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Profile der Krankenhäuser müssen dem veränderten Bedarf angepasst werden

13:00 Uhr | 7. Dezember 2012
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Für eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung müssen die Profile der Brandenburger Krankenhäuser den veränderten Bedingungen und dem veränderten Bedarf angepasst werden. Das geschieht gegenwärtig im Rahmen der Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes. Flankiert wird die Anpassung durch Umstellung der Krankenhausfinanzierung von einer Einzelförderung auf Investitionspauschalen. „Wir werden alle 52 Krankenhäuser an ihren 62 Standorten erhalten sowie gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausträgern Konzepte entwickeln, wie auch in ländlichen Regionen die medizinisch notwendigen Leistungen in der gebotenen Qualität angeboten werden können“, so Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Vertreter des Gesundheitsministeriums haben heute mit Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg den Fortschritt der Krankenhausplanung beraten.
Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Dabei werden einerseits in vielen Fachgebieten und Standorten aufgrund ungenügender Auslastung Betten abgebaut. Andererseits werden gleichzeitig aufgrund der demographischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragte Leistungsbereiche – insbesondere Innere Medizin, Geriatrie, Psychiatrie – aufgebaut. So wurden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert und insgesamt 2.600 Betten „bewegt“. Insgesamt wird das Angebot an vollstationären Betten nahezu konstant gehalten werden.
Zum anderen wird die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Der verstärkte Aufbau von Tageskliniken (plus 26 Prozent) weitet die Präsenz von Krankenhausleistungen in der Fläche deutlich aus. Das ist insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie notwendig.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung im Land ist deutlich gestiegen. Frauen werden im Durchschnitt 82 Jahre und Männer 76 Jahre alt. „Wir wollen alle auch im Alter so lange wie möglich gesund und selbständig sein und am sozialen Leben teilhaben. Aber zwei Drittel aller Krankenhausleistungen werden von Menschen im höheren Lebensalter benötigt“, so Tack. Das werde sich im Krankenhausplan widerspiegeln. Das Angebot im Planungszeitraum 2014 – 2018 muss vor allem in der Geriatrie, in der Inneren Medizin und Neurologie deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig werden künftig in fast allen Regionen des Landes immer weniger Frauen geburtshilflich zu versorgen sein und immer weniger Kinder in den pädiatrischen Stationen des Landes behandelt werden müssen. Kapazitäten in der Geburtshilfe, in der Kinderheilkunde, in der Chirurgie und der HNO werden verringert werden.
Während der bisherigen Planungsphasen wurde das Land Berlin bereits einbezogen. Nach der heutigen Beratung mit Kassen und Landeskrankenhausgesellschaft erfolgt nochmals eine Vorabstimmung mit Berlin. 2013 werden dann in kurzer Folge die Landeskonferenz für Krankenhausplanung und die Landeskonferenz mit den Beteiligten (Verbände, Sozialpartner) durchgeführt, in der das Gesamtergebnis erörtert wird. Hier wird auch das Ergebnis der Abstimmung mit Berlin besprochen werden. Anschließend wird eine Kabinettvorlage erarbeitet, der nach Beschlussfassung die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt. Im letzten Quartal 2013 werden die Feststellungsbescheide verschickt, die ab 1. Januar 2014 wirksam werden.
„Um eine stärkere Verzahnung und einen differenzierten Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen, wurde bei der Planung von stationären Leistungen auch auf das ambulante Umfeld geachtet. Hier wird das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a des SGB V in Zukunft eine wichtige Rolle spielen können“, sagte Tack. Bei der Erörterung sektorübergreifender Konzepte der Zukunft in diesem Gremium ist auch der Sachversand der Kassenärztlichen Vereinigung von großer Bedeutung.
Hintergrund:
Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg 52 Krankenhäuser mit 62 Standorten. Das sind 17 Krankenhäuser der Grundversorgung, 11 Krankenhäuser der Regelversorgung, davon 3 Krankenhäuser der qualifizierten Regelversorgung, 5 Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und- 19 Fachkrankenhäuser. Insgesamt erfolgt die stationäre Versorgung mit 14.985 Betten und 1.023 Tagesklinikplätzen.
