Zöllner der mobilen Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) beschlagnahmten bei zahlreichen Kontrollen allein an diesem Wochenende mehr als 4.600 illegale Feuerwerkskörper im Osten Brandenburgs. „Dabei wurden auch wiederholt große Feuerwerksbatterien mit einem Einzelgewicht von jeweils mehr als 20 Kilogramm festgestellt“, sagte Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). „Geht man davon aus, dass wenigstens zehn Prozent des Gesamtgewichts der Batterien auf die enthaltenen Explosivstoffe entfallen, hält man bei einer 20 Kg-Batterie bereits wenigstens zwei Kilo Explosivstoffe in den Händen“, so Behnisch weiter.
Natürlich sind hier die in Deutschland geltenden Obergrenzen von 500 Gramm (unter bestimmten Voraussetzungen 600 Gramm) Explosivstoff je Batterie deutlich überschritten, zumal auch üblicherweise die in Deutschland vorgeschriebenen Kennzeichen (CE-Kennzeichen, Registriernummer sowie Identifikationsnummer der BAM) fehlen. Damit ist die Einfuhr (das „Mitbringen“) illegal, ein Strafverfahren die logische Folge. Doch hier ist für den Einführer noch lange nicht Schluss. Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt und anschließend auf Kosten des Einführers vernichtet. Etwaige Strafzahlungen kommen hier noch dazu.
Quelle und © Fotos: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Zöllner der mobilen Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) beschlagnahmten bei zahlreichen Kontrollen allein an diesem Wochenende mehr als 4.600 illegale Feuerwerkskörper im Osten Brandenburgs. „Dabei wurden auch wiederholt große Feuerwerksbatterien mit einem Einzelgewicht von jeweils mehr als 20 Kilogramm festgestellt“, sagte Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). „Geht man davon aus, dass wenigstens zehn Prozent des Gesamtgewichts der Batterien auf die enthaltenen Explosivstoffe entfallen, hält man bei einer 20 Kg-Batterie bereits wenigstens zwei Kilo Explosivstoffe in den Händen“, so Behnisch weiter.
Natürlich sind hier die in Deutschland geltenden Obergrenzen von 500 Gramm (unter bestimmten Voraussetzungen 600 Gramm) Explosivstoff je Batterie deutlich überschritten, zumal auch üblicherweise die in Deutschland vorgeschriebenen Kennzeichen (CE-Kennzeichen, Registriernummer sowie Identifikationsnummer der BAM) fehlen. Damit ist die Einfuhr (das „Mitbringen“) illegal, ein Strafverfahren die logische Folge. Doch hier ist für den Einführer noch lange nicht Schluss. Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt und anschließend auf Kosten des Einführers vernichtet. Etwaige Strafzahlungen kommen hier noch dazu.
Quelle und © Fotos: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Zöllner der mobilen Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) beschlagnahmten bei zahlreichen Kontrollen allein an diesem Wochenende mehr als 4.600 illegale Feuerwerkskörper im Osten Brandenburgs. „Dabei wurden auch wiederholt große Feuerwerksbatterien mit einem Einzelgewicht von jeweils mehr als 20 Kilogramm festgestellt“, sagte Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). „Geht man davon aus, dass wenigstens zehn Prozent des Gesamtgewichts der Batterien auf die enthaltenen Explosivstoffe entfallen, hält man bei einer 20 Kg-Batterie bereits wenigstens zwei Kilo Explosivstoffe in den Händen“, so Behnisch weiter.
Natürlich sind hier die in Deutschland geltenden Obergrenzen von 500 Gramm (unter bestimmten Voraussetzungen 600 Gramm) Explosivstoff je Batterie deutlich überschritten, zumal auch üblicherweise die in Deutschland vorgeschriebenen Kennzeichen (CE-Kennzeichen, Registriernummer sowie Identifikationsnummer der BAM) fehlen. Damit ist die Einfuhr (das „Mitbringen“) illegal, ein Strafverfahren die logische Folge. Doch hier ist für den Einführer noch lange nicht Schluss. Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt und anschließend auf Kosten des Einführers vernichtet. Etwaige Strafzahlungen kommen hier noch dazu.
Quelle und © Fotos: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Zöllner der mobilen Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) beschlagnahmten bei zahlreichen Kontrollen allein an diesem Wochenende mehr als 4.600 illegale Feuerwerkskörper im Osten Brandenburgs. „Dabei wurden auch wiederholt große Feuerwerksbatterien mit einem Einzelgewicht von jeweils mehr als 20 Kilogramm festgestellt“, sagte Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). „Geht man davon aus, dass wenigstens zehn Prozent des Gesamtgewichts der Batterien auf die enthaltenen Explosivstoffe entfallen, hält man bei einer 20 Kg-Batterie bereits wenigstens zwei Kilo Explosivstoffe in den Händen“, so Behnisch weiter.
Natürlich sind hier die in Deutschland geltenden Obergrenzen von 500 Gramm (unter bestimmten Voraussetzungen 600 Gramm) Explosivstoff je Batterie deutlich überschritten, zumal auch üblicherweise die in Deutschland vorgeschriebenen Kennzeichen (CE-Kennzeichen, Registriernummer sowie Identifikationsnummer der BAM) fehlen. Damit ist die Einfuhr (das „Mitbringen“) illegal, ein Strafverfahren die logische Folge. Doch hier ist für den Einführer noch lange nicht Schluss. Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt und anschließend auf Kosten des Einführers vernichtet. Etwaige Strafzahlungen kommen hier noch dazu.
Quelle und © Fotos: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)