere Kürzungen durchsetzen will, muss mit verstärktem Widerstand rechnen.“
Die in der Novelle vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit scheint sinnvoll, soll aber zuallererst auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen die Folgen des politisch zu vertretenden Personalabbaus kaschieren.
Der Wegfall des Status eines politischen Beamten beim Generalstaatsanwalt begrüßt der BDK, fordert jedoch, dies auf alle Behördenleiter, wie z.B. auf die Polizeipräsidenten auszudehnen. Sollen diese „an der politischen Kandare“ bleiben, um die Einsparungen widerspruchslos durchzusetzen? Sollen sie kritiklos Personalkürzungen umsetzen, die fachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind? Behördenleiter sollten allein aus sachlich-fachlichen Erwägungen entscheiden und politische Beamte auf die Ministeriumsebene beschränkt werden.
Das Gesetzesvorhaben beantwortet ebenso wenig die Probleme des seit Jahren andauernden “Beförderungsnotstandes” in Brandenburg, wo zunehmend Bedienstete im Eingangsamt in Pension geschickt werden.
Der BDK fordert eine Paketlösung mit einem Laufbahnverlaufsmodell für die Polizei, um der weiteren Demotivation entgegenzuwirken und den öffentlich Bediensteten wieder Zukunftschancen in ihrer für die Allgemeinheit so wichtigen Tätigkeit zu eröffnen!
„Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn Reform Verbesserung bedeuten soll, verdient dieses Gesetz den Namen nicht“, so Bauch abschließend.
Das Gesetz soll noch im Dezember im Landtag beraten werden und voraussichtlich im April 2009 in Kraft treten.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Kritik des Deutschen Beamtenbundes (dbb) am Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes (BbgBRNG), das die Landesregierung heute verabschieden will. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Kripo-Gewerkschaft alles andere als ein Fortschritt im Dienstrecht, zumindest nicht für die Bediensteten.
Keinesfalls hinnehmbar ist die beabsichtigte Abschaffung des Landespersonalausschusses, dessen Aufgabe die Klärung von beamtenrechtlichen Streitfällen ist. Brandenburg schafft damit einen bundesweiten Präzedenzfall in der Einschränkung von Rechten Bediensteter. Vor allem aber drängt sich der Verdacht auf, dass dies erst der Anfang weiterer Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten ist. „Ist nach der Landtagswahl 2009 dann das Personalvertretungsgesetz dran?“, fragen sich nicht Wenige angesichts dieses Vorstoßes. „Es besteht die reale Gefahr, dass Brandenburg zukünftig nicht nur die bundesweit am schlechtesten bezahlten und mit den geringsten Karrieremöglichkeiten ausgestatteten Bediensteten hat, sondern auch diejenigen mit den wenigsten Rechten“, so BDK-Chef Wolfgang Bauch. „Diese Kombination fügt sich jedoch nahtlos in die seit Jahren betriebene rein haushaltspolitisch ausgerichtete Umorganisation des Öffentlichen Dienstes ein. Doch wer weitere Kürzungen durchsetzen will, muss mit verstärktem Widerstand rechnen.“
Die in der Novelle vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit scheint sinnvoll, soll aber zuallererst auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen die Folgen des politisch zu vertretenden Personalabbaus kaschieren.
Der Wegfall des Status eines politischen Beamten beim Generalstaatsanwalt begrüßt der BDK, fordert jedoch, dies auf alle Behördenleiter, wie z.B. auf die Polizeipräsidenten auszudehnen. Sollen diese „an der politischen Kandare“ bleiben, um die Einsparungen widerspruchslos durchzusetzen? Sollen sie kritiklos Personalkürzungen umsetzen, die fachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind? Behördenleiter sollten allein aus sachlich-fachlichen Erwägungen entscheiden und politische Beamte auf die Ministeriumsebene beschränkt werden.
Das Gesetzesvorhaben beantwortet ebenso wenig die Probleme des seit Jahren andauernden “Beförderungsnotstandes” in Brandenburg, wo zunehmend Bedienstete im Eingangsamt in Pension geschickt werden.
