Im September diesen Jahres wird der neue Bundestag gewählt. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen und gerade ältere Menschen den teils beschwerlichen Weg zur Wahlurne nicht auf sich nehmen können und stattdessen Unterlagen zur Briefwahl anfordern, sollen Wahllokale barrierefrei sein. Gute Gründe hierfür gibt es viele- wenn man z. Bsp. daran denkt, dass herkömmliche Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen oft nicht nutzbar sind oder ältere Menschen aufgrund von kleinen Unachtsamkeit ihre Unterlagen leicht ungültig machen können, ohne dies zu merken. Wahlschablonen für blinde bzw. sehbehinderte Menschen gibt es beim Blinden – und Sehbehindertenverband in Cottbus; Straßen der Jugend 114, Tel, 0355 22549. Neben einer Wahlschablone erhält man kostenlos eine CD mit den Informationen für die Erst- und Zweitstimme.
Immer noch wird unter Barrierfreiheit häufig eine Art „rollstuhlgerechter Zugang“ verstanden. Das ist zunächst nicht falsch umfasst jedoch weitaus mehr. Mit zunehmenden Alter steigen die körperlichen Einschränkungen und erschweren damit den Urnengang. So sind gerade ältere Wahlberechtigte durch die abnehmende Sehkraft – ganz ähnlich wie blinde und sehbehinderte Wähler- angewiesen auf Leitsysteme, ausreichende Beleuchtung und Kontraste sowie Markierungen auf Stufen und Glasflächen. Insoweit haben sich die Gebietskörperschaften bzw. kreisfreien Städte auch hier auf eine immer älter werdende Wählerschaft einzustellen. Ebenso sind Menschen mit Behinderung in ihrem Grundrecht wählen zu gehen nicht einzuschränken und ihnen sind alle möglichen und zumutbaren Voraussetzungen in den Wahllokalen zu schaffen, um von ihrem Recht Gebrauch machen zu können. Dafür haben die zuständigen Gebietskörperschaften Sorge zu tragen.
Hier eine Checkliste für barrierefreie Wahllokale:
– erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
– Parkplätze in unmittelbarer Nähe
– 3,50 Meter breiten Kopfparkplatz
– Kontrastreiche, gut lesbare Hinweisschilder/ Beschilderung in Braille- oder Reliefschrift
– Außenbereich und Zugang sowie Wahlraum, Kabinen hell beleuchtet
– Ebenerdiger und stufenloser Zugang
– Ggf. Rampe ( max. 6 % Neigung) für Rollstuhlfahrer/Benutzer von Rollatoren
– Breite , leicht zu öffende Eingangstüren (über 90 cm)
– Aufzüge, Treppenlifte oder Hebebühnen für obere Stockwerke
– Wahlkabine für Rollstuhlfahrer( Mindestgröße :110 Breite auf 140 cm Tiefe)
– Anfahrbare Ausgabestelle für Wahlunterlagen
– Bei Bedarf steht dem Wähler ein Stuhl zur Verfügung , der für Rollstuhlfahrer entfernt werden kann
Im September diesen Jahres wird der neue Bundestag gewählt. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen und gerade ältere Menschen den teils beschwerlichen Weg zur Wahlurne nicht auf sich nehmen können und stattdessen Unterlagen zur Briefwahl anfordern, sollen Wahllokale barrierefrei sein. Gute Gründe hierfür gibt es viele- wenn man z. Bsp. daran denkt, dass herkömmliche Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen oft nicht nutzbar sind oder ältere Menschen aufgrund von kleinen Unachtsamkeit ihre Unterlagen leicht ungültig machen können, ohne dies zu merken. Wahlschablonen für blinde bzw. sehbehinderte Menschen gibt es beim Blinden – und Sehbehindertenverband in Cottbus; Straßen der Jugend 114, Tel, 0355 22549. Neben einer Wahlschablone erhält man kostenlos eine CD mit den Informationen für die Erst- und Zweitstimme.