19 Krankenhäuser sind in öffentlicher, 18 in privater und 15 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Für eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung müssen die Profile der Brandenburger Krankenhäuser den veränderten Bedingungen und dem veränderten Bedarf angepasst werden. Das geschieht gegenwärtig im Rahmen der Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes. Flankiert wird die Anpassung durch Umstellung der Krankenhausfinanzierung von einer Einzelförderung auf Investitionspauschalen. „Wir werden alle 52 Krankenhäuser an ihren 62 Standorten erhalten sowie gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausträgern Konzepte entwickeln, wie auch in ländlichen Regionen die medizinisch notwendigen Leistungen in der gebotenen Qualität angeboten werden können“, so Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Vertreter des Gesundheitsministeriums haben heute mit Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg den Fortschritt der Krankenhausplanung beraten.
Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Dabei werden einerseits in vielen Fachgebieten und Standorten aufgrund ungenügender Auslastung Betten abgebaut. Andererseits werden gleichzeitig aufgrund der demographischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragte Leistungsbereiche – insbesondere Innere Medizin, Geriatrie, Psychiatrie – aufgebaut. So wurden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert und insgesamt 2.600 Betten „bewegt“. Insgesamt wird das Angebot an vollstationären Betten nahezu konstant gehalten werden.
Zum anderen wird die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Der verstärkte Aufbau von Tageskliniken (plus 26 Prozent) weitet die Präsenz von Krankenhausleistungen in der Fläche deutlich aus. Das ist insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie notwendig.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung im Land ist deutlich gestiegen. Frauen werden im Durchschnitt 82 Jahre und Männer 76 Jahre alt. „Wir wollen alle auch im Alter so lange wie möglich gesund und selbständig sein und am sozialen Leben teilhaben. Aber zwei Drittel aller Krankenhausleistungen werden von Menschen im höheren Lebensalter benötigt“, so Tack. Das werde sich im Krankenhausplan widerspiegeln. Das Angebot im Planungszeitraum 2014 – 2018 muss vor allem in der Geriatrie, in der Inneren Medizin und Neurologie deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig werden künftig in fast allen Regionen des Landes immer weniger Frauen geburtshilflich zu versorgen sein und immer weniger Kinder in den pädiatrischen Stationen des Landes behandelt werden müssen. Kapazitäten in der Geburtshilfe, in der Kinderheilkunde, in der Chirurgie und der HNO werden verringert werden.
Während der bisherigen Planungsphasen wurde das Land Berlin bereits einbezogen. Nach der heutigen Beratung mit Kassen und Landeskrankenhausgesellschaft erfolgt nochmals eine Vorabstimmung mit Berlin. 2013 werden dann in kurzer Folge die Landeskonferenz für Krankenhausplanung und die Landeskonferenz mit den Beteiligten (Verbände, Sozialpartner) durchgeführt, in der das Gesamtergebnis erörtert wird. Hier wird auch das Ergebnis der Abstimmung mit Berlin besprochen werden. Anschließend wird eine Kabinettvorlage erarbeitet, der nach Beschlussfassung die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt. Im letzten Quartal 2013 werden die Feststellungsbescheide verschickt, die ab 1. Januar 2014 wirksam werden.
„Um eine stärkere Verzahnung und einen differenzierten Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen, wurde bei der Planung von stationären Leistungen auch auf das ambulante Umfeld geachtet. Hier wird das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a des SGB V in Zukunft eine wichtige Rolle spielen können“, sagte Tack. Bei der Erörterung sektorübergreifender Konzepte der Zukunft in diesem Gremium ist auch der Sachversand der Kassenärztlichen Vereinigung von großer Bedeutung.
Hintergrund:
Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg 52 Krankenhäuser mit 62 Standorten. Das sind 17 Krankenhäuser der Grundversorgung, 11 Krankenhäuser der Regelversorgung, davon 3 Krankenhäuser der qualifizierten Regelversorgung, 5 Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und- 19 Fachkrankenhäuser. Insgesamt erfolgt die stationäre Versorgung mit 14.985 Betten und 1.023 Tagesklinikplätzen.
