Zur Abschaffung des so genannten Flughafenasylverfahrens schaltet Brandenburg jetzt den Bundesrat ein. Das Kabinett beschloss gestern in Potsdam eine entsprechende Initiative, die gemeinsam mit Rheinland-Pfalz gestartet wird. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Verfahren auslaufen zu lassen. Alle Antragsteller würden dann das reguläre Asylverfahren durchlaufen und dafür zunächst in den allgemeinen zentralen Aufnahmeeinrichtungen der jeweiligen Bundesländer untergebracht, für Brandenburg ist das Eisenhüttenstadt.
Innenminister Dietmar Woidke sagte: „Mit der Bundesratsinitiative erfüllen wir einen Auftrag des Landtages. Wir tragen die Angelegenheit dorthin, wo sie hingehört. Das Asylverfahrensgesetz kann nur durch den Bundesgesetzgeber geändert werden. Wir werden das in unserer Macht Stehende tun, um den Bund in diesem Punkt zum Umdenken zu bringen. Dabei setzen wir sowohl auf die Unterstützung weiterer Bundesländer als auch auf den direkten Kontakt mit den zuständigen Stellen auf Bundesebene. Neben allgemeinen rechtspolitischen Bedenken stellt sich wegen rückläufiger Fallzahlen in den vergangenen Jahren zunehmend die Frage, ob der mit dem Flughafenasylverfahren verbundene besondere Aufwand noch zu rechtfertigen ist.“
Woidke verwies zugleich darauf, dass Brandenburg seit 2001 mehrere, wenngleich erfolglose Versuche beim Bund mit dem Ziel unternahm, den Standort Schönefeld angesichts äußerst geringer Fallzahlen aus dem Flughafenasylverfahren herausnehmen zu lassen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion stellte der Minister jedoch klar, dass Brandenburg solange verpflichtet ist, für eine angemessene Unterbringung von Asylsuchenden im Flughafenverfahren zu sorgen, wie dies geltendes Bundesrecht sei.
Das Verfahren wurde 1993 im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen so genannten Asylkompromiss eingeführt, um die damals hohe Zahl von rund 440.000 Asylsuchenden zu bewältigen. Es gilt für Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für Antragsteller ohne Pass oder Passersatzpapiere, die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen. Das Asylverfahren wird in solchen Fällen vor der Einreise im Transitbereich des jeweiligen Flughafens durchgeführt und muss innerhalb einer Frist von zwei Tagen nach der sofortigen Anhörung abgeschlossen sein können. Einschließlich eines möglichen Rechtsschutzverfahrens muss der Fall binnen 19 Tagen bestandskräftig beendet werden können. Ist das nicht möglich, müssen die Antragsteller in das allgemeine Asylverfahren aufgenommen werden.
Das Verfahren war bereits bei seiner Einführung rechtspolitisch umstritten. Die Kritik entzündete sich dabei unter anderem an seiner Kürze. Die Zahl der Fälle, die noch im Flughafenbereich rechtskräftig abgeschlossen wurden, hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich verringert. Wurden im Jahr 2000 noch in 416 von 1.092 Fällen endgültige Entscheidungen getroffen, geschah dies 2010 nur noch in 57 von 735 Fällen.
In der inzwischen aufgegebenen Aufenthaltseinrichtung für das Asylverfahren am Flughafen Berlin-Schönefeld waren im vergangenen Jahr elf Personen für zumeist zwei bis drei Tage untergebracht. Das für die Durchführung der Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht aber davon aus, dass es am neuen Flughafen „Willy Brandt“ zu jährlich bis zu 300 Fällen von Flughafenasylverfahren kommen könnte. Entsprechend war Brandenburg als zuständiges Land verpflichtet, eine ausreichend große Unterbringungseinrichtung zu unterhalten.
Quelle: Ministerium des Innern Brandenburg
Zur Abschaffung des so genannten Flughafenasylverfahrens schaltet Brandenburg jetzt den Bundesrat ein. Das Kabinett beschloss gestern in Potsdam eine entsprechende Initiative, die gemeinsam mit Rheinland-Pfalz gestartet wird. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Verfahren auslaufen zu lassen. Alle Antragsteller würden dann das reguläre Asylverfahren durchlaufen und dafür zunächst in den allgemeinen zentralen Aufnahmeeinrichtungen der jeweiligen Bundesländer untergebracht, für Brandenburg ist das Eisenhüttenstadt.