Immer noch wird unter Barrierfreiheit häufig eine Art „rollstuhlgerechter Zugang“ verstanden. Das ist zunächst nicht falsch umfasst jedoch weitaus mehr. Mit zunehmenden Alter steigen die körperlichen Einschränkungen und erschweren damit den Urnengang. So sind gerade ältere Wahlberechtigte durch die abnehmende Sehkraft – ganz ähnlich wie blinde und sehbehinderte Wähler- angewiesen auf Leitsysteme, ausreichende Beleuchtung und Kontraste sowie Markierungen auf Stufen und Glasflächen. Insoweit haben sich die Gebietskörperschaften bzw. kreisfreien Städte auch hier auf eine immer älter werdende Wählerschaft einzustellen. Ebenso sind Menschen mit Behinderung in ihrem Grundrecht wählen zu gehen nicht einzuschränken und ihnen sind alle möglichen und zumutbaren Voraussetzungen in den Wahllokalen zu schaffen, um von ihrem Recht Gebrauch machen zu können. Dafür haben die zuständigen Gebietskörperschaften Sorge zu tragen.
Hier eine Checkliste für barrierefreie Wahllokale:
– erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
– Parkplätze in unmittelbarer Nähe
– 3,50 Meter breiten Kopfparkplatz
– Kontrastreiche, gut lesbare Hinweisschilder/ Beschilderung in Braille- oder Reliefschrift
– Außenbereich und Zugang sowie Wahlraum, Kabinen hell beleuchtet
– Ebenerdiger und stufenloser Zugang
– Ggf. Rampe ( max. 6 % Neigung) für Rollstuhlfahrer/Benutzer von Rollatoren
– Breite , leicht zu öffende Eingangstüren (über 90 cm)
– Aufzüge, Treppenlifte oder Hebebühnen für obere Stockwerke
– Wahlkabine für Rollstuhlfahrer( Mindestgröße :110 Breite auf 140 cm Tiefe)
– Anfahrbare Ausgabestelle für Wahlunterlagen
– Bei Bedarf steht dem Wähler ein Stuhl zur Verfügung , der für Rollstuhlfahrer entfernt werden kann
Im September diesen Jahres wird der neue Bundestag gewählt. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen und gerade ältere Menschen den teils beschwerlichen Weg zur Wahlurne nicht auf sich nehmen können und stattdessen Unterlagen zur Briefwahl anfordern, sollen Wahllokale barrierefrei sein. Gute Gründe hierfür gibt es viele- wenn man z. Bsp. daran denkt, dass herkömmliche Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen oft nicht nutzbar sind oder ältere Menschen aufgrund von kleinen Unachtsamkeit ihre Unterlagen leicht ungültig machen können, ohne dies zu merken. Wahlschablonen für blinde bzw. sehbehinderte Menschen gibt es beim Blinden – und Sehbehindertenverband in Cottbus; Straßen der Jugend 114, Tel, 0355 22549. Neben einer Wahlschablone erhält man kostenlos eine CD mit den Informationen für die Erst- und Zweitstimme.
Immer noch wird unter Barrierfreiheit häufig eine Art „rollstuhlgerechter Zugang“ verstanden. Das ist zunächst nicht falsch umfasst jedoch weitaus mehr. Mit zunehmenden Alter steigen die körperlichen Einschränkungen und erschweren damit den Urnengang. So sind gerade ältere Wahlberechtigte durch die abnehmende Sehkraft – ganz ähnlich wie blinde und sehbehinderte Wähler- angewiesen auf Leitsysteme, ausreichende Beleuchtung und Kontraste sowie Markierungen auf Stufen und Glasflächen. Insoweit haben sich die Gebietskörperschaften bzw. kreisfreien Städte auch hier auf eine immer älter werdende Wählerschaft einzustellen. Ebenso sind Menschen mit Behinderung in ihrem Grundrecht wählen zu gehen nicht einzuschränken und ihnen sind alle möglichen und zumutbaren Voraussetzungen in den Wahllokalen zu schaffen, um von ihrem Recht Gebrauch machen zu können. Dafür haben die zuständigen Gebietskörperschaften Sorge zu tragen.