19 Krankenhäuser sind in öffentlicher, 18 in privater und 15 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Für eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung müssen die Profile der Brandenburger Krankenhäuser den veränderten Bedingungen und dem veränderten Bedarf angepasst werden. Das geschieht gegenwärtig im Rahmen der Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes. Flankiert wird die Anpassung durch Umstellung der Krankenhausfinanzierung von einer Einzelförderung auf Investitionspauschalen. „Wir werden alle 52 Krankenhäuser an ihren 62 Standorten erhalten sowie gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausträgern Konzepte entwickeln, wie auch in ländlichen Regionen die medizinisch notwendigen Leistungen in der gebotenen Qualität angeboten werden können“, so Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Vertreter des Gesundheitsministeriums haben heute mit Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg den Fortschritt der Krankenhausplanung beraten.
Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Dabei werden einerseits in vielen Fachgebieten und Standorten aufgrund ungenügender Auslastung Betten abgebaut. Andererseits werden gleichzeitig aufgrund der demographischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragte Leistungsbereiche – insbesondere Innere Medizin, Geriatrie, Psychiatrie – aufgebaut. So wurden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert und insgesamt 2.600 Betten „bewegt“. Insgesamt wird das Angebot an vollstationären Betten nahezu konstant gehalten werden.
Zum anderen wird die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Der verstärkte Aufbau von Tageskliniken (plus 26 Prozent) weitet die Präsenz von Krankenhausleistungen in der Fläche deutlich aus. Das ist insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie notwendig.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung im Land ist deutlich gestiegen. Frauen werden im Durchschnitt 82 Jahre und Männer 76 Jahre alt. „Wir wollen alle auch im Alter so lange wie möglich gesund und selbständig sein und am sozialen Leben teilhaben. Aber zwei Drittel aller Krankenhausleistungen werden von Menschen im höheren Lebensalter benötigt“, so Tack. Das werde sich im Krankenhausplan widerspiegeln. Das Angebot im Planungszeitraum 2014 – 2018 muss vor allem in der Geriatrie, in der Inneren Medizin und Neurologie deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig werden künftig in fast allen Regionen des Landes immer weniger Frauen geburtshilflich zu versorgen sein und immer weniger Kinder in den pädiatrischen Stationen des Landes behandelt werden müssen. Kapazitäten in der Geburtshilfe, in der Kinderheilkunde, in der Chirurgie und der HNO werden verringert werden.
Während der bisherigen Planungsphasen wurde das Land Berlin bereits einbezogen. Nach der heutigen Beratung mit Kassen und Landeskrankenhausgesellschaft erfolgt nochmals eine Vorabstimmung mit Berlin. 2013 werden dann in kurzer Folge die Landeskonferenz für Krankenhausplanung und die Landeskonferenz mit den Beteiligten (Verbände, Sozialpartner) durchgeführt, in der das Gesamtergebnis erörtert wird. Hier wird auch das Ergebnis der Abstimmung mit Berlin besprochen werden. Anschließend wird eine Kabinettvorlage erarbeitet, der nach Beschlussfassung die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt. Im letzten Quartal 2013 werden die Feststellungsbescheide verschickt, die ab 1. Januar 2014 wirksam werden.
„Um eine stärkere Verzahnung und einen differenzierten Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen, wurde bei der Planung von stationären Leistungen auch auf das ambulante Umfeld geachtet. Hier wird das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a des SGB V in Zukunft eine wichtige Rolle spielen können“, sagte Tack. Bei der Erörterung sektorübergreifender Konzepte der Zukunft in diesem Gremium ist auch der Sachversand der Kassenärztlichen Vereinigung von großer Bedeutung.
Hintergrund:
Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg 52 Krankenhäuser mit 62 Standorten. Das sind 17 Krankenhäuser der Grundversorgung, 11 Krankenhäuser der Regelversorgung, davon 3 Krankenhäuser der qualifizierten Regelversorgung, 5 Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und- 19 Fachkrankenhäuser. Insgesamt erfolgt die stationäre Versorgung mit 14.985 Betten und 1.023 Tagesklinikplätzen.
19 Krankenhäuser sind in öffentlicher, 18 in privater und 15 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Für eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung müssen die Profile der Brandenburger Krankenhäuser den veränderten Bedingungen und dem veränderten Bedarf angepasst werden. Das geschieht gegenwärtig im Rahmen der Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes. Flankiert wird die Anpassung durch Umstellung der Krankenhausfinanzierung von einer Einzelförderung auf Investitionspauschalen. „Wir werden alle 52 Krankenhäuser an ihren 62 Standorten erhalten sowie gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausträgern Konzepte entwickeln, wie auch in ländlichen Regionen die medizinisch notwendigen Leistungen in der gebotenen Qualität angeboten werden können“, so Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Vertreter des Gesundheitsministeriums haben heute mit Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg den Fortschritt der Krankenhausplanung beraten.
Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Dabei werden einerseits in vielen Fachgebieten und Standorten aufgrund ungenügender Auslastung Betten abgebaut. Andererseits werden gleichzeitig aufgrund der demographischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragte Leistungsbereiche – insbesondere Innere Medizin, Geriatrie, Psychiatrie – aufgebaut. So wurden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert und insgesamt 2.600 Betten „bewegt“. Insgesamt wird das Angebot an vollstationären Betten nahezu konstant gehalten werden.
Zum anderen wird die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Der verstärkte Aufbau von Tageskliniken (plus 26 Prozent) weitet die Präsenz von Krankenhausleistungen in der Fläche deutlich aus. Das ist insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie notwendig.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung im Land ist deutlich gestiegen. Frauen werden im Durchschnitt 82 Jahre und Männer 76 Jahre alt. „Wir wollen alle auch im Alter so lange wie möglich gesund und selbständig sein und am sozialen Leben teilhaben. Aber zwei Drittel aller Krankenhausleistungen werden von Menschen im höheren Lebensalter benötigt“, so Tack. Das werde sich im Krankenhausplan widerspiegeln. Das Angebot im Planungszeitraum 2014 – 2018 muss vor allem in der Geriatrie, in der Inneren Medizin und Neurologie deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig werden künftig in fast allen Regionen des Landes immer weniger Frauen geburtshilflich zu versorgen sein und immer weniger Kinder in den pädiatrischen Stationen des Landes behandelt werden müssen. Kapazitäten in der Geburtshilfe, in der Kinderheilkunde, in der Chirurgie und der HNO werden verringert werden.
Während der bisherigen Planungsphasen wurde das Land Berlin bereits einbezogen. Nach der heutigen Beratung mit Kassen und Landeskrankenhausgesellschaft erfolgt nochmals eine Vorabstimmung mit Berlin. 2013 werden dann in kurzer Folge die Landeskonferenz für Krankenhausplanung und die Landeskonferenz mit den Beteiligten (Verbände, Sozialpartner) durchgeführt, in der das Gesamtergebnis erörtert wird. Hier wird auch das Ergebnis der Abstimmung mit Berlin besprochen werden. Anschließend wird eine Kabinettvorlage erarbeitet, der nach Beschlussfassung die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt. Im letzten Quartal 2013 werden die Feststellungsbescheide verschickt, die ab 1. Januar 2014 wirksam werden.
„Um eine stärkere Verzahnung und einen differenzierten Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen, wurde bei der Planung von stationären Leistungen auch auf das ambulante Umfeld geachtet. Hier wird das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a des SGB V in Zukunft eine wichtige Rolle spielen können“, sagte Tack. Bei der Erörterung sektorübergreifender Konzepte der Zukunft in diesem Gremium ist auch der Sachversand der Kassenärztlichen Vereinigung von großer Bedeutung.
Hintergrund:
Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg 52 Krankenhäuser mit 62 Standorten. Das sind 17 Krankenhäuser der Grundversorgung, 11 Krankenhäuser der Regelversorgung, davon 3 Krankenhäuser der qualifizierten Regelversorgung, 5 Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und- 19 Fachkrankenhäuser. Insgesamt erfolgt die stationäre Versorgung mit 14.985 Betten und 1.023 Tagesklinikplätzen.
