Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Der Landtag beschloss heute nach zweiter Lesung den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Das geänderte Gesetz wird noch dieses Jahr in Kraft treten.
„Brandenburg hat jetzt Deutschlands modernstes Straßengesetz. Wir haben Vorgaben des Bundes als erstes Land eingearbeitet, um Planungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit haben wir ein ohnehin modernes Gesetzt nochmals in allen Details überprüft und entschlackt. Wir leisten einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher. Zudem schaffen wir bessere Möglichkeiten für Alleebaumpflanzungen im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Bürokratieabbau und Alleenschutz sind keine Gegensätze”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute im Landtag.
Ziel war es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen stärker angepasst wird. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich ändern wird:
– Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
– Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
– Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Der Landtag beschloss heute nach zweiter Lesung den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Das geänderte Gesetz wird noch dieses Jahr in Kraft treten.
„Brandenburg hat jetzt Deutschlands modernstes Straßengesetz. Wir haben Vorgaben des Bundes als erstes Land eingearbeitet, um Planungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit haben wir ein ohnehin modernes Gesetzt nochmals in allen Details überprüft und entschlackt. Wir leisten einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher. Zudem schaffen wir bessere Möglichkeiten für Alleebaumpflanzungen im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Bürokratieabbau und Alleenschutz sind keine Gegensätze”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute im Landtag.
Ziel war es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen stärker angepasst wird. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich ändern wird:
– Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
– Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
– Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Der Landtag beschloss heute nach zweiter Lesung den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Das geänderte Gesetz wird noch dieses Jahr in Kraft treten.
„Brandenburg hat jetzt Deutschlands modernstes Straßengesetz. Wir haben Vorgaben des Bundes als erstes Land eingearbeitet, um Planungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit haben wir ein ohnehin modernes Gesetzt nochmals in allen Details überprüft und entschlackt. Wir leisten einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher. Zudem schaffen wir bessere Möglichkeiten für Alleebaumpflanzungen im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Bürokratieabbau und Alleenschutz sind keine Gegensätze”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute im Landtag.
Ziel war es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen stärker angepasst wird. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich ändern wird:
– Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
– Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
– Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Das Brandenburgische Straßengesetz wird novelliert. Der Landtag beschloss heute nach zweiter Lesung den von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegten Gesetzentwurf. Verfahrensabläufe werden vereinfacht und Ermessensspielräume bei kommunalen Straßenprojekten erweitert. Das geänderte Gesetz wird noch dieses Jahr in Kraft treten.
„Brandenburg hat jetzt Deutschlands modernstes Straßengesetz. Wir haben Vorgaben des Bundes als erstes Land eingearbeitet, um Planungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit haben wir ein ohnehin modernes Gesetzt nochmals in allen Details überprüft und entschlackt. Wir leisten einen Beitrag für den Bürokratieabbau und tragen den Bedürfnissen der kommunalen Verwaltungen und der Wirtschaft besser Rechnung als bisher. Zudem schaffen wir bessere Möglichkeiten für Alleebaumpflanzungen im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Bürokratieabbau und Alleenschutz sind keine Gegensätze”, sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann heute im Landtag.
Ziel war es, in Brandenburg ein effizientes Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltungen stärker angepasst wird. Dazu wurde das geltende Recht zunächst einer Revision unterzogen und ein Gutachten mit Änderungsvorschlägen erstellt. Diese wurden dann in einem Workshop mit Vertretern der Kommunen und der Wirtschaftsverbände erörtert und einer weiteren gutachterlichen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen.
Einige Beispiele, was sich ändern wird:
– Die bisher zweistufige Straßenaufsicht wird auf eine Stufe zurückgefahren. Zuständig sind in Zukunft der Landesbetrieb Straßenwesen für die Kreisstraßen und die Landkreise für die Gemeindestraßen, nicht mehr aber das Ministerium selbst. Dadurch entfällt eine Ebene, und die Fachaufsicht kann effizienter wahrgenommen werden.
– Von den Regelwerken der Straßenplanung können Kommunen abweichen, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass die Qualität der Ausführung und die Sicherheit nicht leiden. So können zum Beispiel auch neue Materialien verwendet werden, die bisher in den Vorschriften nicht vorgesehen sind oder auch geringere Ausbaustandards gewählt werden, um Kosten zu sparen. Diese Erweiterung der Ermessensspielräume bringt vor allem bei den kommunalen Straßenbaulastträgern mehr Entscheidungsfreiheit.
– Beim Ausbau von Kreis- und Gemeindestraßen kann auf ein zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn für das jeweilige Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung