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NIEDERLAUSITZ aktuell

Finanzminister Markov kündigt Brandenburgs Nein zum Steuerabkommen mit der Schweiz an

15:59 Uhr | 22. November 2012
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Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
Mit Blick auf die aktuellen Ermittlungen gegen Schweizer Großbanken unterstrich Markov, dass offenbar der „Kreativität mancher Banken keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, Steuergeld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln“. Das sage einiges über die „tatsächliche Vertrauenswürdigkeit“ der betroffenen Banken.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Vor der morgigen Abstimmung über den von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov angekündigt, dass sein Land das Abkommen ablehnen wird. „Durch dieses Abkommen wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und damit der Steuergerechtigkeit mit den Füßen getreten“, kritisierte Markov, „alles andere als ein klares Nein ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland.“ Mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat betonte Markov, dass er hoffe, dass auch andere SPD-regierte Länder bei ihrer Ablehnung bleiben. „Dieses Abkommen ist im Grundsatz falsch und wird durch Zugeständnisse in anderen Bereichen nicht besser“, sagte er.
Finanzminister Markov: „Wo bleibt die Steuergerechtigkeit, wenn Steuerhinterziehern die Möglichkeit offenbart wird, sich legal der Besteuerung zu entziehen, wenn Steuerhinterzieher anonym bleiben dürfen oder ihr Steuersatz am Ende niedriger ist als der der Steuerehrlichen? Es ist absolut nicht akzeptabel, dass hier ansässige Steuerpflichtige ihr Vermögen noch bis zum 1. Januar 2013 völlig unbehelligt aus der Schweiz abziehen können und Deutschland weder Namen noch Kontenbestände mitgeteilt werden.“
Neben der Kritik an der fehlenden Gleichbehandlung und damit der fehlenden Steuergerechtigkeit sowie der Beibehaltung der Anonymität von Steuerhinterziehern verwies Brandenburgs Finanzminister darauf, dass das Abkommen zudem „für seinen Anwendungsbereich die gerade erst durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärften Selbstanzeigemöglichkeiten“ konterkariere. Die in Deutschland bestehende Selbstanzeigemöglichkeit für Steuerstraftäter bilde bereits einen persönlichen Strafaufhebungsgrund, der im Strafrecht einmalig sei, aber für die Finanzbehörden immer noch die Kenntnis der Person zur Folge habe.
Ferner wies Brandenburgs Finanzminister darauf hin, dass das Abkommen bei Inkrafttreten „auch ein neues Steuerhinterziehungsmodell“ schaffen würde. Als Beispiel nannte er bei Betriebsprüfungen festgestellte nicht erklärliche Vermögensmehrungen, die ein Hinweis auf Schwarzgeschäfte sind. In Zukunft brauche der Steuerhinterzieher jedoch nur zu behaupten, dass Geld stamme von Schweizer Konten. Finanzminister Markov: „Deshalb ist klar. Wenn Amnestie, dann nur mit Offenlegung der Konten in der Schweiz.“
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Fenster mit Rollläden online zu bestellen ist eine gute Idee, weil dabei nicht nur Zeit und Geld gespart werden, sondern...

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Bombenfund in Cottbus: Sperrkreis, Entschärfung & Bahnstopp am Dienstag

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Laptop-Ladekabel löst Wohungsbrand in Großräschen aus

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Pkw landet im Gleisbett bei Lauchhammer – Bahnstrecke gesperrt

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Schwerer Unfall bei Hoyerswerda: Sechs Verletzte auf der B97

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Matthias Reim rockt die Lausitz erneut: Open-Air-Konzert 2025 in Forst

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Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

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Ein Tag fürs Herz: Jugendweihe feierte ihr Comeback in Finsterwalde

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Leblose Person bei Dachstuhlbrand in Dissen-Striesow gefunden

26.Mai 2025 | 12.2k Leser

VideoNews

Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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310 Teilnehmer, zehn Stationen: In Cottbus fand heute das traditionelle Seniorensportfest des Stadtsportbundes statt.

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