19 Krankenhäuser sind in öffentlicher, 18 in privater und 15 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Für eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung müssen die Profile der Brandenburger Krankenhäuser den veränderten Bedingungen und dem veränderten Bedarf angepasst werden. Das geschieht gegenwärtig im Rahmen der Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes. Flankiert wird die Anpassung durch Umstellung der Krankenhausfinanzierung von einer Einzelförderung auf Investitionspauschalen. „Wir werden alle 52 Krankenhäuser an ihren 62 Standorten erhalten sowie gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausträgern Konzepte entwickeln, wie auch in ländlichen Regionen die medizinisch notwendigen Leistungen in der gebotenen Qualität angeboten werden können“, so Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Vertreter des Gesundheitsministeriums haben heute mit Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg den Fortschritt der Krankenhausplanung beraten.
Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Dabei werden einerseits in vielen Fachgebieten und Standorten aufgrund ungenügender Auslastung Betten abgebaut. Andererseits werden gleichzeitig aufgrund der demographischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragte Leistungsbereiche – insbesondere Innere Medizin, Geriatrie, Psychiatrie – aufgebaut. So wurden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert und insgesamt 2.600 Betten „bewegt“. Insgesamt wird das Angebot an vollstationären Betten nahezu konstant gehalten werden.
Zum anderen wird die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Der verstärkte Aufbau von Tageskliniken (plus 26 Prozent) weitet die Präsenz von Krankenhausleistungen in der Fläche deutlich aus. Das ist insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie notwendig.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung im Land ist deutlich gestiegen. Frauen werden im Durchschnitt 82 Jahre und Männer 76 Jahre alt. „Wir wollen alle auch im Alter so lange wie möglich gesund und selbständig sein und am sozialen Leben teilhaben. Aber zwei Drittel aller Krankenhausleistungen werden von Menschen im höheren Lebensalter benötigt“, so Tack. Das werde sich im Krankenhausplan widerspiegeln. Das Angebot im Planungszeitraum 2014 – 2018 muss vor allem in der Geriatrie, in der Inneren Medizin und Neurologie deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig werden künftig in fast allen Regionen des Landes immer weniger Frauen geburtshilflich zu versorgen sein und immer weniger Kinder in den pädiatrischen Stationen des Landes behandelt werden müssen. Kapazitäten in der Geburtshilfe, in der Kinderheilkunde, in der Chirurgie und der HNO werden verringert werden.
Während der bisherigen Planungsphasen wurde das Land Berlin bereits einbezogen. Nach der heutigen Beratung mit Kassen und Landeskrankenhausgesellschaft erfolgt nochmals eine Vorabstimmung mit Berlin. 2013 werden dann in kurzer Folge die Landeskonferenz für Krankenhausplanung und die Landeskonferenz mit den Beteiligten (Verbände, Sozialpartner) durchgeführt, in der das Gesamtergebnis erörtert wird. Hier wird auch das Ergebnis der Abstimmung mit Berlin besprochen werden. Anschließend wird eine Kabinettvorlage erarbeitet, der nach Beschlussfassung die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt. Im letzten Quartal 2013 werden die Feststellungsbescheide verschickt, die ab 1. Januar 2014 wirksam werden.
„Um eine stärkere Verzahnung und einen differenzierten Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen, wurde bei der Planung von stationären Leistungen auch auf das ambulante Umfeld geachtet. Hier wird das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a des SGB V in Zukunft eine wichtige Rolle spielen können“, sagte Tack. Bei der Erörterung sektorübergreifender Konzepte der Zukunft in diesem Gremium ist auch der Sachversand der Kassenärztlichen Vereinigung von großer Bedeutung.
Hintergrund:
Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg 52 Krankenhäuser mit 62 Standorten. Das sind 17 Krankenhäuser der Grundversorgung, 11 Krankenhäuser der Regelversorgung, davon 3 Krankenhäuser der qualifizierten Regelversorgung, 5 Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und- 19 Fachkrankenhäuser. Insgesamt erfolgt die stationäre Versorgung mit 14.985 Betten und 1.023 Tagesklinikplätzen.
