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Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“

12:42 Uhr | 28. November 2013
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Innenminister Ralf Holzschuher hat die Bestätigung des Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung „Widerstandbewegung in Südbrandenburg“ durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) begrüßt. Er sagte unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung am Mittwoch in Potsdam:
„Die Verbotsbestätigung ist ein klares Signal, dass der demokratische Rechtsstaats sich seiner Gegner sehr wohl zu erwehren weiß. Sie bestärkt uns in unserem Kurs, im Kampf gegen den Rechtsextremismus alle zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen. Dazu gehören ausdrücklich auch Vereinsverbote. Wir werden weiter entschieden gegen alle Personen und Vereinigungen vorgehen, die Hass predigen und die freiheitlich demokratische Grundordnung untergraben wollen. Für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist in Brandenburg kein Platz. Der aktive Einsatz gegen Neonazismus und Fremdenhass gehört zur politischen Kultur unseres Landes. Das ist so – und das soll so bleiben.”
Das Innenministerium als Vereinsbehörde hatte die rechtsextremistische Vereinigung „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ im Juni 2012 verboten. Die Vereinigung hatte über Brandenburg hinaus auch durch verschiedene Internetauftritte auf sich aufmerksam gemacht. So hatte sie unter anderem Videos von ihren anti-demokratischen Aktionen mit maskierten Teilnehmern produziert und auf Internetportalen veröffentlicht. In zahlreichen Artikeln versuchten deren Autoren zudem, die freiheitliche demokratische Grundordnung verächtlich zu machen. Sie riefen dabei zum Widerstand gegen die Demokratie auf und priesen einen „nationalen Sozialismus“, der sich an der Ideologie der NSDAP orientiert. In zahlreichen Artikeln hetzte die Vereinigung massiv gegen Migranten und verunglimpfte Menschen anderer Abstammung.
Das brandenburgische Innenministerium hatte in der Vergangenheit außer der Vereinigung Widerstand in Südbrandenburg bereits sechs rechtsextremistische Organisationen verboten. Dieses waren die „Direkte Aktion/ Mitteldeutschland“ im Jahre 1995, die „Kameradschaft Oberhavel“ im Jahre 1997, die „Kameradschaft Hauptvolk“ und ihre Untergliederung „Sturm 27“ im April 2005, die „ANSDAPO“ im Juli 2005, der „Schutzbund Deutschland“ im Juli 2006 sowie die „Freien Kräfte Teltow-Fläming“ im April 2011.
Quelle: Ministerium des Inneren Brandenburg

Innenminister Ralf Holzschuher hat die Bestätigung des Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung „Widerstandbewegung in Südbrandenburg“ durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) begrüßt. Er sagte unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung am Mittwoch in Potsdam:
„Die Verbotsbestätigung ist ein klares Signal, dass der demokratische Rechtsstaats sich seiner Gegner sehr wohl zu erwehren weiß. Sie bestärkt uns in unserem Kurs, im Kampf gegen den Rechtsextremismus alle zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen. Dazu gehören ausdrücklich auch Vereinsverbote. Wir werden weiter entschieden gegen alle Personen und Vereinigungen vorgehen, die Hass predigen und die freiheitlich demokratische Grundordnung untergraben wollen. Für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist in Brandenburg kein Platz. Der aktive Einsatz gegen Neonazismus und Fremdenhass gehört zur politischen Kultur unseres Landes. Das ist so – und das soll so bleiben.”
Das Innenministerium als Vereinsbehörde hatte die rechtsextremistische Vereinigung „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ im Juni 2012 verboten. Die Vereinigung hatte über Brandenburg hinaus auch durch verschiedene Internetauftritte auf sich aufmerksam gemacht. So hatte sie unter anderem Videos von ihren anti-demokratischen Aktionen mit maskierten Teilnehmern produziert und auf Internetportalen veröffentlicht. In zahlreichen Artikeln versuchten deren Autoren zudem, die freiheitliche demokratische Grundordnung verächtlich zu machen. Sie riefen dabei zum Widerstand gegen die Demokratie auf und priesen einen „nationalen Sozialismus“, der sich an der Ideologie der NSDAP orientiert. In zahlreichen Artikeln hetzte die Vereinigung massiv gegen Migranten und verunglimpfte Menschen anderer Abstammung.
Das brandenburgische Innenministerium hatte in der Vergangenheit außer der Vereinigung Widerstand in Südbrandenburg bereits sechs rechtsextremistische Organisationen verboten. Dieses waren die „Direkte Aktion/ Mitteldeutschland“ im Jahre 1995, die „Kameradschaft Oberhavel“ im Jahre 1997, die „Kameradschaft Hauptvolk“ und ihre Untergliederung „Sturm 27“ im April 2005, die „ANSDAPO“ im Juli 2005, der „Schutzbund Deutschland“ im Juli 2006 sowie die „Freien Kräfte Teltow-Fläming“ im April 2011.
Quelle: Ministerium des Inneren Brandenburg

