Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll ein weiterer Schritt im Umgang mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg zur Beitragspflicht von so genannten Altanschließern in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gemacht werden. Innenminister Jörg Schönbohm erläuterte heute im Landtag in Potsdam, mit der vorgesehenen Verlängerung der Verjährungsfrist für die Beitragsfestsetzung bis Ende 2011 werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems ohne nachteilige Folgen für die Aufgabenträger zu schaffen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entspreche die Landesregierung der Entschließung des Landtages von Ende Mai.
Derzeit führt das zuständige Umweltministerium die vom Landtag geforderte Datenerhebung durch, die einen landesweiten Überblick über die Dimension der Altanschießer-Problematik bringen soll. Diese Datenerhebung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung bereits mögliche Lösungsvarianten und wird dabei auch die Ergebnisse der Datenerhebung berücksichtigen. Dabei müssten insbesondere die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle auf Zweckverbände und Gemeinden sowie Alt- und Neuanschließer intensiv geprüft werden, sagte der Innenminister. „Niemandem ist geholfen, wenn wir vorschnell Tatsachen schaffen, ohne uns im Einzelnen über deren Auswirkungen bewusst zu sein.”
Schönbohm verwies darauf, dass er den Aufgabenträgern im Interesse der Betroffenen per Rundschreiben vom Mai dringend empfohlen habe, nachträgliche Beitragserhebungen für Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur endgültigen Lösung zurückzustellen oder großzügig Stundung und Ratenzahlung zu gewähren. Das OVG hatte im Dezember vergangenen Jahres geurteilt, dass aufgrund des bestehenden Dauervorteils auch bereits vor der Wende angeschlossene Grundstückseigentümer zu Herstellungsbeiträgen für den Ausbau der Abwasserentsorgung nach 1990 heranzuziehen sind.
Quelle: Ministerium des Innern
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll ein weiterer Schritt im Umgang mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg zur Beitragspflicht von so genannten Altanschließern in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gemacht werden. Innenminister Jörg Schönbohm erläuterte heute im Landtag in Potsdam, mit der vorgesehenen Verlängerung der Verjährungsfrist für die Beitragsfestsetzung bis Ende 2011 werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems ohne nachteilige Folgen für die Aufgabenträger zu schaffen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entspreche die Landesregierung der Entschließung des Landtages von Ende Mai.
Derzeit führt das zuständige Umweltministerium die vom Landtag geforderte Datenerhebung durch, die einen landesweiten Überblick über die Dimension der Altanschießer-Problematik bringen soll. Diese Datenerhebung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung bereits mögliche Lösungsvarianten und wird dabei auch die Ergebnisse der Datenerhebung berücksichtigen. Dabei müssten insbesondere die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle auf Zweckverbände und Gemeinden sowie Alt- und Neuanschließer intensiv geprüft werden, sagte der Innenminister. „Niemandem ist geholfen, wenn wir vorschnell Tatsachen schaffen, ohne uns im Einzelnen über deren Auswirkungen bewusst zu sein.”
Schönbohm verwies darauf, dass er den Aufgabenträgern im Interesse der Betroffenen per Rundschreiben vom Mai dringend empfohlen habe, nachträgliche Beitragserhebungen für Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur endgültigen Lösung zurückzustellen oder großzügig Stundung und Ratenzahlung zu gewähren. Das OVG hatte im Dezember vergangenen Jahres geurteilt, dass aufgrund des bestehenden Dauervorteils auch bereits vor der Wende angeschlossene Grundstückseigentümer zu Herstellungsbeiträgen für den Ausbau der Abwasserentsorgung nach 1990 heranzuziehen sind.
Quelle: Ministerium des Innern
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll ein weiterer Schritt im Umgang mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg zur Beitragspflicht von so genannten Altanschließern in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gemacht werden. Innenminister Jörg Schönbohm erläuterte heute im Landtag in Potsdam, mit der vorgesehenen Verlängerung der Verjährungsfrist für die Beitragsfestsetzung bis Ende 2011 werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems ohne nachteilige Folgen für die Aufgabenträger zu schaffen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entspreche die Landesregierung der Entschließung des Landtages von Ende Mai.
Derzeit führt das zuständige Umweltministerium die vom Landtag geforderte Datenerhebung durch, die einen landesweiten Überblick über die Dimension der Altanschießer-Problematik bringen soll. Diese Datenerhebung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung bereits mögliche Lösungsvarianten und wird dabei auch die Ergebnisse der Datenerhebung berücksichtigen. Dabei müssten insbesondere die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle auf Zweckverbände und Gemeinden sowie Alt- und Neuanschließer intensiv geprüft werden, sagte der Innenminister. „Niemandem ist geholfen, wenn wir vorschnell Tatsachen schaffen, ohne uns im Einzelnen über deren Auswirkungen bewusst zu sein.”
Schönbohm verwies darauf, dass er den Aufgabenträgern im Interesse der Betroffenen per Rundschreiben vom Mai dringend empfohlen habe, nachträgliche Beitragserhebungen für Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur endgültigen Lösung zurückzustellen oder großzügig Stundung und Ratenzahlung zu gewähren. Das OVG hatte im Dezember vergangenen Jahres geurteilt, dass aufgrund des bestehenden Dauervorteils auch bereits vor der Wende angeschlossene Grundstückseigentümer zu Herstellungsbeiträgen für den Ausbau der Abwasserentsorgung nach 1990 heranzuziehen sind.
Quelle: Ministerium des Innern
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll ein weiterer Schritt im Umgang mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg zur Beitragspflicht von so genannten Altanschließern in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gemacht werden. Innenminister Jörg Schönbohm erläuterte heute im Landtag in Potsdam, mit der vorgesehenen Verlängerung der Verjährungsfrist für die Beitragsfestsetzung bis Ende 2011 werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems ohne nachteilige Folgen für die Aufgabenträger zu schaffen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entspreche die Landesregierung der Entschließung des Landtages von Ende Mai.
Derzeit führt das zuständige Umweltministerium die vom Landtag geforderte Datenerhebung durch, die einen landesweiten Überblick über die Dimension der Altanschießer-Problematik bringen soll. Diese Datenerhebung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung bereits mögliche Lösungsvarianten und wird dabei auch die Ergebnisse der Datenerhebung berücksichtigen. Dabei müssten insbesondere die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle auf Zweckverbände und Gemeinden sowie Alt- und Neuanschließer intensiv geprüft werden, sagte der Innenminister. „Niemandem ist geholfen, wenn wir vorschnell Tatsachen schaffen, ohne uns im Einzelnen über deren Auswirkungen bewusst zu sein.”
Schönbohm verwies darauf, dass er den Aufgabenträgern im Interesse der Betroffenen per Rundschreiben vom Mai dringend empfohlen habe, nachträgliche Beitragserhebungen für Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur endgültigen Lösung zurückzustellen oder großzügig Stundung und Ratenzahlung zu gewähren. Das OVG hatte im Dezember vergangenen Jahres geurteilt, dass aufgrund des bestehenden Dauervorteils auch bereits vor der Wende angeschlossene Grundstückseigentümer zu Herstellungsbeiträgen für den Ausbau der Abwasserentsorgung nach 1990 heranzuziehen sind.
Quelle: Ministerium des Innern
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll ein weiterer Schritt im Umgang mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg zur Beitragspflicht von so genannten Altanschließern in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gemacht werden. Innenminister Jörg Schönbohm erläuterte heute im Landtag in Potsdam, mit der vorgesehenen Verlängerung der Verjährungsfrist für die Beitragsfestsetzung bis Ende 2011 werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems ohne nachteilige Folgen für die Aufgabenträger zu schaffen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entspreche die Landesregierung der Entschließung des Landtages von Ende Mai.
Derzeit führt das zuständige Umweltministerium die vom Landtag geforderte Datenerhebung durch, die einen landesweiten Überblick über die Dimension der Altanschießer-Problematik bringen soll. Diese Datenerhebung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung bereits mögliche Lösungsvarianten und wird dabei auch die Ergebnisse der Datenerhebung berücksichtigen. Dabei müssten insbesondere die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle auf Zweckverbände und Gemeinden sowie Alt- und Neuanschließer intensiv geprüft werden, sagte der Innenminister. „Niemandem ist geholfen, wenn wir vorschnell Tatsachen schaffen, ohne uns im Einzelnen über deren Auswirkungen bewusst zu sein.”
Schönbohm verwies darauf, dass er den Aufgabenträgern im Interesse der Betroffenen per Rundschreiben vom Mai dringend empfohlen habe, nachträgliche Beitragserhebungen für Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur endgültigen Lösung zurückzustellen oder großzügig Stundung und Ratenzahlung zu gewähren. Das OVG hatte im Dezember vergangenen Jahres geurteilt, dass aufgrund des bestehenden Dauervorteils auch bereits vor der Wende angeschlossene Grundstückseigentümer zu Herstellungsbeiträgen für den Ausbau der Abwasserentsorgung nach 1990 heranzuziehen sind.
Quelle: Ministerium des Innern
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll ein weiterer Schritt im Umgang mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg zur Beitragspflicht von so genannten Altanschließern in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gemacht werden. Innenminister Jörg Schönbohm erläuterte heute im Landtag in Potsdam, mit der vorgesehenen Verlängerung der Verjährungsfrist für die Beitragsfestsetzung bis Ende 2011 werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems ohne nachteilige Folgen für die Aufgabenträger zu schaffen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entspreche die Landesregierung der Entschließung des Landtages von Ende Mai.