19 Krankenhäuser sind in öffentlicher, 18 in privater und 15 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Für eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung müssen die Profile der Brandenburger Krankenhäuser den veränderten Bedingungen und dem veränderten Bedarf angepasst werden. Das geschieht gegenwärtig im Rahmen der Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes. Flankiert wird die Anpassung durch Umstellung der Krankenhausfinanzierung von einer Einzelförderung auf Investitionspauschalen. „Wir werden alle 52 Krankenhäuser an ihren 62 Standorten erhalten sowie gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausträgern Konzepte entwickeln, wie auch in ländlichen Regionen die medizinisch notwendigen Leistungen in der gebotenen Qualität angeboten werden können“, so Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Vertreter des Gesundheitsministeriums haben heute mit Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg den Fortschritt der Krankenhausplanung beraten.
Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Dabei werden einerseits in vielen Fachgebieten und Standorten aufgrund ungenügender Auslastung Betten abgebaut. Andererseits werden gleichzeitig aufgrund der demographischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragte Leistungsbereiche – insbesondere Innere Medizin, Geriatrie, Psychiatrie – aufgebaut. So wurden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert und insgesamt 2.600 Betten „bewegt“. Insgesamt wird das Angebot an vollstationären Betten nahezu konstant gehalten werden.
Zum anderen wird die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Der verstärkte Aufbau von Tageskliniken (plus 26 Prozent) weitet die Präsenz von Krankenhausleistungen in der Fläche deutlich aus. Das ist insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie notwendig.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung im Land ist deutlich gestiegen. Frauen werden im Durchschnitt 82 Jahre und Männer 76 Jahre alt. „Wir wollen alle auch im Alter so lange wie möglich gesund und selbständig sein und am sozialen Leben teilhaben. Aber zwei Drittel aller Krankenhausleistungen werden von Menschen im höheren Lebensalter benötigt“, so Tack. Das werde sich im Krankenhausplan widerspiegeln. Das Angebot im Planungszeitraum 2014 – 2018 muss vor allem in der Geriatrie, in der Inneren Medizin und Neurologie deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig werden künftig in fast allen Regionen des Landes immer weniger Frauen geburtshilflich zu versorgen sein und immer weniger Kinder in den pädiatrischen Stationen des Landes behandelt werden müssen. Kapazitäten in der Geburtshilfe, in der Kinderheilkunde, in der Chirurgie und der HNO werden verringert werden.
Während der bisherigen Planungsphasen wurde das Land Berlin bereits einbezogen. Nach der heutigen Beratung mit Kassen und Landeskrankenhausgesellschaft erfolgt nochmals eine Vorabstimmung mit Berlin. 2013 werden dann in kurzer Folge die Landeskonferenz für Krankenhausplanung und die Landeskonferenz mit den Beteiligten (Verbände, Sozialpartner) durchgeführt, in der das Gesamtergebnis erörtert wird. Hier wird auch das Ergebnis der Abstimmung mit Berlin besprochen werden. Anschließend wird eine Kabinettvorlage erarbeitet, der nach Beschlussfassung die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt. Im letzten Quartal 2013 werden die Feststellungsbescheide verschickt, die ab 1. Januar 2014 wirksam werden.
„Um eine stärkere Verzahnung und einen differenzierten Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen, wurde bei der Planung von stationären Leistungen auch auf das ambulante Umfeld geachtet. Hier wird das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a des SGB V in Zukunft eine wichtige Rolle spielen können“, sagte Tack. Bei der Erörterung sektorübergreifender Konzepte der Zukunft in diesem Gremium ist auch der Sachversand der Kassenärztlichen Vereinigung von großer Bedeutung.
Hintergrund:
Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg 52 Krankenhäuser mit 62 Standorten. Das sind 17 Krankenhäuser der Grundversorgung, 11 Krankenhäuser der Regelversorgung, davon 3 Krankenhäuser der qualifizierten Regelversorgung, 5 Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und- 19 Fachkrankenhäuser. Insgesamt erfolgt die stationäre Versorgung mit 14.985 Betten und 1.023 Tagesklinikplätzen.