Innenminister Dietmar Woidke sagte: „Mit der Bundesratsinitiative erfüllen wir einen Auftrag des Landtages. Wir tragen die Angelegenheit dorthin, wo sie hingehört. Das Asylverfahrensgesetz kann nur durch den Bundesgesetzgeber geändert werden. Wir werden das in unserer Macht Stehende tun, um den Bund in diesem Punkt zum Umdenken zu bringen. Dabei setzen wir sowohl auf die Unterstützung weiterer Bundesländer als auch auf den direkten Kontakt mit den zuständigen Stellen auf Bundesebene. Neben allgemeinen rechtspolitischen Bedenken stellt sich wegen rückläufiger Fallzahlen in den vergangenen Jahren zunehmend die Frage, ob der mit dem Flughafenasylverfahren verbundene besondere Aufwand noch zu rechtfertigen ist.“
Woidke verwies zugleich darauf, dass Brandenburg seit 2001 mehrere, wenngleich erfolglose Versuche beim Bund mit dem Ziel unternahm, den Standort Schönefeld angesichts äußerst geringer Fallzahlen aus dem Flughafenasylverfahren herausnehmen zu lassen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion stellte der Minister jedoch klar, dass Brandenburg solange verpflichtet ist, für eine angemessene Unterbringung von Asylsuchenden im Flughafenverfahren zu sorgen, wie dies geltendes Bundesrecht sei.
Das Verfahren wurde 1993 im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen so genannten Asylkompromiss eingeführt, um die damals hohe Zahl von rund 440.000 Asylsuchenden zu bewältigen. Es gilt für Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für Antragsteller ohne Pass oder Passersatzpapiere, die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen. Das Asylverfahren wird in solchen Fällen vor der Einreise im Transitbereich des jeweiligen Flughafens durchgeführt und muss innerhalb einer Frist von zwei Tagen nach der sofortigen Anhörung abgeschlossen sein können. Einschließlich eines möglichen Rechtsschutzverfahrens muss der Fall binnen 19 Tagen bestandskräftig beendet werden können. Ist das nicht möglich, müssen die Antragsteller in das allgemeine Asylverfahren aufgenommen werden.
Das Verfahren war bereits bei seiner Einführung rechtspolitisch umstritten. Die Kritik entzündete sich dabei unter anderem an seiner Kürze. Die Zahl der Fälle, die noch im Flughafenbereich rechtskräftig abgeschlossen wurden, hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich verringert. Wurden im Jahr 2000 noch in 416 von 1.092 Fällen endgültige Entscheidungen getroffen, geschah dies 2010 nur noch in 57 von 735 Fällen.
In der inzwischen aufgegebenen Aufenthaltseinrichtung für das Asylverfahren am Flughafen Berlin-Schönefeld waren im vergangenen Jahr elf Personen für zumeist zwei bis drei Tage untergebracht. Das für die Durchführung der Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht aber davon aus, dass es am neuen Flughafen „Willy Brandt“ zu jährlich bis zu 300 Fällen von Flughafenasylverfahren kommen könnte. Entsprechend war Brandenburg als zuständiges Land verpflichtet, eine ausreichend große Unterbringungseinrichtung zu unterhalten.
Quelle: Ministerium des Innern Brandenburg
Zur Abschaffung des so genannten Flughafenasylverfahrens schaltet Brandenburg jetzt den Bundesrat ein. Das Kabinett beschloss gestern in Potsdam eine entsprechende Initiative, die gemeinsam mit Rheinland-Pfalz gestartet wird. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Verfahren auslaufen zu lassen. Alle Antragsteller würden dann das reguläre Asylverfahren durchlaufen und dafür zunächst in den allgemeinen zentralen Aufnahmeeinrichtungen der jeweiligen Bundesländer untergebracht, für Brandenburg ist das Eisenhüttenstadt.
Innenminister Dietmar Woidke sagte: „Mit der Bundesratsinitiative erfüllen wir einen Auftrag des Landtages. Wir tragen die Angelegenheit dorthin, wo sie hingehört. Das Asylverfahrensgesetz kann nur durch den Bundesgesetzgeber geändert werden. Wir werden das in unserer Macht Stehende tun, um den Bund in diesem Punkt zum Umdenken zu bringen. Dabei setzen wir sowohl auf die Unterstützung weiterer Bundesländer als auch auf den direkten Kontakt mit den zuständigen Stellen auf Bundesebene. Neben allgemeinen rechtspolitischen Bedenken stellt sich wegen rückläufiger Fallzahlen in den vergangenen Jahren zunehmend die Frage, ob der mit dem Flughafenasylverfahren verbundene besondere Aufwand noch zu rechtfertigen ist.“
Woidke verwies zugleich darauf, dass Brandenburg seit 2001 mehrere, wenngleich erfolglose Versuche beim Bund mit dem Ziel unternahm, den Standort Schönefeld angesichts äußerst geringer Fallzahlen aus dem Flughafenasylverfahren herausnehmen zu lassen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion stellte der Minister jedoch klar, dass Brandenburg solange verpflichtet ist, für eine angemessene Unterbringung von Asylsuchenden im Flughafenverfahren zu sorgen, wie dies geltendes Bundesrecht sei.
Das Verfahren wurde 1993 im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen so genannten Asylkompromiss eingeführt, um die damals hohe Zahl von rund 440.000 Asylsuchenden zu bewältigen. Es gilt für Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für Antragsteller ohne Pass oder Passersatzpapiere, die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen. Das Asylverfahren wird in solchen Fällen vor der Einreise im Transitbereich des jeweiligen Flughafens durchgeführt und muss innerhalb einer Frist von zwei Tagen nach der sofortigen Anhörung abgeschlossen sein können. Einschließlich eines möglichen Rechtsschutzverfahrens muss der Fall binnen 19 Tagen bestandskräftig beendet werden können. Ist das nicht möglich, müssen die Antragsteller in das allgemeine Asylverfahren aufgenommen werden.
