Der Hauptausschuss des Brandenburger Landtages hat heute eine Anhörung über den Staatsvertrag zur Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle für elektronische Fußfesseln durchgeführt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Mike Bischoff:
„Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die elektronische Fußfessel ein Beitrag für einen konkreten Opferschutz ist. Personen, die laut richterlichem Beschluss im Sinne des Opferschutzes bestimmte Orte nicht mehr betreten dürfen, können damit im Gefährdungsfall erheblich besser überwacht werden. Die Polizei kann im Falle eines Verstoßes gegen den richterlichen Beschluss so viel schneller eingreifen und ein potentielles Opfer schützen.“
Bedenken, dass der Datenschutz beeinträchtigt werden könnte, hat Mike Bischoff nicht. Er sagte: „Der Datenschutz ist bei dem geplanten System der gemeinsamen Überwachungsstelle gewährleistet. Klar ist aber auch, dass der Opferschutz im konkreten Gefährdungsfall immer oberste Priorität genießen muss.“
Quelle: SPD-Landtagsfraktion
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