19 Krankenhäuser sind in öffentlicher, 18 in privater und 15 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Für eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung müssen die Profile der Brandenburger Krankenhäuser den veränderten Bedingungen und dem veränderten Bedarf angepasst werden. Das geschieht gegenwärtig im Rahmen der Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes. Flankiert wird die Anpassung durch Umstellung der Krankenhausfinanzierung von einer Einzelförderung auf Investitionspauschalen. „Wir werden alle 52 Krankenhäuser an ihren 62 Standorten erhalten sowie gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausträgern Konzepte entwickeln, wie auch in ländlichen Regionen die medizinisch notwendigen Leistungen in der gebotenen Qualität angeboten werden können“, so Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Vertreter des Gesundheitsministeriums haben heute mit Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg den Fortschritt der Krankenhausplanung beraten.
Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Dabei werden einerseits in vielen Fachgebieten und Standorten aufgrund ungenügender Auslastung Betten abgebaut. Andererseits werden gleichzeitig aufgrund der demographischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragte Leistungsbereiche – insbesondere Innere Medizin, Geriatrie, Psychiatrie – aufgebaut. So wurden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert und insgesamt 2.600 Betten „bewegt“. Insgesamt wird das Angebot an vollstationären Betten nahezu konstant gehalten werden.
Zum anderen wird die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Der verstärkte Aufbau von Tageskliniken (plus 26 Prozent) weitet die Präsenz von Krankenhausleistungen in der Fläche deutlich aus. Das ist insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie notwendig.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung im Land ist deutlich gestiegen. Frauen werden im Durchschnitt 82 Jahre und Männer 76 Jahre alt. „Wir wollen alle auch im Alter so lange wie möglich gesund und selbständig sein und am sozialen Leben teilhaben. Aber zwei Drittel aller Krankenhausleistungen werden von Menschen im höheren Lebensalter benötigt“, so Tack. Das werde sich im Krankenhausplan widerspiegeln. Das Angebot im Planungszeitraum 2014 – 2018 muss vor allem in der Geriatrie, in der Inneren Medizin und Neurologie deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig werden künftig in fast allen Regionen des Landes immer weniger Frauen geburtshilflich zu versorgen sein und immer weniger Kinder in den pädiatrischen Stationen des Landes behandelt werden müssen. Kapazitäten in der Geburtshilfe, in der Kinderheilkunde, in der Chirurgie und der HNO werden verringert werden.
Während der bisherigen Planungsphasen wurde das Land Berlin bereits einbezogen. Nach der heutigen Beratung mit Kassen und Landeskrankenhausgesellschaft erfolgt nochmals eine Vorabstimmung mit Berlin. 2013 werden dann in kurzer Folge die Landeskonferenz für Krankenhausplanung und die Landeskonferenz mit den Beteiligten (Verbände, Sozialpartner) durchgeführt, in der das Gesamtergebnis erörtert wird. Hier wird auch das Ergebnis der Abstimmung mit Berlin besprochen werden. Anschließend wird eine Kabinettvorlage erarbeitet, der nach Beschlussfassung die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt. Im letzten Quartal 2013 werden die Feststellungsbescheide verschickt, die ab 1. Januar 2014 wirksam werden.
„Um eine stärkere Verzahnung und einen differenzierten Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen, wurde bei der Planung von stationären Leistungen auch auf das ambulante Umfeld geachtet. Hier wird das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a des SGB V in Zukunft eine wichtige Rolle spielen können“, sagte Tack. Bei der Erörterung sektorübergreifender Konzepte der Zukunft in diesem Gremium ist auch der Sachversand der Kassenärztlichen Vereinigung von großer Bedeutung.
Hintergrund:
Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg 52 Krankenhäuser mit 62 Standorten. Das sind 17 Krankenhäuser der Grundversorgung, 11 Krankenhäuser der Regelversorgung, davon 3 Krankenhäuser der qualifizierten Regelversorgung, 5 Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und- 19 Fachkrankenhäuser. Insgesamt erfolgt die stationäre Versorgung mit 14.985 Betten und 1.023 Tagesklinikplätzen.