Das Verfahren war bereits bei seiner Einführung rechtspolitisch umstritten. Die Kritik entzündete sich dabei unter anderem an seiner Kürze. Die Zahl der Fälle, die noch im Flughafenbereich rechtskräftig abgeschlossen wurden, hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich verringert. Wurden im Jahr 2000 noch in 416 von 1.092 Fällen endgültige Entscheidungen getroffen, geschah dies 2010 nur noch in 57 von 735 Fällen.
In der inzwischen aufgegebenen Aufenthaltseinrichtung für das Asylverfahren am Flughafen Berlin-Schönefeld waren im vergangenen Jahr elf Personen für zumeist zwei bis drei Tage untergebracht. Das für die Durchführung der Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht aber davon aus, dass es am neuen Flughafen „Willy Brandt“ zu jährlich bis zu 300 Fällen von Flughafenasylverfahren kommen könnte. Entsprechend war Brandenburg als zuständiges Land verpflichtet, eine ausreichend große Unterbringungseinrichtung zu unterhalten.
Quelle: Ministerium des Innern Brandenburg
Zur Abschaffung des so genannten Flughafenasylverfahrens schaltet Brandenburg jetzt den Bundesrat ein. Das Kabinett beschloss gestern in Potsdam eine entsprechende Initiative, die gemeinsam mit Rheinland-Pfalz gestartet wird. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Verfahren auslaufen zu lassen. Alle Antragsteller würden dann das reguläre Asylverfahren durchlaufen und dafür zunächst in den allgemeinen zentralen Aufnahmeeinrichtungen der jeweiligen Bundesländer untergebracht, für Brandenburg ist das Eisenhüttenstadt.
Innenminister Dietmar Woidke sagte: „Mit der Bundesratsinitiative erfüllen wir einen Auftrag des Landtages. Wir tragen die Angelegenheit dorthin, wo sie hingehört. Das Asylverfahrensgesetz kann nur durch den Bundesgesetzgeber geändert werden. Wir werden das in unserer Macht Stehende tun, um den Bund in diesem Punkt zum Umdenken zu bringen. Dabei setzen wir sowohl auf die Unterstützung weiterer Bundesländer als auch auf den direkten Kontakt mit den zuständigen Stellen auf Bundesebene. Neben allgemeinen rechtspolitischen Bedenken stellt sich wegen rückläufiger Fallzahlen in den vergangenen Jahren zunehmend die Frage, ob der mit dem Flughafenasylverfahren verbundene besondere Aufwand noch zu rechtfertigen ist.“
Woidke verwies zugleich darauf, dass Brandenburg seit 2001 mehrere, wenngleich erfolglose Versuche beim Bund mit dem Ziel unternahm, den Standort Schönefeld angesichts äußerst geringer Fallzahlen aus dem Flughafenasylverfahren herausnehmen zu lassen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion stellte der Minister jedoch klar, dass Brandenburg solange verpflichtet ist, für eine angemessene Unterbringung von Asylsuchenden im Flughafenverfahren zu sorgen, wie dies geltendes Bundesrecht sei.
Das Verfahren wurde 1993 im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen so genannten Asylkompromiss eingeführt, um die damals hohe Zahl von rund 440.000 Asylsuchenden zu bewältigen. Es gilt für Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für Antragsteller ohne Pass oder Passersatzpapiere, die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen. Das Asylverfahren wird in solchen Fällen vor der Einreise im Transitbereich des jeweiligen Flughafens durchgeführt und muss innerhalb einer Frist von zwei Tagen nach der sofortigen Anhörung abgeschlossen sein können. Einschließlich eines möglichen Rechtsschutzverfahrens muss der Fall binnen 19 Tagen bestandskräftig beendet werden können. Ist das nicht möglich, müssen die Antragsteller in das allgemeine Asylverfahren aufgenommen werden.
Das Verfahren war bereits bei seiner Einführung rechtspolitisch umstritten. Die Kritik entzündete sich dabei unter anderem an seiner Kürze. Die Zahl der Fälle, die noch im Flughafenbereich rechtskräftig abgeschlossen wurden, hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich verringert. Wurden im Jahr 2000 noch in 416 von 1.092 Fällen endgültige Entscheidungen getroffen, geschah dies 2010 nur noch in 57 von 735 Fällen.
In der inzwischen aufgegebenen Aufenthaltseinrichtung für das Asylverfahren am Flughafen Berlin-Schönefeld waren im vergangenen Jahr elf Personen für zumeist zwei bis drei Tage untergebracht. Das für die Durchführung der Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht aber davon aus, dass es am neuen Flughafen „Willy Brandt“ zu jährlich bis zu 300 Fällen von Flughafenasylverfahren kommen könnte. Entsprechend war Brandenburg als zuständiges Land verpflichtet, eine ausreichend große Unterbringungseinrichtung zu unterhalten.
Quelle: Ministerium des Innern Brandenburg