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20. Februar 2013 – Der Tag an dem die Hofberichtserstattung in Deutschland beginnt – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten

17:52 Uhr | 20. Februar 2013
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Heute möchte ich zu diesem Thema nichts weiter schreiben.
Die Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbandes fasst alles in die richtigen Worte.
—–
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisiert.
„Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern.“ Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
Das Gericht hatte am heutigen Mittwoch über den Fall eines Journalisten der Bild-Zeitung verhandelt, dem der Bundesnachrichtendienst Informationen über die Nazi-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern verweigert hatte. Mit Unterstützung des DJV hatte der Journalist das Auskunftsrecht der Medien eingeklagt. Dieses Recht leite sich gegenüber Bundesbehörden aus der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit ab, hatte der DJV im Vorfeld argumentiert. Dem schlossen sich die Leipziger Richter jedoch nicht an. Sie gründeten ihr Urteil darauf, dass es an der entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle, die ein Auskunftsrecht für Journalisten vorsehe. Die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung sehe nur einen Mindeststandard an Auskünften vor.
Der DJV-Vorsitzende kündigte an, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung verfassungsrechtliche Konsequenzen prüfen zu wollen.
Quelle: Deutscher Journalisten-Verband

Heute möchte ich zu diesem Thema nichts weiter schreiben.
Die Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbandes fasst alles in die richtigen Worte.
—–
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisiert.
„Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern.“ Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
Das Gericht hatte am heutigen Mittwoch über den Fall eines Journalisten der Bild-Zeitung verhandelt, dem der Bundesnachrichtendienst Informationen über die Nazi-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern verweigert hatte. Mit Unterstützung des DJV hatte der Journalist das Auskunftsrecht der Medien eingeklagt. Dieses Recht leite sich gegenüber Bundesbehörden aus der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit ab, hatte der DJV im Vorfeld argumentiert. Dem schlossen sich die Leipziger Richter jedoch nicht an. Sie gründeten ihr Urteil darauf, dass es an der entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle, die ein Auskunftsrecht für Journalisten vorsehe. Die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung sehe nur einen Mindeststandard an Auskünften vor.
Der DJV-Vorsitzende kündigte an, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung verfassungsrechtliche Konsequenzen prüfen zu wollen.
Quelle: Deutscher Journalisten-Verband

Heute möchte ich zu diesem Thema nichts weiter schreiben.
Die Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbandes fasst alles in die richtigen Worte.
—–
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisiert.
„Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern.“ Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
Das Gericht hatte am heutigen Mittwoch über den Fall eines Journalisten der Bild-Zeitung verhandelt, dem der Bundesnachrichtendienst Informationen über die Nazi-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern verweigert hatte. Mit Unterstützung des DJV hatte der Journalist das Auskunftsrecht der Medien eingeklagt. Dieses Recht leite sich gegenüber Bundesbehörden aus der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit ab, hatte der DJV im Vorfeld argumentiert. Dem schlossen sich die Leipziger Richter jedoch nicht an. Sie gründeten ihr Urteil darauf, dass es an der entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle, die ein Auskunftsrecht für Journalisten vorsehe. Die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung sehe nur einen Mindeststandard an Auskünften vor.
Der DJV-Vorsitzende kündigte an, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung verfassungsrechtliche Konsequenzen prüfen zu wollen.
Quelle: Deutscher Journalisten-Verband

Heute möchte ich zu diesem Thema nichts weiter schreiben.
Die Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbandes fasst alles in die richtigen Worte.
—–
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisiert.
„Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern.“ Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
Das Gericht hatte am heutigen Mittwoch über den Fall eines Journalisten der Bild-Zeitung verhandelt, dem der Bundesnachrichtendienst Informationen über die Nazi-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern verweigert hatte. Mit Unterstützung des DJV hatte der Journalist das Auskunftsrecht der Medien eingeklagt. Dieses Recht leite sich gegenüber Bundesbehörden aus der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit ab, hatte der DJV im Vorfeld argumentiert. Dem schlossen sich die Leipziger Richter jedoch nicht an. Sie gründeten ihr Urteil darauf, dass es an der entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle, die ein Auskunftsrecht für Journalisten vorsehe. Die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung sehe nur einen Mindeststandard an Auskünften vor.
Der DJV-Vorsitzende kündigte an, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung verfassungsrechtliche Konsequenzen prüfen zu wollen.
Quelle: Deutscher Journalisten-Verband

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Die Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbandes fasst alles in die richtigen Worte.
—–
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisiert.
„Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern.“ Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
Das Gericht hatte am heutigen Mittwoch über den Fall eines Journalisten der Bild-Zeitung verhandelt, dem der Bundesnachrichtendienst Informationen über die Nazi-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern verweigert hatte. Mit Unterstützung des DJV hatte der Journalist das Auskunftsrecht der Medien eingeklagt. Dieses Recht leite sich gegenüber Bundesbehörden aus der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit ab, hatte der DJV im Vorfeld argumentiert. Dem schlossen sich die Leipziger Richter jedoch nicht an. Sie gründeten ihr Urteil darauf, dass es an der entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle, die ein Auskunftsrecht für Journalisten vorsehe. Die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung sehe nur einen Mindeststandard an Auskünften vor.
Der DJV-Vorsitzende kündigte an, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung verfassungsrechtliche Konsequenzen prüfen zu wollen.
Quelle: Deutscher Journalisten-Verband

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Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisiert.
„Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern.“ Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
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Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisiert.
„Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern.“ Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
Das Gericht hatte am heutigen Mittwoch über den Fall eines Journalisten der Bild-Zeitung verhandelt, dem der Bundesnachrichtendienst Informationen über die Nazi-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern verweigert hatte. Mit Unterstützung des DJV hatte der Journalist das Auskunftsrecht der Medien eingeklagt. Dieses Recht leite sich gegenüber Bundesbehörden aus der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit ab, hatte der DJV im Vorfeld argumentiert. Dem schlossen sich die Leipziger Richter jedoch nicht an. Sie gründeten ihr Urteil darauf, dass es an der entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle, die ein Auskunftsrecht für Journalisten vorsehe. Die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung sehe nur einen Mindeststandard an Auskünften vor.
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Quelle: Deutscher Journalisten-Verband

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