Der BDK fordert eine Paketlösung mit einem Laufbahnverlaufsmodell für die Polizei, um der weiteren Demotivation entgegenzuwirken und den öffentlich Bediensteten wieder Zukunftschancen in ihrer für die Allgemeinheit so wichtigen Tätigkeit zu eröffnen!
„Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn Reform Verbesserung bedeuten soll, verdient dieses Gesetz den Namen nicht“, so Bauch abschließend.
Das Gesetz soll noch im Dezember im Landtag beraten werden und voraussichtlich im April 2009 in Kraft treten.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Kritik des Deutschen Beamtenbundes (dbb) am Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes (BbgBRNG), das die Landesregierung heute verabschieden will. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Kripo-Gewerkschaft alles andere als ein Fortschritt im Dienstrecht, zumindest nicht für die Bediensteten.
Keinesfalls hinnehmbar ist die beabsichtigte Abschaffung des Landespersonalausschusses, dessen Aufgabe die Klärung von beamtenrechtlichen Streitfällen ist. Brandenburg schafft damit einen bundesweiten Präzedenzfall in der Einschränkung von Rechten Bediensteter. Vor allem aber drängt sich der Verdacht auf, dass dies erst der Anfang weiterer Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten ist. „Ist nach der Landtagswahl 2009 dann das Personalvertretungsgesetz dran?“, fragen sich nicht Wenige angesichts dieses Vorstoßes. „Es besteht die reale Gefahr, dass Brandenburg zukünftig nicht nur die bundesweit am schlechtesten bezahlten und mit den geringsten Karrieremöglichkeiten ausgestatteten Bediensteten hat, sondern auch diejenigen mit den wenigsten Rechten“, so BDK-Chef Wolfgang Bauch. „Diese Kombination fügt sich jedoch nahtlos in die seit Jahren betriebene rein haushaltspolitisch ausgerichtete Umorganisation des Öffentlichen Dienstes ein. Doch wer weitere Kürzungen durchsetzen will, muss mit verstärktem Widerstand rechnen.“
Die in der Novelle vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit scheint sinnvoll, soll aber zuallererst auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen die Folgen des politisch zu vertretenden Personalabbaus kaschieren.
Der Wegfall des Status eines politischen Beamten beim Generalstaatsanwalt begrüßt der BDK, fordert jedoch, dies auf alle Behördenleiter, wie z.B. auf die Polizeipräsidenten auszudehnen. Sollen diese „an der politischen Kandare“ bleiben, um die Einsparungen widerspruchslos durchzusetzen? Sollen sie kritiklos Personalkürzungen umsetzen, die fachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind? Behördenleiter sollten allein aus sachlich-fachlichen Erwägungen entscheiden und politische Beamte auf die Ministeriumsebene beschränkt werden.
Das Gesetzesvorhaben beantwortet ebenso wenig die Probleme des seit Jahren andauernden “Beförderungsnotstandes” in Brandenburg, wo zunehmend Bedienstete im Eingangsamt in Pension geschickt werden.
Der BDK fordert eine Paketlösung mit einem Laufbahnverlaufsmodell für die Polizei, um der weiteren Demotivation entgegenzuwirken und den öffentlich Bediensteten wieder Zukunftschancen in ihrer für die Allgemeinheit so wichtigen Tätigkeit zu eröffnen!
„Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn Reform Verbesserung bedeuten soll, verdient dieses Gesetz den Namen nicht“, so Bauch abschließend.
Das Gesetz soll noch im Dezember im Landtag beraten werden und voraussichtlich im April 2009 in Kraft treten.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Kritik des Deutschen Beamtenbundes (dbb) am Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes (BbgBRNG), das die Landesregierung heute verabschieden will. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Kripo-Gewerkschaft alles andere als ein Fortschritt im Dienstrecht, zumindest nicht für die Bediensteten.
