„Die Abschaffung der Praxisgebühr ist eine längst überfällige Entscheidung“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Gipfeltreffens der schwarz-gelben Regierungskoalition. Brandenburg hat sich im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder seit langem für die ersatzlose Streichung der unsozialen Gebühr eingesetzt. Im gleichen Zug müsse jetzt aber auch die überfällige Korrektur im sogenannten morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) auf den Weg gebracht werden. „Durch einen dem Bundesgesundheitsminister bekannten Berechnungsfehler werden Krankenkassen in Bundesländern mit überdurchschnittlich vielen alten und kranken Versicherten erheblich benachteiligt“, kritisiert Tack.
Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sei eine Korrektur dringend notwendig. Brandenburgs Gesundheitsministerin hatte sich mit Verweis auf ein 2011 von der Bundesregierung erstelltes Gutachten zum morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich bereits im Sommer mit einem Brief an den Bundesgesundheitsminister gewandt und entsprechende Korrekturen im Interesse der Versorgung alter und schwerstkranker Menschen in Brandenburg gefordert.
Die fehlerhafte Berechnung des Risikostrukturausgleichs führt zu ungerechtfertigten Verzerrungen in der Finanzlage der Krankenkassen und hat nachteilige Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Brandenburg und den anderen neuen Bundesländern. So fallen die Zuweisungen für viele Krebskranke beispielsweise um bis zu 50 Prozent zu niedrig aus und entsprechen bei über 90 Jahre alten Menschen nur 75 Prozent der tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben. Dieses Geld steht für die medizinische Versorgung nicht zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die Abschaffung der Praxisgebühr ist eine längst überfällige Entscheidung“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Gipfeltreffens der schwarz-gelben Regierungskoalition. Brandenburg hat sich im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder seit langem für die ersatzlose Streichung der unsozialen Gebühr eingesetzt. Im gleichen Zug müsse jetzt aber auch die überfällige Korrektur im sogenannten morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) auf den Weg gebracht werden. „Durch einen dem Bundesgesundheitsminister bekannten Berechnungsfehler werden Krankenkassen in Bundesländern mit überdurchschnittlich vielen alten und kranken Versicherten erheblich benachteiligt“, kritisiert Tack.
Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sei eine Korrektur dringend notwendig. Brandenburgs Gesundheitsministerin hatte sich mit Verweis auf ein 2011 von der Bundesregierung erstelltes Gutachten zum morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich bereits im Sommer mit einem Brief an den Bundesgesundheitsminister gewandt und entsprechende Korrekturen im Interesse der Versorgung alter und schwerstkranker Menschen in Brandenburg gefordert.
Die fehlerhafte Berechnung des Risikostrukturausgleichs führt zu ungerechtfertigten Verzerrungen in der Finanzlage der Krankenkassen und hat nachteilige Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Brandenburg und den anderen neuen Bundesländern. So fallen die Zuweisungen für viele Krebskranke beispielsweise um bis zu 50 Prozent zu niedrig aus und entsprechen bei über 90 Jahre alten Menschen nur 75 Prozent der tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben. Dieses Geld steht für die medizinische Versorgung nicht zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die Abschaffung der Praxisgebühr ist eine längst überfällige Entscheidung“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Gipfeltreffens der schwarz-gelben Regierungskoalition. Brandenburg hat sich im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder seit langem für die ersatzlose Streichung der unsozialen Gebühr eingesetzt. Im gleichen Zug müsse jetzt aber auch die überfällige Korrektur im sogenannten morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) auf den Weg gebracht werden. „Durch einen dem Bundesgesundheitsminister bekannten Berechnungsfehler werden Krankenkassen in Bundesländern mit überdurchschnittlich vielen alten und kranken Versicherten erheblich benachteiligt“, kritisiert Tack.
Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sei eine Korrektur dringend notwendig. Brandenburgs Gesundheitsministerin hatte sich mit Verweis auf ein 2011 von der Bundesregierung erstelltes Gutachten zum morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich bereits im Sommer mit einem Brief an den Bundesgesundheitsminister gewandt und entsprechende Korrekturen im Interesse der Versorgung alter und schwerstkranker Menschen in Brandenburg gefordert.
Die fehlerhafte Berechnung des Risikostrukturausgleichs führt zu ungerechtfertigten Verzerrungen in der Finanzlage der Krankenkassen und hat nachteilige Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Brandenburg und den anderen neuen Bundesländern. So fallen die Zuweisungen für viele Krebskranke beispielsweise um bis zu 50 Prozent zu niedrig aus und entsprechen bei über 90 Jahre alten Menschen nur 75 Prozent der tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben. Dieses Geld steht für die medizinische Versorgung nicht zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
„Die Abschaffung der Praxisgebühr ist eine längst überfällige Entscheidung“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Gipfeltreffens der schwarz-gelben Regierungskoalition. Brandenburg hat sich im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder seit langem für die ersatzlose Streichung der unsozialen Gebühr eingesetzt. Im gleichen Zug müsse jetzt aber auch die überfällige Korrektur im sogenannten morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) auf den Weg gebracht werden. „Durch einen dem Bundesgesundheitsminister bekannten Berechnungsfehler werden Krankenkassen in Bundesländern mit überdurchschnittlich vielen alten und kranken Versicherten erheblich benachteiligt“, kritisiert Tack.
Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sei eine Korrektur dringend notwendig. Brandenburgs Gesundheitsministerin hatte sich mit Verweis auf ein 2011 von der Bundesregierung erstelltes Gutachten zum morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich bereits im Sommer mit einem Brief an den Bundesgesundheitsminister gewandt und entsprechende Korrekturen im Interesse der Versorgung alter und schwerstkranker Menschen in Brandenburg gefordert.
Die fehlerhafte Berechnung des Risikostrukturausgleichs führt zu ungerechtfertigten Verzerrungen in der Finanzlage der Krankenkassen und hat nachteilige Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Brandenburg und den anderen neuen Bundesländern. So fallen die Zuweisungen für viele Krebskranke beispielsweise um bis zu 50 Prozent zu niedrig aus und entsprechen bei über 90 Jahre alten Menschen nur 75 Prozent der tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben. Dieses Geld steht für die medizinische Versorgung nicht zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz