Am 10. April beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für die Erhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen. Am 9. Oktober 2013 endet die Frist. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte am heutigen Mittwoch im Amtsblatt für Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Bruno Küpper: „Nach dem erfolgreichen Volksbegehren zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger innerhalb kurzer Zeit erneut aufgerufen, ein Volksbegehren zu unterstützen.“
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Ausländische Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht eintragungsberechtigt. Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde – in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt – beantragt werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte, wo die Listen ausliegen, und die Eintragungszeiten bekannt geben.
Für das Volksbegehren wurden 2.200 Eintragungslisten vorbereitet. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das Volksbegehren beantragt haben. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,12 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.
Der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.
Quelle: Der Landeswahlleiter
Foto: Johannes Koziol
Am 10. April beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für die Erhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen. Am 9. Oktober 2013 endet die Frist. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte am heutigen Mittwoch im Amtsblatt für Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Bruno Küpper: „Nach dem erfolgreichen Volksbegehren zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger innerhalb kurzer Zeit erneut aufgerufen, ein Volksbegehren zu unterstützen.“
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Ausländische Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht eintragungsberechtigt. Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde – in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt – beantragt werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte, wo die Listen ausliegen, und die Eintragungszeiten bekannt geben.
Für das Volksbegehren wurden 2.200 Eintragungslisten vorbereitet. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das Volksbegehren beantragt haben. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,12 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.
Der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.
Quelle: Der Landeswahlleiter
Foto: Johannes Koziol
Am 10. April beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für die Erhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen. Am 9. Oktober 2013 endet die Frist. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte am heutigen Mittwoch im Amtsblatt für Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Bruno Küpper: „Nach dem erfolgreichen Volksbegehren zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger innerhalb kurzer Zeit erneut aufgerufen, ein Volksbegehren zu unterstützen.“
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Ausländische Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht eintragungsberechtigt. Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde – in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt – beantragt werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte, wo die Listen ausliegen, und die Eintragungszeiten bekannt geben.
Für das Volksbegehren wurden 2.200 Eintragungslisten vorbereitet. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das Volksbegehren beantragt haben. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,12 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.
Der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.
Quelle: Der Landeswahlleiter
Foto: Johannes Koziol
Am 10. April beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für die Erhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen. Am 9. Oktober 2013 endet die Frist. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte am heutigen Mittwoch im Amtsblatt für Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Bruno Küpper: „Nach dem erfolgreichen Volksbegehren zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger innerhalb kurzer Zeit erneut aufgerufen, ein Volksbegehren zu unterstützen.“
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Ausländische Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht eintragungsberechtigt. Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde – in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt – beantragt werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte, wo die Listen ausliegen, und die Eintragungszeiten bekannt geben.
Für das Volksbegehren wurden 2.200 Eintragungslisten vorbereitet. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das Volksbegehren beantragt haben. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,12 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.
Der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.
Quelle: Der Landeswahlleiter
Foto: Johannes Koziol
Am 10. April beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für die Erhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen. Am 9. Oktober 2013 endet die Frist. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte am heutigen Mittwoch im Amtsblatt für Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Bruno Küpper: „Nach dem erfolgreichen Volksbegehren zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger innerhalb kurzer Zeit erneut aufgerufen, ein Volksbegehren zu unterstützen.“
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Ausländische Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht eintragungsberechtigt. Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde – in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt – beantragt werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte, wo die Listen ausliegen, und die Eintragungszeiten bekannt geben.
Für das Volksbegehren wurden 2.200 Eintragungslisten vorbereitet. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das Volksbegehren beantragt haben. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,12 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.
Der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.
Quelle: Der Landeswahlleiter
Foto: Johannes Koziol
Am 10. April beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für die Erhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen. Am 9. Oktober 2013 endet die Frist. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte am heutigen Mittwoch im Amtsblatt für Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Bruno Küpper: „Nach dem erfolgreichen Volksbegehren zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger innerhalb kurzer Zeit erneut aufgerufen, ein Volksbegehren zu unterstützen.“
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Ausländische Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht eintragungsberechtigt. Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde – in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt – beantragt werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte, wo die Listen ausliegen, und die Eintragungszeiten bekannt geben.
Für das Volksbegehren wurden 2.200 Eintragungslisten vorbereitet. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das Volksbegehren beantragt haben. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,12 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.
Der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.
Quelle: Der Landeswahlleiter
Foto: Johannes Koziol
Am 10. April beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für die Erhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen. Am 9. Oktober 2013 endet die Frist. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte am heutigen Mittwoch im Amtsblatt für Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Bruno Küpper: „Nach dem erfolgreichen Volksbegehren zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger innerhalb kurzer Zeit erneut aufgerufen, ein Volksbegehren zu unterstützen.“
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Ausländische Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht eintragungsberechtigt. Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde – in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt – beantragt werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte, wo die Listen ausliegen, und die Eintragungszeiten bekannt geben.
Für das Volksbegehren wurden 2.200 Eintragungslisten vorbereitet. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das Volksbegehren beantragt haben. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,12 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.
Der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.
Quelle: Der Landeswahlleiter
Foto: Johannes Koziol
Am 10. April beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für die Erhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen. Am 9. Oktober 2013 endet die Frist. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte am heutigen Mittwoch im Amtsblatt für Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“.
Bruno Küpper: „Nach dem erfolgreichen Volksbegehren zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger innerhalb kurzer Zeit erneut aufgerufen, ein Volksbegehren zu unterstützen.“
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Ausländische Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht eintragungsberechtigt. Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde – in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt – beantragt werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte, wo die Listen ausliegen, und die Eintragungszeiten bekannt geben.
Für das Volksbegehren wurden 2.200 Eintragungslisten vorbereitet. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das Volksbegehren beantragt haben. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,12 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt.
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.
Der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.
Quelle: Der Landeswahlleiter
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