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NIEDERLAUSITZ aktuell

Ausflugswetter aber keine Entspannung für Brandenburgs trockene Wälder

13:21 Uhr | 6. Juni 2008
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„Die Waldbrandgefahr ist in den Wäldern Brandenburgs extrem hoch”, mahnt Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD). Das schöne Wetter wird viele zu einem Ausflug in die Natur anregen, dort aber sollten sich alle umsichtig verhalten, um Wald und Flur vor Bränden zu schützen. Gerade für Brandenburgs Wälder, die in die höchste Gefährdungsklasse eingestuft sind, die die Europäische Union vergibt, sind lang anhaltende Hitzeperioden ein besonderes Problem. Landesweit gilt deshalb am Wochenende die Waldbrandwarnstufe IV (höchste Waldbrandgefahr).
Um Waldbrände rechtzeitig zu erkennen, sind auch am Wochenende in den Ämtern für Forstwirtschaft die elf Waldbrandzentralen des Landes besetzt. Zudem kann jeder mithelfen, Brandherde frühzeitig zu entdecken. Waldbrände können von den Brandenburgern und ihren Gästen über die einheitliche Nummer Notruf 112 gemeldet werden. „Weil Brandenburg neben moderner Technik auch auf die Umsicht und Mithilfe der Waldbesucher setzt, bleiben Waldsperrungen die Ausnahme“, erklärte Woidke.
Eine Waldsperrung ist zulässig, um Gefahren oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Wald, den Waldbesucher oder den Waldbesitzer abzuwenden. Ab Waldbrandwarnstufe III (hohe Waldbrandgefahr) in Waldgebieten der Waldbrandgefahrenklasse A1 und bei Waldbrandwarnstufe IV (höchste Waldbrandgefahr) in Waldgebieten der Waldbrandgefahrenklasse A kann das Betreten des Waldes untersagt werden, wenn es zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Die Entscheidung darüber obliegt dem zuständigen Forstamt. Wege zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben offen.
Die Waldbrandgefahr wird durch verschiedene Kriterien ermittelt. Mittagswerte der Lufttemperatur, Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit fließen ebenso in die Betrachtung ein wie die Niederschläge in den letzten 24 Stunden und der Vegetationszustand. Kiefernwälder sind beispielsweise stärker gefährdet als Laub- oder Mischwälder.
Woidke appelliert eindringlich an die Bevölkerung und die Gäste des Landes, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in Wald und Feld führen könnte. Offenes Feuer jeder Art, das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen in Wäldern und in einem Umkreis von 50 Metern sind strikt verboten. Verstöße gegen die Vorschriften können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Auch Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht in Wäldern oder an Waldrändern zurück gelassen werden. Denn schon eine Scherbe kann in der Sonne zum Brennglas werden und ein Feuer entfachen. Diese Verhaltensregeln sollten auch beim Aufenthalt an trockenen Wiesen und Feldern Beachtung finden.
In diesem Jahr wurden Wälder bei 75 Bränden auf einer Fläche von etwa 50 Hektar geschädigt. „Rekordjahr“ in diesem Jahrzehnt war das Jahr 2003 mit 679 Bränden auf einer Fläche von rund 600 Hektar. Dagegen kam es im vergangenen Jahr auf Grund der günstigen Witterungsbedingungen mit viel Regen nur zu 165 Bränden auf einer Fläche von 45 Hektar.
Die aktuellen Waldbrandwarnstufen
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Die Waldbrandgefahr ist in den Wäldern Brandenburgs extrem hoch”, mahnt Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD). Das schöne Wetter wird viele zu einem Ausflug in die Natur anregen, dort aber sollten sich alle umsichtig verhalten, um Wald und Flur vor Bränden zu schützen. Gerade für Brandenburgs Wälder, die in die höchste Gefährdungsklasse eingestuft sind, die die Europäische Union vergibt, sind lang anhaltende Hitzeperioden ein besonderes Problem. Landesweit gilt deshalb am Wochenende die Waldbrandwarnstufe IV (höchste Waldbrandgefahr).
Um Waldbrände rechtzeitig zu erkennen, sind auch am Wochenende in den Ämtern für Forstwirtschaft die elf Waldbrandzentralen des Landes besetzt. Zudem kann jeder mithelfen, Brandherde frühzeitig zu entdecken. Waldbrände können von den Brandenburgern und ihren Gästen über die einheitliche Nummer Notruf 112 gemeldet werden. „Weil Brandenburg neben moderner Technik auch auf die Umsicht und Mithilfe der Waldbesucher setzt, bleiben Waldsperrungen die Ausnahme“, erklärte Woidke.
Eine Waldsperrung ist zulässig, um Gefahren oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Wald, den Waldbesucher oder den Waldbesitzer abzuwenden. Ab Waldbrandwarnstufe III (hohe Waldbrandgefahr) in Waldgebieten der Waldbrandgefahrenklasse A1 und bei Waldbrandwarnstufe IV (höchste Waldbrandgefahr) in Waldgebieten der Waldbrandgefahrenklasse A kann das Betreten des Waldes untersagt werden, wenn es zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Die Entscheidung darüber obliegt dem zuständigen Forstamt. Wege zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben offen.
Die Waldbrandgefahr wird durch verschiedene Kriterien ermittelt. Mittagswerte der Lufttemperatur, Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit fließen ebenso in die Betrachtung ein wie die Niederschläge in den letzten 24 Stunden und der Vegetationszustand. Kiefernwälder sind beispielsweise stärker gefährdet als Laub- oder Mischwälder.