Innenminister Ralf Holzschuher hat die Bestätigung des Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung „Widerstandbewegung in Südbrandenburg“ durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) begrüßt. Er sagte unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung am Mittwoch in Potsdam:
„Die Verbotsbestätigung ist ein klares Signal, dass der demokratische Rechtsstaats sich seiner Gegner sehr wohl zu erwehren weiß. Sie bestärkt uns in unserem Kurs, im Kampf gegen den Rechtsextremismus alle zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen. Dazu gehören ausdrücklich auch Vereinsverbote. Wir werden weiter entschieden gegen alle Personen und Vereinigungen vorgehen, die Hass predigen und die freiheitlich demokratische Grundordnung untergraben wollen. Für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist in Brandenburg kein Platz. Der aktive Einsatz gegen Neonazismus und Fremdenhass gehört zur politischen Kultur unseres Landes. Das ist so – und das soll so bleiben.”
Das Innenministerium als Vereinsbehörde hatte die rechtsextremistische Vereinigung „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ im Juni 2012 verboten. Die Vereinigung hatte über Brandenburg hinaus auch durch verschiedene Internetauftritte auf sich aufmerksam gemacht. So hatte sie unter anderem Videos von ihren anti-demokratischen Aktionen mit maskierten Teilnehmern produziert und auf Internetportalen veröffentlicht. In zahlreichen Artikeln versuchten deren Autoren zudem, die freiheitliche demokratische Grundordnung verächtlich zu machen. Sie riefen dabei zum Widerstand gegen die Demokratie auf und priesen einen „nationalen Sozialismus“, der sich an der Ideologie der NSDAP orientiert. In zahlreichen Artikeln hetzte die Vereinigung massiv gegen Migranten und verunglimpfte Menschen anderer Abstammung.
Das brandenburgische Innenministerium hatte in der Vergangenheit außer der Vereinigung Widerstand in Südbrandenburg bereits sechs rechtsextremistische Organisationen verboten. Dieses waren die „Direkte Aktion/ Mitteldeutschland“ im Jahre 1995, die „Kameradschaft Oberhavel“ im Jahre 1997, die „Kameradschaft Hauptvolk“ und ihre Untergliederung „Sturm 27“ im April 2005, die „ANSDAPO“ im Juli 2005, der „Schutzbund Deutschland“ im Juli 2006 sowie die „Freien Kräfte Teltow-Fläming“ im April 2011.
Quelle: Ministerium des Inneren Brandenburg

Innenminister Ralf Holzschuher hat die Bestätigung des Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung „Widerstandbewegung in Südbrandenburg“ durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) begrüßt. Er sagte unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung am Mittwoch in Potsdam:
„Die Verbotsbestätigung ist ein klares Signal, dass der demokratische Rechtsstaats sich seiner Gegner sehr wohl zu erwehren weiß. Sie bestärkt uns in unserem Kurs, im Kampf gegen den Rechtsextremismus alle zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen. Dazu gehören ausdrücklich auch Vereinsverbote. Wir werden weiter entschieden gegen alle Personen und Vereinigungen vorgehen, die Hass predigen und die freiheitlich demokratische Grundordnung untergraben wollen. Für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist in Brandenburg kein Platz. Der aktive Einsatz gegen Neonazismus und Fremdenhass gehört zur politischen Kultur unseres Landes. Das ist so – und das soll so bleiben.”
Das Innenministerium als Vereinsbehörde hatte die rechtsextremistische Vereinigung „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ im Juni 2012 verboten. Die Vereinigung hatte über Brandenburg hinaus auch durch verschiedene Internetauftritte auf sich aufmerksam gemacht. So hatte sie unter anderem Videos von ihren anti-demokratischen Aktionen mit maskierten Teilnehmern produziert und auf Internetportalen veröffentlicht. In zahlreichen Artikeln versuchten deren Autoren zudem, die freiheitliche demokratische Grundordnung verächtlich zu machen. Sie riefen dabei zum Widerstand gegen die Demokratie auf und priesen einen „nationalen Sozialismus“, der sich an der Ideologie der NSDAP orientiert. In zahlreichen Artikeln hetzte die Vereinigung massiv gegen Migranten und verunglimpfte Menschen anderer Abstammung.
Das brandenburgische Innenministerium hatte in der Vergangenheit außer der Vereinigung Widerstand in Südbrandenburg bereits sechs rechtsextremistische Organisationen verboten. Dieses waren die „Direkte Aktion/ Mitteldeutschland“ im Jahre 1995, die „Kameradschaft Oberhavel“ im Jahre 1997, die „Kameradschaft Hauptvolk“ und ihre Untergliederung „Sturm 27“ im April 2005, die „ANSDAPO“ im Juli 2005, der „Schutzbund Deutschland“ im Juli 2006 sowie die „Freien Kräfte Teltow-Fläming“ im April 2011.
Quelle: Ministerium des Inneren Brandenburg

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