Heute hat der Deutsche Bundestag das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der christlich-liberalen Koalition vorgelegte Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz leistet die christlich-liberale Koalition einen wichtigen Beitrag die Ausbildung im Rettungsdienst zu optimieren, und damit auch die Versorgung der Menschen in Notfällen. Hierzu erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Mit dem Notfallsanitätergesetz hat die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung nach einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst umgesetzt. Damit wurde das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters deutlich aufgewertet.
Die Neuregelung wird vor allem den Notfallpatienten helfen, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird durch das Gesetz eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Im Unterschied zur bisherigen Ausbildung, haben wir die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Zudem erhalten die Auszubildenden künftig eine Vergütung. Bisher musste die Ausbildung sogar selbst finanziert werden. Auch das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst, indem erstmals die zu erlangenden Kompetenz beschrieben wurden.
Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Was bisher ein rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung war, wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter und verbessert die Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.”
Quelle: Büro Professor Martin Neumann, MdB
Heute hat der Deutsche Bundestag das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der christlich-liberalen Koalition vorgelegte Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz leistet die christlich-liberale Koalition einen wichtigen Beitrag die Ausbildung im Rettungsdienst zu optimieren, und damit auch die Versorgung der Menschen in Notfällen. Hierzu erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Mit dem Notfallsanitätergesetz hat die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung nach einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst umgesetzt. Damit wurde das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters deutlich aufgewertet.
Die Neuregelung wird vor allem den Notfallpatienten helfen, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird durch das Gesetz eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Im Unterschied zur bisherigen Ausbildung, haben wir die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Zudem erhalten die Auszubildenden künftig eine Vergütung. Bisher musste die Ausbildung sogar selbst finanziert werden. Auch das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst, indem erstmals die zu erlangenden Kompetenz beschrieben wurden.
Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Was bisher ein rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung war, wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter und verbessert die Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.”
Quelle: Büro Professor Martin Neumann, MdB
Heute hat der Deutsche Bundestag das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der christlich-liberalen Koalition vorgelegte Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz leistet die christlich-liberale Koalition einen wichtigen Beitrag die Ausbildung im Rettungsdienst zu optimieren, und damit auch die Versorgung der Menschen in Notfällen. Hierzu erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Mit dem Notfallsanitätergesetz hat die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung nach einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst umgesetzt. Damit wurde das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters deutlich aufgewertet.
Die Neuregelung wird vor allem den Notfallpatienten helfen, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird durch das Gesetz eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Im Unterschied zur bisherigen Ausbildung, haben wir die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Zudem erhalten die Auszubildenden künftig eine Vergütung. Bisher musste die Ausbildung sogar selbst finanziert werden. Auch das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst, indem erstmals die zu erlangenden Kompetenz beschrieben wurden.
Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Was bisher ein rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung war, wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter und verbessert die Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.”
Quelle: Büro Professor Martin Neumann, MdB
Heute hat der Deutsche Bundestag das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der christlich-liberalen Koalition vorgelegte Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz leistet die christlich-liberale Koalition einen wichtigen Beitrag die Ausbildung im Rettungsdienst zu optimieren, und damit auch die Versorgung der Menschen in Notfällen. Hierzu erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Mit dem Notfallsanitätergesetz hat die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung nach einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst umgesetzt. Damit wurde das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters deutlich aufgewertet.
Die Neuregelung wird vor allem den Notfallpatienten helfen, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird durch das Gesetz eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Im Unterschied zur bisherigen Ausbildung, haben wir die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Zudem erhalten die Auszubildenden künftig eine Vergütung. Bisher musste die Ausbildung sogar selbst finanziert werden. Auch das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst, indem erstmals die zu erlangenden Kompetenz beschrieben wurden.
Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Was bisher ein rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung war, wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter und verbessert die Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.”
Quelle: Büro Professor Martin Neumann, MdB
Heute hat der Deutsche Bundestag das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der christlich-liberalen Koalition vorgelegte Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz leistet die christlich-liberale Koalition einen wichtigen Beitrag die Ausbildung im Rettungsdienst zu optimieren, und damit auch die Versorgung der Menschen in Notfällen. Hierzu erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Mit dem Notfallsanitätergesetz hat die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung nach einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst umgesetzt. Damit wurde das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters deutlich aufgewertet.
Die Neuregelung wird vor allem den Notfallpatienten helfen, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird durch das Gesetz eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Im Unterschied zur bisherigen Ausbildung, haben wir die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Zudem erhalten die Auszubildenden künftig eine Vergütung. Bisher musste die Ausbildung sogar selbst finanziert werden. Auch das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst, indem erstmals die zu erlangenden Kompetenz beschrieben wurden.
Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Was bisher ein rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung war, wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter und verbessert die Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.”
Quelle: Büro Professor Martin Neumann, MdB
Heute hat der Deutsche Bundestag das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der christlich-liberalen Koalition vorgelegte Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz leistet die christlich-liberale Koalition einen wichtigen Beitrag die Ausbildung im Rettungsdienst zu optimieren, und damit auch die Versorgung der Menschen in Notfällen. Hierzu erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Mit dem Notfallsanitätergesetz hat die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung nach einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst umgesetzt. Damit wurde das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters deutlich aufgewertet.
Die Neuregelung wird vor allem den Notfallpatienten helfen, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird durch das Gesetz eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Im Unterschied zur bisherigen Ausbildung, haben wir die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Zudem erhalten die Auszubildenden künftig eine Vergütung. Bisher musste die Ausbildung sogar selbst finanziert werden. Auch das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst, indem erstmals die zu erlangenden Kompetenz beschrieben wurden.
Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Was bisher ein rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung war, wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter und verbessert die Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.”
Quelle: Büro Professor Martin Neumann, MdB
Heute hat der Deutsche Bundestag das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der christlich-liberalen Koalition vorgelegte Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz leistet die christlich-liberale Koalition einen wichtigen Beitrag die Ausbildung im Rettungsdienst zu optimieren, und damit auch die Versorgung der Menschen in Notfällen. Hierzu erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Mit dem Notfallsanitätergesetz hat die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung nach einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst umgesetzt. Damit wurde das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters deutlich aufgewertet.
Die Neuregelung wird vor allem den Notfallpatienten helfen, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird durch das Gesetz eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Im Unterschied zur bisherigen Ausbildung, haben wir die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Zudem erhalten die Auszubildenden künftig eine Vergütung. Bisher musste die Ausbildung sogar selbst finanziert werden. Auch das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst, indem erstmals die zu erlangenden Kompetenz beschrieben wurden.
Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Was bisher ein rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung war, wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter und verbessert die Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.”
Quelle: Büro Professor Martin Neumann, MdB
Heute hat der Deutsche Bundestag das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der christlich-liberalen Koalition vorgelegte Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz leistet die christlich-liberale Koalition einen wichtigen Beitrag die Ausbildung im Rettungsdienst zu optimieren, und damit auch die Versorgung der Menschen in Notfällen. Hierzu erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Mit dem Notfallsanitätergesetz hat die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung nach einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst umgesetzt. Damit wurde das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters deutlich aufgewertet.
Die Neuregelung wird vor allem den Notfallpatienten helfen, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird durch das Gesetz eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Im Unterschied zur bisherigen Ausbildung, haben wir die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Zudem erhalten die Auszubildenden künftig eine Vergütung. Bisher musste die Ausbildung sogar selbst finanziert werden. Auch das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst, indem erstmals die zu erlangenden Kompetenz beschrieben wurden.
Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Was bisher ein rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung war, wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter und verbessert die Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.”
Quelle: Büro Professor Martin Neumann, MdB