Viele junge Menschen in Niederlausitz können sich vorstellen, später einmal als Übersetzer zu arbeiten. Dabei ist vor allem die EU oder das EuGH als Arbeitgeber interessant. Das ist verständlich, denn Fachübersetzer verdienen hier zwischen 4.400 bis 17.000 Euro pro Monat. Allerdings lässt nicht bestreiten, dass die Anforderungen nicht ganz ohne sind. Wir sollten uns daher näher mit den Vorgaben und Möglichkeiten befassen.
Allgemeine Voraussetzungen
Wie es in der Politik üblich, gibt es einige allgemeine Voraussetzungen, die für eine Übersetzertätigkeit bei der EU oder am EuGH erforderlich sind. Wie zu erwarten, können sich nur Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats bewerben und auch nur dann, wenn sie im Vollbesitz ihrer staatsbürgerlichen Rechte sind. Ferner muss der Kandidat den sittlichen Anforderungen entsprechen und all seinen Pflichten im Herkunftsland nachgekommen sein. Andere Faktoren wie zum Beispiel Hautfarbe, Geschlecht oder Religion spielen hingegen keine Rolle.
Persönliche Voraussetzungen
Angesichts des hohen Gehalts als EU-Beamter ist es verständlich, dass viele Niederlausitzer gerne für die Europäische Union arbeiten würden. Eine Bewerbung sollte jedoch nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Kandidat sollte in der Lage sein, komplexe Sachverhalte zu erfassen und kompetent auf neue Situationen zu reagieren. Dazu gehört auch, jegliche Kommunikationsmittel bestmöglich zu nutzen. Übersetzer sollten sowohl selbstständig als auch im Team arbeiten können, denn die EU möchte weder Einzelgänger noch reine Teamplayer. Wichtig sind auch Durchhaltevermögen, Eigeninitiative und Selbstdisziplin. Nicht zuletzt gilt es kulturelle Kompetenzen zu nennen – das Thema Kultur nimmt im multikulturellen Europa verständlicherweise einen wichtigen Stellenwert ein.
Sprachliche Fähigkeiten
Die sprachlichen Fähigkeiten sind zwar nicht alles, aber ohne Frage zwingend erforderlich. Wer sich bewerben möchte, muss alle Aspekte und Stilebenen seiner Muttersprache beherrschen. Zudem müssen gute Kenntnisse in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch sowie einer weiteren Sprache vorliegen. Alle Sprachen müssen Amtssprachen der Europäischen Union sein.
Übersetzungskompetenz
Wie zu erwarten, braucht es natürlich Übersetzungskompetenz, um als Übersetzer bei der Europäischen Union oder dem Europäischen Gerichtshof tätig zu werden. Kandidaten müssen Texte in der Grundsprache verstehen und in hoher Qualität in die Zielsprache wiedergeben können. Dabei ist es wichtig, den Zweck des Textes zu berücksichtigen. In puncto Übersetzungskompetenz wird auch eine schnelle Recherche zu bestimmten Themen vorausgesetzt.
EU und EuGH brauchen sowohl feste als auch freiberufliche Übersetzer
Sowohl die EU als auch das EuGH suchen regelmäßig nach Übersetzern. Dabei werden nicht nur feste Stellen vergeben, sondern auch Freiberufler haben gute Chancen. Wer eine Festanstellung anstrebt, muss bestimmte Auswahlkriterien erfüllen. Wie das Auswahlverfahren abläuft, hängt unter anderem von den Sprachkombinationen ab. Sollte es erfolgreich abgeschlossen werden, erhält man im besten Fall ein Angebot für einen unbefristeten Vertrag als Beamter. Freiberufliche Übersetzer müssen ebenfalls erst einmal ihre Kenntnisse unter Beweis stellen. Die Auswahl von Freiberuflern für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Europäischen Gerichtshof läuft zentral. Bewerber müssen einen Akkreditierungstest absolvieren, der zahlreiche Prüfungen in Konsekutiv- und Simultandolmetschen umfasst. Sollte dieser bestanden werden, kommt es gegebenenfalls zu einem Angebot. Aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbern gibt es jedoch keine Garantie.