Für die LEAG endet an diesem Freitag eine Hängepartie, die sich über Jahre gezogen hat. Mit der Bestätigung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) im Bundesrat steht der Rahmen für den Bau neuer, wasserstofffähiger Gaskraftwerke in Deutschland. Und er steht anders da, als die LEAG noch im Frühjahr befürchten musste. Denn bis kurz vor Schluss stand der sogenannte Südbonus im Gesetz – ein Rangvorteil, der Gebote aus dem netztechnischen Süden in der Ausschreibung vorgereiht hätte. Ostdeutsche Standorte wären in die Röhre geschaut. Energieversorger, Netzbetreiber und Wirtschaftsregionen aus Norden und Osten liefen dagegen Sturm. Mit Erfolg: Im parlamentarischen Verfahren wurde nachgebessert.
Der Streit um den Südbonus
Es war eine jahrelange Hängepartie, jetzt steht der Rahmen: Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) bestätigt. Bundesweit sollen bis Ende 2031 elf Gigawatt neuer, steuerbarer Kraftwerksleistung ans Netz gehen, überwiegend Gaskraftwerke. Wer bauen darf, entscheidet eine Auktion. Die Anlagen starten mit Erdgas und sollen spätestens 2045 auf Wasserstoff umgestellt werden.
Bezahlt wird der Milliardenaufwand von allen Stromkundinnen und Stromkunden – über eine neue Umlage ab 2031. Wie stark der Strompreis dadurch steigt, ist offen. Fehlt noch die beihilferechtliche Freigabe der EU-Kommission. Bis kurz vor Schluss stand ein Detail im Zentrum der Kritik: der sogenannte Südbonus. Er ist keine Geldzahlung, sondern ein Rangvorteil. Gebote aus dem netztechnischen Süden wären in der Auktion vorgereiht worden, bis zwei Drittel der Kapazität dorthin vergeben sind. Um das verbleibende Drittel hätte der Rest der Republik ohne Bonus mitbieten müssen – ostdeutsche Zuschläge wären damit nicht gesichert gewesen. Ostdeutsche Länder, der Netzbetreiber 50Hertz, die IGBCE und die LEAG liefen dagegen Sturm. Im parlamentarischen Verfahren wurde nachgebessert: Nach Darstellung des sächsischen Wirtschaftsministeriums greift nun ein regionsoffener Netzbonus, der zunächst Geboten aus dem netztechnischen Norden Vorrang einräumt, bis das vorgesehene Drittel erreicht ist.
„Wir stellen uns dem Wettbewerb“
Bei der LEAG fällt die Erleichterung deutlich aus. „Erst mit der Nachbesserung des StromVKG haben wir eine reelle Chance und können uns dem Wettbewerb in den Ausschreibungen stellen“, erklärte LEAG-Vorstandschef Adi Roesch. Man habe sich für faire Bedingungen eingesetzt, weil auch im Norden und Osten steuerbare Kapazitäten dringend gebraucht würden. Silke Rudolf, Konzernbetriebsratsvorsitzende der LEAG, knüpft an die öffentlichen Milliarden eine klare Erwartung: Mit den Kapazitätszahlungen müsse „auch nachhaltige Wertschöpfung verbunden sein“ – Industriearbeitsplätze mit langfristiger Perspektive und eine gesunde Wirtschaftsstruktur in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier. Voraussetzung sei, dass die angekündigten Investitionen tatsächlich vor Ort umgesetzt würden. Rudolf hatte im Juni noch von einem „massiven Strukturbruch“ gesprochen, während die versprochene Entwicklung ausbleibe.
Stephanie Albrecht-Suliak, IGBCE-Landesbezirksleiterin Nordost, nennt den Beschluss „einen guten Tag für die Energieregionen in Ostdeutschland“. Das Gesetz sei lange überfällig gewesen.
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Red. / Presseinformation




