Nach drei Monaten Laufzeit haben sich 40.167 Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrer Unterschrift am Volksbegehren für die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) beteiligt. Dies entspricht rund zwei Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg. Dabei machten erstmals von der brieflichen Eintragung – analog einer Briefwahl – 6.677 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch, was 16,6 Prozent der geleisteten Unterschriften entspricht. 33.490 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper weist darauf hin, dass für den Erfolg des Volksbegehrens 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich sind.
In der Gemeinde Schönefeld (Dahme-Spreewald) selbst sind bisher 536 Unterschriften geleistet worden.
Den geringsten Nachhall hat das Volksbegehren in der kreisfreien Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße mit 29 bzw. 30 Eintragungen gefunden. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt elf Ämtern und 14 amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 4. Juni 2012. Erstmals dauert sie sechs Monate. Ebenfalls neu sind die Eintragungsberechtigung ab dem 16. Lebensjahr sowie die briefliche Eintragung, nachdem der Landtag die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn beschlossen hatte.
Quelle: Landeswahlleiter
Nach drei Monaten Laufzeit haben sich 40.167 Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrer Unterschrift am Volksbegehren für die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) beteiligt. Dies entspricht rund zwei Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg. Dabei machten erstmals von der brieflichen Eintragung – analog einer Briefwahl – 6.677 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch, was 16,6 Prozent der geleisteten Unterschriften entspricht. 33.490 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper weist darauf hin, dass für den Erfolg des Volksbegehrens 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich sind.
In der Gemeinde Schönefeld (Dahme-Spreewald) selbst sind bisher 536 Unterschriften geleistet worden.
Den geringsten Nachhall hat das Volksbegehren in der kreisfreien Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße mit 29 bzw. 30 Eintragungen gefunden. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt elf Ämtern und 14 amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 4. Juni 2012. Erstmals dauert sie sechs Monate. Ebenfalls neu sind die Eintragungsberechtigung ab dem 16. Lebensjahr sowie die briefliche Eintragung, nachdem der Landtag die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn beschlossen hatte.
Quelle: Landeswahlleiter
Nach drei Monaten Laufzeit haben sich 40.167 Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrer Unterschrift am Volksbegehren für die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) beteiligt. Dies entspricht rund zwei Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg. Dabei machten erstmals von der brieflichen Eintragung – analog einer Briefwahl – 6.677 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch, was 16,6 Prozent der geleisteten Unterschriften entspricht. 33.490 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper weist darauf hin, dass für den Erfolg des Volksbegehrens 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich sind.
In der Gemeinde Schönefeld (Dahme-Spreewald) selbst sind bisher 536 Unterschriften geleistet worden.
Den geringsten Nachhall hat das Volksbegehren in der kreisfreien Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße mit 29 bzw. 30 Eintragungen gefunden. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt elf Ämtern und 14 amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 4. Juni 2012. Erstmals dauert sie sechs Monate. Ebenfalls neu sind die Eintragungsberechtigung ab dem 16. Lebensjahr sowie die briefliche Eintragung, nachdem der Landtag die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn beschlossen hatte.
Quelle: Landeswahlleiter
Nach drei Monaten Laufzeit haben sich 40.167 Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrer Unterschrift am Volksbegehren für die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) beteiligt. Dies entspricht rund zwei Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg. Dabei machten erstmals von der brieflichen Eintragung – analog einer Briefwahl – 6.677 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch, was 16,6 Prozent der geleisteten Unterschriften entspricht. 33.490 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper weist darauf hin, dass für den Erfolg des Volksbegehrens 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich sind.
In der Gemeinde Schönefeld (Dahme-Spreewald) selbst sind bisher 536 Unterschriften geleistet worden.
Den geringsten Nachhall hat das Volksbegehren in der kreisfreien Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße mit 29 bzw. 30 Eintragungen gefunden. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt elf Ämtern und 14 amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 4. Juni 2012. Erstmals dauert sie sechs Monate. Ebenfalls neu sind die Eintragungsberechtigung ab dem 16. Lebensjahr sowie die briefliche Eintragung, nachdem der Landtag die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn beschlossen hatte.