19 Krankenhäuser sind in öffentlicher, 18 in privater und 15 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Für eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung müssen die Profile der Brandenburger Krankenhäuser den veränderten Bedingungen und dem veränderten Bedarf angepasst werden. Das geschieht gegenwärtig im Rahmen der Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes. Flankiert wird die Anpassung durch Umstellung der Krankenhausfinanzierung von einer Einzelförderung auf Investitionspauschalen. „Wir werden alle 52 Krankenhäuser an ihren 62 Standorten erhalten sowie gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausträgern Konzepte entwickeln, wie auch in ländlichen Regionen die medizinisch notwendigen Leistungen in der gebotenen Qualität angeboten werden können“, so Gesundheitsministerin Anita Tack heute in Potsdam.
Vertreter des Gesundheitsministeriums haben heute mit Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg den Fortschritt der Krankenhausplanung beraten.
Zum einen wurden die notwendigen Bettenkapazitäten neu ermittelt. Dabei werden einerseits in vielen Fachgebieten und Standorten aufgrund ungenügender Auslastung Betten abgebaut. Andererseits werden gleichzeitig aufgrund der demographischen und medizinischen Entwicklungen verstärkt nachgefragte Leistungsbereiche – insbesondere Innere Medizin, Geriatrie, Psychiatrie – aufgebaut. So wurden die Angebotskapazitäten in jedem Versorgungsgebiet neu strukturiert und insgesamt 2.600 Betten „bewegt“. Insgesamt wird das Angebot an vollstationären Betten nahezu konstant gehalten werden.
Zum anderen wird die teilstationäre Versorgung deutlich gestärkt. Der verstärkte Aufbau von Tageskliniken (plus 26 Prozent) weitet die Präsenz von Krankenhausleistungen in der Fläche deutlich aus. Das ist insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie notwendig.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung im Land ist deutlich gestiegen. Frauen werden im Durchschnitt 82 Jahre und Männer 76 Jahre alt. „Wir wollen alle auch im Alter so lange wie möglich gesund und selbständig sein und am sozialen Leben teilhaben. Aber zwei Drittel aller Krankenhausleistungen werden von Menschen im höheren Lebensalter benötigt“, so Tack. Das werde sich im Krankenhausplan widerspiegeln. Das Angebot im Planungszeitraum 2014 – 2018 muss vor allem in der Geriatrie, in der Inneren Medizin und Neurologie deutlich erhöht werden.
Gleichzeitig werden künftig in fast allen Regionen des Landes immer weniger Frauen geburtshilflich zu versorgen sein und immer weniger Kinder in den pädiatrischen Stationen des Landes behandelt werden müssen. Kapazitäten in der Geburtshilfe, in der Kinderheilkunde, in der Chirurgie und der HNO werden verringert werden.
Während der bisherigen Planungsphasen wurde das Land Berlin bereits einbezogen. Nach der heutigen Beratung mit Kassen und Landeskrankenhausgesellschaft erfolgt nochmals eine Vorabstimmung mit Berlin. 2013 werden dann in kurzer Folge die Landeskonferenz für Krankenhausplanung und die Landeskonferenz mit den Beteiligten (Verbände, Sozialpartner) durchgeführt, in der das Gesamtergebnis erörtert wird. Hier wird auch das Ergebnis der Abstimmung mit Berlin besprochen werden. Anschließend wird eine Kabinettvorlage erarbeitet, der nach Beschlussfassung die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt. Im letzten Quartal 2013 werden die Feststellungsbescheide verschickt, die ab 1. Januar 2014 wirksam werden.
„Um eine stärkere Verzahnung und einen differenzierten Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen, wurde bei der Planung von stationären Leistungen auch auf das ambulante Umfeld geachtet. Hier wird das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a des SGB V in Zukunft eine wichtige Rolle spielen können“, sagte Tack. Bei der Erörterung sektorübergreifender Konzepte der Zukunft in diesem Gremium ist auch der Sachversand der Kassenärztlichen Vereinigung von großer Bedeutung.
Hintergrund:
Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg 52 Krankenhäuser mit 62 Standorten. Das sind 17 Krankenhäuser der Grundversorgung, 11 Krankenhäuser der Regelversorgung, davon 3 Krankenhäuser der qualifizierten Regelversorgung, 5 Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und- 19 Fachkrankenhäuser. Insgesamt erfolgt die stationäre Versorgung mit 14.985 Betten und 1.023 Tagesklinikplätzen.
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