Derzeit führt das zuständige Umweltministerium die vom Landtag geforderte Datenerhebung durch, die einen landesweiten Überblick über die Dimension der Altanschießer-Problematik bringen soll. Diese Datenerhebung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung bereits mögliche Lösungsvarianten und wird dabei auch die Ergebnisse der Datenerhebung berücksichtigen. Dabei müssten insbesondere die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle auf Zweckverbände und Gemeinden sowie Alt- und Neuanschließer intensiv geprüft werden, sagte der Innenminister. „Niemandem ist geholfen, wenn wir vorschnell Tatsachen schaffen, ohne uns im Einzelnen über deren Auswirkungen bewusst zu sein.”
Schönbohm verwies darauf, dass er den Aufgabenträgern im Interesse der Betroffenen per Rundschreiben vom Mai dringend empfohlen habe, nachträgliche Beitragserhebungen für Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur endgültigen Lösung zurückzustellen oder großzügig Stundung und Ratenzahlung zu gewähren. Das OVG hatte im Dezember vergangenen Jahres geurteilt, dass aufgrund des bestehenden Dauervorteils auch bereits vor der Wende angeschlossene Grundstückseigentümer zu Herstellungsbeiträgen für den Ausbau der Abwasserentsorgung nach 1990 heranzuziehen sind.
Quelle: Ministerium des Innern
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll ein weiterer Schritt im Umgang mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg zur Beitragspflicht von so genannten Altanschließern in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gemacht werden. Innenminister Jörg Schönbohm erläuterte heute im Landtag in Potsdam, mit der vorgesehenen Verlängerung der Verjährungsfrist für die Beitragsfestsetzung bis Ende 2011 werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems ohne nachteilige Folgen für die Aufgabenträger zu schaffen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entspreche die Landesregierung der Entschließung des Landtages von Ende Mai.
Derzeit führt das zuständige Umweltministerium die vom Landtag geforderte Datenerhebung durch, die einen landesweiten Überblick über die Dimension der Altanschießer-Problematik bringen soll. Diese Datenerhebung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung bereits mögliche Lösungsvarianten und wird dabei auch die Ergebnisse der Datenerhebung berücksichtigen. Dabei müssten insbesondere die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle auf Zweckverbände und Gemeinden sowie Alt- und Neuanschließer intensiv geprüft werden, sagte der Innenminister. „Niemandem ist geholfen, wenn wir vorschnell Tatsachen schaffen, ohne uns im Einzelnen über deren Auswirkungen bewusst zu sein.”
Schönbohm verwies darauf, dass er den Aufgabenträgern im Interesse der Betroffenen per Rundschreiben vom Mai dringend empfohlen habe, nachträgliche Beitragserhebungen für Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur endgültigen Lösung zurückzustellen oder großzügig Stundung und Ratenzahlung zu gewähren. Das OVG hatte im Dezember vergangenen Jahres geurteilt, dass aufgrund des bestehenden Dauervorteils auch bereits vor der Wende angeschlossene Grundstückseigentümer zu Herstellungsbeiträgen für den Ausbau der Abwasserentsorgung nach 1990 heranzuziehen sind.
Quelle: Ministerium des Innern
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll ein weiterer Schritt im Umgang mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg zur Beitragspflicht von so genannten Altanschließern in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gemacht werden. Innenminister Jörg Schönbohm erläuterte heute im Landtag in Potsdam, mit der vorgesehenen Verlängerung der Verjährungsfrist für die Beitragsfestsetzung bis Ende 2011 werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems ohne nachteilige Folgen für die Aufgabenträger zu schaffen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entspreche die Landesregierung der Entschließung des Landtages von Ende Mai.
Derzeit führt das zuständige Umweltministerium die vom Landtag geforderte Datenerhebung durch, die einen landesweiten Überblick über die Dimension der Altanschießer-Problematik bringen soll. Diese Datenerhebung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung bereits mögliche Lösungsvarianten und wird dabei auch die Ergebnisse der Datenerhebung berücksichtigen. Dabei müssten insbesondere die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle auf Zweckverbände und Gemeinden sowie Alt- und Neuanschließer intensiv geprüft werden, sagte der Innenminister. „Niemandem ist geholfen, wenn wir vorschnell Tatsachen schaffen, ohne uns im Einzelnen über deren Auswirkungen bewusst zu sein.”
Schönbohm verwies darauf, dass er den Aufgabenträgern im Interesse der Betroffenen per Rundschreiben vom Mai dringend empfohlen habe, nachträgliche Beitragserhebungen für Wasser- und Abwasseranschlüsse bis zur endgültigen Lösung zurückzustellen oder großzügig Stundung und Ratenzahlung zu gewähren. Das OVG hatte im Dezember vergangenen Jahres geurteilt, dass aufgrund des bestehenden Dauervorteils auch bereits vor der Wende angeschlossene Grundstückseigentümer zu Herstellungsbeiträgen für den Ausbau der Abwasserentsorgung nach 1990 heranzuziehen sind.
Quelle: Ministerium des Innern