Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab Januar 2014 bei Arzt- und Krankenhausbesuchen mit ihrer neuen, elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausweisen. Die alten Versicherungskarten laufen zum Jahresende 2013 ab. In der Vergangenheit hatten allerdings Medienberichte für Verwirrung gesorgt, nach denen die alten Karten noch bis Oktober 2014 oder sogar bis zu dem aufgedruckten Verfallsdatum genutzt werden sollten. Übergangsfristen gibt es jedoch nur für Ärzte und Krankenhäuser. Damit soll sichergestellt werden, dass zurückliegende Behandlungen abgerechnet werden können. Für Patienten gilt diese Frist jedoch nicht: Sie müssen ab Januar kommenden Jahres ihre eGK vorlegen.
Die meisten Krankenkassen haben bereits im laufenden Jahr die eGK verschickt. Die neue Karte enthält neben einem Passbild die so genannten Versichertenstammdaten wie Name, Anschrift, Alter, Zuzahlungsbefreiung oder Krankenversicherungsnummer. Der Unterschied zu den alten Karten besteht darin, dass die Daten auf der eGK überschrieben und geändert sowie mit modernen Verschlüsselungssystemen verwaltet werden können. Später sollen auf der eGK medizinische Daten wie Rezepte, Diagnosen, Blutgruppe und weitere gespeichert sein. Die Ausgabe der Karten ist für die Versicherten mit keinen Kosten verbunden.
Die neue eGK ist also Voraussetzung dafür, dass ab dem kommenden Jahr Ärzte und Krankenhäuser wie gewohnt direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Wer ohne diese Karte eine Behandlung in Anspruch nimmt, muss dann spätestens innerhalb von zehn Tagen die eGK nachreichen. Andernfalls stellt der Arzt oder das Krankenhaus eine Privatrechnung aus, die dann zunächst aus der eigenen Tasche zu begleichen ist. Versicherte, die noch keine eGK erhalten haben, oder die ihre Karte verloren haben sollten sich umgehend mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und sich für die Übergangszeit eine Versichertenbescheinigung ausdrucken lassen.
Quelle: BKK Landesverband Mitte
Foto: www.gkv-spitzenverband.de
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab Januar 2014 bei Arzt- und Krankenhausbesuchen mit ihrer neuen, elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausweisen. Die alten Versicherungskarten laufen zum Jahresende 2013 ab. In der Vergangenheit hatten allerdings Medienberichte für Verwirrung gesorgt, nach denen die alten Karten noch bis Oktober 2014 oder sogar bis zu dem aufgedruckten Verfallsdatum genutzt werden sollten. Übergangsfristen gibt es jedoch nur für Ärzte und Krankenhäuser. Damit soll sichergestellt werden, dass zurückliegende Behandlungen abgerechnet werden können. Für Patienten gilt diese Frist jedoch nicht: Sie müssen ab Januar kommenden Jahres ihre eGK vorlegen.
Die meisten Krankenkassen haben bereits im laufenden Jahr die eGK verschickt. Die neue Karte enthält neben einem Passbild die so genannten Versichertenstammdaten wie Name, Anschrift, Alter, Zuzahlungsbefreiung oder Krankenversicherungsnummer. Der Unterschied zu den alten Karten besteht darin, dass die Daten auf der eGK überschrieben und geändert sowie mit modernen Verschlüsselungssystemen verwaltet werden können. Später sollen auf der eGK medizinische Daten wie Rezepte, Diagnosen, Blutgruppe und weitere gespeichert sein. Die Ausgabe der Karten ist für die Versicherten mit keinen Kosten verbunden.
Die neue eGK ist also Voraussetzung dafür, dass ab dem kommenden Jahr Ärzte und Krankenhäuser wie gewohnt direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Wer ohne diese Karte eine Behandlung in Anspruch nimmt, muss dann spätestens innerhalb von zehn Tagen die eGK nachreichen. Andernfalls stellt der Arzt oder das Krankenhaus eine Privatrechnung aus, die dann zunächst aus der eigenen Tasche zu begleichen ist. Versicherte, die noch keine eGK erhalten haben, oder die ihre Karte verloren haben sollten sich umgehend mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und sich für die Übergangszeit eine Versichertenbescheinigung ausdrucken lassen.
Quelle: BKK Landesverband Mitte
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