Hier eine Checkliste für barrierefreie Wahllokale:
– erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
– Parkplätze in unmittelbarer Nähe
– 3,50 Meter breiten Kopfparkplatz
– Kontrastreiche, gut lesbare Hinweisschilder/ Beschilderung in Braille- oder Reliefschrift
– Außenbereich und Zugang sowie Wahlraum, Kabinen hell beleuchtet
– Ebenerdiger und stufenloser Zugang
– Ggf. Rampe ( max. 6 % Neigung) für Rollstuhlfahrer/Benutzer von Rollatoren
– Breite , leicht zu öffende Eingangstüren (über 90 cm)
– Aufzüge, Treppenlifte oder Hebebühnen für obere Stockwerke
– Wahlkabine für Rollstuhlfahrer( Mindestgröße :110 Breite auf 140 cm Tiefe)
– Anfahrbare Ausgabestelle für Wahlunterlagen
– Bei Bedarf steht dem Wähler ein Stuhl zur Verfügung , der für Rollstuhlfahrer entfernt werden kann
Im September diesen Jahres wird der neue Bundestag gewählt. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen und gerade ältere Menschen den teils beschwerlichen Weg zur Wahlurne nicht auf sich nehmen können und stattdessen Unterlagen zur Briefwahl anfordern, sollen Wahllokale barrierefrei sein. Gute Gründe hierfür gibt es viele- wenn man z. Bsp. daran denkt, dass herkömmliche Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen oft nicht nutzbar sind oder ältere Menschen aufgrund von kleinen Unachtsamkeit ihre Unterlagen leicht ungültig machen können, ohne dies zu merken. Wahlschablonen für blinde bzw. sehbehinderte Menschen gibt es beim Blinden – und Sehbehindertenverband in Cottbus; Straßen der Jugend 114, Tel, 0355 22549. Neben einer Wahlschablone erhält man kostenlos eine CD mit den Informationen für die Erst- und Zweitstimme.
Immer noch wird unter Barrierfreiheit häufig eine Art „rollstuhlgerechter Zugang“ verstanden. Das ist zunächst nicht falsch umfasst jedoch weitaus mehr. Mit zunehmenden Alter steigen die körperlichen Einschränkungen und erschweren damit den Urnengang. So sind gerade ältere Wahlberechtigte durch die abnehmende Sehkraft – ganz ähnlich wie blinde und sehbehinderte Wähler- angewiesen auf Leitsysteme, ausreichende Beleuchtung und Kontraste sowie Markierungen auf Stufen und Glasflächen. Insoweit haben sich die Gebietskörperschaften bzw. kreisfreien Städte auch hier auf eine immer älter werdende Wählerschaft einzustellen. Ebenso sind Menschen mit Behinderung in ihrem Grundrecht wählen zu gehen nicht einzuschränken und ihnen sind alle möglichen und zumutbaren Voraussetzungen in den Wahllokalen zu schaffen, um von ihrem Recht Gebrauch machen zu können. Dafür haben die zuständigen Gebietskörperschaften Sorge zu tragen.
Hier eine Checkliste für barrierefreie Wahllokale:
– erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
– Parkplätze in unmittelbarer Nähe
– 3,50 Meter breiten Kopfparkplatz
– Kontrastreiche, gut lesbare Hinweisschilder/ Beschilderung in Braille- oder Reliefschrift
– Außenbereich und Zugang sowie Wahlraum, Kabinen hell beleuchtet
– Ebenerdiger und stufenloser Zugang
– Ggf. Rampe ( max. 6 % Neigung) für Rollstuhlfahrer/Benutzer von Rollatoren
– Breite , leicht zu öffende Eingangstüren (über 90 cm)
– Aufzüge, Treppenlifte oder Hebebühnen für obere Stockwerke
– Wahlkabine für Rollstuhlfahrer( Mindestgröße :110 Breite auf 140 cm Tiefe)
– Anfahrbare Ausgabestelle für Wahlunterlagen
– Bei Bedarf steht dem Wähler ein Stuhl zur Verfügung , der für Rollstuhlfahrer entfernt werden kann