Quelle: Landeswahlleiter
Nach drei Monaten Laufzeit haben sich 40.167 Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrer Unterschrift am Volksbegehren für die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) beteiligt. Dies entspricht rund zwei Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg. Dabei machten erstmals von der brieflichen Eintragung – analog einer Briefwahl – 6.677 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch, was 16,6 Prozent der geleisteten Unterschriften entspricht. 33.490 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper weist darauf hin, dass für den Erfolg des Volksbegehrens 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich sind.
In der Gemeinde Schönefeld (Dahme-Spreewald) selbst sind bisher 536 Unterschriften geleistet worden.
Den geringsten Nachhall hat das Volksbegehren in der kreisfreien Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße mit 29 bzw. 30 Eintragungen gefunden. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt elf Ämtern und 14 amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 4. Juni 2012. Erstmals dauert sie sechs Monate. Ebenfalls neu sind die Eintragungsberechtigung ab dem 16. Lebensjahr sowie die briefliche Eintragung, nachdem der Landtag die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn beschlossen hatte.
Quelle: Landeswahlleiter
Nach drei Monaten Laufzeit haben sich 40.167 Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrer Unterschrift am Volksbegehren für die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) beteiligt. Dies entspricht rund zwei Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg. Dabei machten erstmals von der brieflichen Eintragung – analog einer Briefwahl – 6.677 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch, was 16,6 Prozent der geleisteten Unterschriften entspricht. 33.490 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper weist darauf hin, dass für den Erfolg des Volksbegehrens 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich sind.
In der Gemeinde Schönefeld (Dahme-Spreewald) selbst sind bisher 536 Unterschriften geleistet worden.
Den geringsten Nachhall hat das Volksbegehren in der kreisfreien Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße mit 29 bzw. 30 Eintragungen gefunden. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt elf Ämtern und 14 amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 4. Juni 2012. Erstmals dauert sie sechs Monate. Ebenfalls neu sind die Eintragungsberechtigung ab dem 16. Lebensjahr sowie die briefliche Eintragung, nachdem der Landtag die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn beschlossen hatte.
Quelle: Landeswahlleiter
Nach drei Monaten Laufzeit haben sich 40.167 Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrer Unterschrift am Volksbegehren für die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) beteiligt. Dies entspricht rund zwei Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg. Dabei machten erstmals von der brieflichen Eintragung – analog einer Briefwahl – 6.677 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch, was 16,6 Prozent der geleisteten Unterschriften entspricht. 33.490 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper weist darauf hin, dass für den Erfolg des Volksbegehrens 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich sind.
In der Gemeinde Schönefeld (Dahme-Spreewald) selbst sind bisher 536 Unterschriften geleistet worden.
Den geringsten Nachhall hat das Volksbegehren in der kreisfreien Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße mit 29 bzw. 30 Eintragungen gefunden. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt elf Ämtern und 14 amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 4. Juni 2012. Erstmals dauert sie sechs Monate. Ebenfalls neu sind die Eintragungsberechtigung ab dem 16. Lebensjahr sowie die briefliche Eintragung, nachdem der Landtag die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn beschlossen hatte.
Quelle: Landeswahlleiter
Nach drei Monaten Laufzeit haben sich 40.167 Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrer Unterschrift am Volksbegehren für die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) beteiligt. Dies entspricht rund zwei Prozent der Eintragungsberechtigten im Land Brandenburg. Dabei machten erstmals von der brieflichen Eintragung – analog einer Briefwahl – 6.677 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch, was 16,6 Prozent der geleisteten Unterschriften entspricht. 33.490 Unterschriften wurden in den ausgelegten Eintragungslisten der örtlichen Abstimmungsbehörden geleistet.
Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper weist darauf hin, dass für den Erfolg des Volksbegehrens 80.000 gültige Unterschriftsleistungen erforderlich sind.
In der Gemeinde Schönefeld (Dahme-Spreewald) selbst sind bisher 536 Unterschriften geleistet worden.
Den geringsten Nachhall hat das Volksbegehren in der kreisfreien Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße mit 29 bzw. 30 Eintragungen gefunden. Im gesamten Land Brandenburg haben sich in insgesamt elf Ämtern und 14 amtsfreien Gemeinden bisher noch keine Stimmberechtigten in die Listen eingetragen.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren begann am 4. Juni 2012. Erstmals dauert sie sechs Monate. Ebenfalls neu sind die Eintragungsberechtigung ab dem 16. Lebensjahr sowie die briefliche Eintragung, nachdem der Landtag die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn beschlossen hatte.
Quelle: Landeswahlleiter