Woidke appelliert eindringlich an die Bevölkerung und die Gäste des Landes, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in Wald und Feld führen könnte. Offenes Feuer jeder Art, das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen in Wäldern und in einem Umkreis von 50 Metern sind strikt verboten. Verstöße gegen die Vorschriften können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Auch Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht in Wäldern oder an Waldrändern zurück gelassen werden. Denn schon eine Scherbe kann in der Sonne zum Brennglas werden und ein Feuer entfachen. Diese Verhaltensregeln sollten auch beim Aufenthalt an trockenen Wiesen und Feldern Beachtung finden.
In diesem Jahr wurden Wälder bei 75 Bränden auf einer Fläche von etwa 50 Hektar geschädigt. „Rekordjahr“ in diesem Jahrzehnt war das Jahr 2003 mit 679 Bränden auf einer Fläche von rund 600 Hektar. Dagegen kam es im vergangenen Jahr auf Grund der günstigen Witterungsbedingungen mit viel Regen nur zu 165 Bränden auf einer Fläche von 45 Hektar.
Die aktuellen Waldbrandwarnstufen
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Die Waldbrandgefahr ist in den Wäldern Brandenburgs extrem hoch”, mahnt Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD). Das schöne Wetter wird viele zu einem Ausflug in die Natur anregen, dort aber sollten sich alle umsichtig verhalten, um Wald und Flur vor Bränden zu schützen. Gerade für Brandenburgs Wälder, die in die höchste Gefährdungsklasse eingestuft sind, die die Europäische Union vergibt, sind lang anhaltende Hitzeperioden ein besonderes Problem. Landesweit gilt deshalb am Wochenende die Waldbrandwarnstufe IV (höchste Waldbrandgefahr).
Um Waldbrände rechtzeitig zu erkennen, sind auch am Wochenende in den Ämtern für Forstwirtschaft die elf Waldbrandzentralen des Landes besetzt. Zudem kann jeder mithelfen, Brandherde frühzeitig zu entdecken. Waldbrände können von den Brandenburgern und ihren Gästen über die einheitliche Nummer Notruf 112 gemeldet werden. „Weil Brandenburg neben moderner Technik auch auf die Umsicht und Mithilfe der Waldbesucher setzt, bleiben Waldsperrungen die Ausnahme“, erklärte Woidke.
Eine Waldsperrung ist zulässig, um Gefahren oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Wald, den Waldbesucher oder den Waldbesitzer abzuwenden. Ab Waldbrandwarnstufe III (hohe Waldbrandgefahr) in Waldgebieten der Waldbrandgefahrenklasse A1 und bei Waldbrandwarnstufe IV (höchste Waldbrandgefahr) in Waldgebieten der Waldbrandgefahrenklasse A kann das Betreten des Waldes untersagt werden, wenn es zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Die Entscheidung darüber obliegt dem zuständigen Forstamt. Wege zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben offen.
Die Waldbrandgefahr wird durch verschiedene Kriterien ermittelt. Mittagswerte der Lufttemperatur, Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit fließen ebenso in die Betrachtung ein wie die Niederschläge in den letzten 24 Stunden und der Vegetationszustand. Kiefernwälder sind beispielsweise stärker gefährdet als Laub- oder Mischwälder.
Woidke appelliert eindringlich an die Bevölkerung und die Gäste des Landes, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in Wald und Feld führen könnte. Offenes Feuer jeder Art, das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen in Wäldern und in einem Umkreis von 50 Metern sind strikt verboten. Verstöße gegen die Vorschriften können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Auch Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht in Wäldern oder an Waldrändern zurück gelassen werden. Denn schon eine Scherbe kann in der Sonne zum Brennglas werden und ein Feuer entfachen. Diese Verhaltensregeln sollten auch beim Aufenthalt an trockenen Wiesen und Feldern Beachtung finden.
In diesem Jahr wurden Wälder bei 75 Bränden auf einer Fläche von etwa 50 Hektar geschädigt. „Rekordjahr“ in diesem Jahrzehnt war das Jahr 2003 mit 679 Bränden auf einer Fläche von rund 600 Hektar. Dagegen kam es im vergangenen Jahr auf Grund der günstigen Witterungsbedingungen mit viel Regen nur zu 165 Bränden auf einer Fläche von 45 Hektar.
Die aktuellen Waldbrandwarnstufen
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Die Waldbrandgefahr ist in den Wäldern Brandenburgs extrem hoch”, mahnt Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD). Das schöne Wetter wird viele zu einem Ausflug in die Natur anregen, dort aber sollten sich alle umsichtig verhalten, um Wald und Flur vor Bränden zu schützen. Gerade für Brandenburgs Wälder, die in die höchste Gefährdungsklasse eingestuft sind, die die Europäische Union vergibt, sind lang anhaltende Hitzeperioden ein besonderes Problem. Landesweit gilt deshalb am Wochenende die Waldbrandwarnstufe IV (höchste Waldbrandgefahr).
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Woidke appelliert eindringlich an die Bevölkerung und die Gäste des Landes, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in Wald und Feld führen könnte. Offenes Feuer jeder Art, das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen in Wäldern und in einem Umkreis von 50 Metern sind strikt verboten. Verstöße gegen die Vorschriften können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Auch Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht in Wäldern oder an Waldrändern zurück gelassen werden. Denn schon eine Scherbe kann in der Sonne zum Brennglas werden und ein Feuer entfachen. Diese Verhaltensregeln sollten auch beim Aufenthalt an trockenen Wiesen und Feldern Beachtung finden.
In diesem Jahr wurden Wälder bei 75 Bränden auf einer Fläche von etwa 50 Hektar geschädigt. „Rekordjahr“ in diesem Jahrzehnt war das Jahr 2003 mit 679 Bränden auf einer Fläche von rund 600 Hektar. Dagegen kam es im vergangenen Jahr auf Grund der günstigen Witterungsbedingungen mit viel Regen nur zu 165 Bränden auf einer Fläche von 45 Hektar.
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