Keinesfalls hinnehmbar ist die beabsichtigte Abschaffung des Landespersonalausschusses, dessen Aufgabe die Klärung von beamtenrechtlichen Streitfällen ist. Brandenburg schafft damit einen bundesweiten Präzedenzfall in der Einschränkung von Rechten Bediensteter. Vor allem aber drängt sich der Verdacht auf, dass dies erst der Anfang weiterer Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten ist. „Ist nach der Landtagswahl 2009 dann das Personalvertretungsgesetz dran?“, fragen sich nicht Wenige angesichts dieses Vorstoßes. „Es besteht die reale Gefahr, dass Brandenburg zukünftig nicht nur die bundesweit am schlechtesten bezahlten und mit den geringsten Karrieremöglichkeiten ausgestatteten Bediensteten hat, sondern auch diejenigen mit den wenigsten Rechten“, so BDK-Chef Wolfgang Bauch. „Diese Kombination fügt sich jedoch nahtlos in die seit Jahren betriebene rein haushaltspolitisch ausgerichtete Umorganisation des Öffentlichen Dienstes ein. Doch wer weitere Kürzungen durchsetzen will, muss mit verstärktem Widerstand rechnen.“
Die in der Novelle vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit scheint sinnvoll, soll aber zuallererst auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen die Folgen des politisch zu vertretenden Personalabbaus kaschieren.
Der Wegfall des Status eines politischen Beamten beim Generalstaatsanwalt begrüßt der BDK, fordert jedoch, dies auf alle Behördenleiter, wie z.B. auf die Polizeipräsidenten auszudehnen. Sollen diese „an der politischen Kandare“ bleiben, um die Einsparungen widerspruchslos durchzusetzen? Sollen sie kritiklos Personalkürzungen umsetzen, die fachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind? Behördenleiter sollten allein aus sachlich-fachlichen Erwägungen entscheiden und politische Beamte auf die Ministeriumsebene beschränkt werden.
Das Gesetzesvorhaben beantwortet ebenso wenig die Probleme des seit Jahren andauernden “Beförderungsnotstandes” in Brandenburg, wo zunehmend Bedienstete im Eingangsamt in Pension geschickt werden.
Der BDK fordert eine Paketlösung mit einem Laufbahnverlaufsmodell für die Polizei, um der weiteren Demotivation entgegenzuwirken und den öffentlich Bediensteten wieder Zukunftschancen in ihrer für die Allgemeinheit so wichtigen Tätigkeit zu eröffnen!
„Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn Reform Verbesserung bedeuten soll, verdient dieses Gesetz den Namen nicht“, so Bauch abschließend.
Das Gesetz soll noch im Dezember im Landtag beraten werden und voraussichtlich im April 2009 in Kraft treten.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Kritik des Deutschen Beamtenbundes (dbb) am Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes (BbgBRNG), das die Landesregierung heute verabschieden will. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Kripo-Gewerkschaft alles andere als ein Fortschritt im Dienstrecht, zumindest nicht für die Bediensteten.
Keinesfalls hinnehmbar ist die beabsichtigte Abschaffung des Landespersonalausschusses, dessen Aufgabe die Klärung von beamtenrechtlichen Streitfällen ist. Brandenburg schafft damit einen bundesweiten Präzedenzfall in der Einschränkung von Rechten Bediensteter. Vor allem aber drängt sich der Verdacht auf, dass dies erst der Anfang weiterer Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten ist. „Ist nach der Landtagswahl 2009 dann das Personalvertretungsgesetz dran?“, fragen sich nicht Wenige angesichts dieses Vorstoßes. „Es besteht die reale Gefahr, dass Brandenburg zukünftig nicht nur die bundesweit am schlechtesten bezahlten und mit den geringsten Karrieremöglichkeiten ausgestatteten Bediensteten hat, sondern auch diejenigen mit den wenigsten Rechten“, so BDK-Chef Wolfgang Bauch. „Diese Kombination fügt sich jedoch nahtlos in die seit Jahren betriebene rein haushaltspolitisch ausgerichtete Umorganisation des Öffentlichen Dienstes ein. Doch wer weitere Kürzungen durchsetzen will, muss mit verstärktem Widerstand rechnen.“
Die in der Novelle vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit scheint sinnvoll, soll aber zuallererst auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen die Folgen des politisch zu vertretenden Personalabbaus kaschieren.
Der Wegfall des Status eines politischen Beamten beim Generalstaatsanwalt begrüßt der BDK, fordert jedoch, dies auf alle Behördenleiter, wie z.B. auf die Polizeipräsidenten auszudehnen. Sollen diese „an der politischen Kandare“ bleiben, um die Einsparungen widerspruchslos durchzusetzen? Sollen sie kritiklos Personalkürzungen umsetzen, die fachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind? Behördenleiter sollten allein aus sachlich-fachlichen Erwägungen entscheiden und politische Beamte auf die Ministeriumsebene beschränkt werden.
Das Gesetzesvorhaben beantwortet ebenso wenig die Probleme des seit Jahren andauernden “Beförderungsnotstandes” in Brandenburg, wo zunehmend Bedienstete im Eingangsamt in Pension geschickt werden.
Der BDK fordert eine Paketlösung mit einem Laufbahnverlaufsmodell für die Polizei, um der weiteren Demotivation entgegenzuwirken und den öffentlich Bediensteten wieder Zukunftschancen in ihrer für die Allgemeinheit so wichtigen Tätigkeit zu eröffnen!
„Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn Reform Verbesserung bedeuten soll, verdient dieses Gesetz den Namen nicht“, so Bauch abschließend.
Das Gesetz soll noch im Dezember im Landtag beraten werden und voraussichtlich im April 2009 in Kraft treten.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – unterstützt die Kritik des Deutschen Beamtenbundes (dbb) am Entwurf eines Brandenburgischen Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes (BbgBRNG), das die Landesregierung heute verabschieden will. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Kripo-Gewerkschaft alles andere als ein Fortschritt im Dienstrecht, zumindest nicht für die Bediensteten.
Keinesfalls hinnehmbar ist die beabsichtigte Abschaffung des Landespersonalausschusses, dessen Aufgabe die Klärung von beamtenrechtlichen Streitfällen ist. Brandenburg schafft damit einen bundesweiten Präzedenzfall in der Einschränkung von Rechten Bediensteter. Vor allem aber drängt sich der Verdacht auf, dass dies erst der Anfang weiterer Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten ist. „Ist nach der Landtagswahl 2009 dann das Personalvertretungsgesetz dran?“, fragen sich nicht Wenige angesichts dieses Vorstoßes. „Es besteht die reale Gefahr, dass Brandenburg zukünftig nicht nur die bundesweit am schlechtesten bezahlten und mit den geringsten Karrieremöglichkeiten ausgestatteten Bediensteten hat, sondern auch diejenigen mit den wenigsten Rechten“, so BDK-Chef Wolfgang Bauch. „Diese Kombination fügt sich jedoch nahtlos in die seit Jahren betriebene rein haushaltspolitisch ausgerichtete Umorganisation des Öffentlichen Dienstes ein. Doch wer weitere Kürzungen durchsetzen will, muss mit verstärktem Widerstand rechnen.“
Die in der Novelle vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit scheint sinnvoll, soll aber zuallererst auf Kosten unserer Kolleginnen und Kollegen die Folgen des politisch zu vertretenden Personalabbaus kaschieren.
Der Wegfall des Status eines politischen Beamten beim Generalstaatsanwalt begrüßt der BDK, fordert jedoch, dies auf alle Behördenleiter, wie z.B. auf die Polizeipräsidenten auszudehnen. Sollen diese „an der politischen Kandare“ bleiben, um die Einsparungen widerspruchslos durchzusetzen? Sollen sie kritiklos Personalkürzungen umsetzen, die fachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind? Behördenleiter sollten allein aus sachlich-fachlichen Erwägungen entscheiden und politische Beamte auf die Ministeriumsebene beschränkt werden.
Das Gesetzesvorhaben beantwortet ebenso wenig die Probleme des seit Jahren andauernden “Beförderungsnotstandes” in Brandenburg, wo zunehmend Bedienstete im Eingangsamt in Pension geschickt werden.
Der BDK fordert eine Paketlösung mit einem Laufbahnverlaufsmodell für die Polizei, um der weiteren Demotivation entgegenzuwirken und den öffentlich Bediensteten wieder Zukunftschancen in ihrer für die Allgemeinheit so wichtigen Tätigkeit zu eröffnen!
„Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wenn Reform Verbesserung bedeuten soll, verdient dieses Gesetz den Namen nicht“, so Bauch abschließend.
Das Gesetz soll noch im Dezember im Landtag beraten werden und voraussichtlich im April 2009 in Kraft treten.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

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