Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf sollen noch stärker beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben unterstützt werden. Bildungsministerin Martina Münch, Arbeitsminister Günter Baaske und Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, unterzeichneten dazu gestern eine Kooperationsvereinbarung mit konkreten Beratungs- und Förderangeboten. Damit wird die Umsetzung der Bund-Länder Initiative Inklusion – Berufsorientierung für Brandenburg geregelt. Gefördert wird die Initiative Inklusion aus Mitteln des Ausgleichsfonds durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Initiative Inklusion ist eine zentrale Maßnahme von Bund und Länder zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und wird von den Ländern im Zeitraum 2011 bis 2018 umgesetzt. Zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben stehen dafür bundesweit 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Brandenburg erhält nach dem Verteilungsschlüssel zum Finanzausgleich zwischen den Integrationsämtern der Länder davon 2,8 Millionen Euro.
Die Initiative umfasst drei Handlungsfelder: 1.) Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, 2.) Neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und 3.) Neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Die heutige Erklärung umfasst das Handlungsfeld „Berufsorientierung“. Dafür stehen 1,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Bis zu 588 junge Brandenburgerinnen und Brandenburger können davon bis Ende 2014 profitieren.
Baaske: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Viele Menschen mit Behinderungen brauchen aber eine besondere Unterstützung, damit sie eine Chance für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten, Lehrerinnen und Lehrern und den Arbeitsagenturen werden wir die Jugendlichen mit Behinderungen schon während der letzten beiden Schuljahre bei der beruflichen Orientierung unterstützen, damit sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.“
Münch: „Die Chancen für junge Menschen im Land Brandenburg waren noch nie so gut wie heute – wir brauchen jeden Einzelnen als gut ausgebildete Fachkraft für die Zukunft unseres Landes. Jeder Jugendliche soll diese Chance nutzen können, gerade auch junge Menschen mit besonderem Förderbedarf. Schülerinnen und Schüler brauchen beim Übergang von der Schule in den Beruf unsere Unterstützung und Begleitung, für Jugendliche mit Behinderungen oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt das in besonderem Maße.“
Haupt-Koopmann: „Zum Ende ihrer Schulzeit müssen junge Menschen über ihre berufliche Zukunft entscheiden. Die Berufsorientierung, die sie dabei unterstützt, wird in Brandenburg aufgrund des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnen und damit zur Sicherung des Fachkräftepotenzials und Stärkung der Wirtschaftskraft Brandenburgs beitragen. Berufliche Orientierung behinderter Schülerinnen und Schüler ist aufgrund der verschiedenartigen Behinderungen nicht nur notwendig sondern auch besonders anspruchsvoll. Wir wollen mit unserem gemeinsamen Konzept die Leistungsfähigkeit und Lernmotivation fördern, Realitätsnähe hinsichtlich beruflicher Zielvorstellungen schaffen und so die Persönlichkeit der jungen Menschen stärken. Unsere gemeinsame Zusammenarbeit hier in Brandenburg ist deshalb gerade bei der Berufsorientierung und der Sicherung des Fachkräftebedarfs wichtig und notwendig.“
In der Kooperationsvereinbarung heißt es: „Ziel ist es, die Stärken und Ressourcen der schwerbehinderten Schülerinnen und Schüler zu erkennen und zu fördern, sie umfassend über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten sowie ihren Übergang von der Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen.“
Zu den Angeboten für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf (wie geistige oder körperlich-motorische Entwicklung) zählen zum Beispiel Informationen zum Bewerbungsverfahren und Bewerbungstraining, zwei betriebliche Praktika mit intensiver Begleitung und Auswertung sowie die Begleitung beim Übergang von der Schule in die Beschäftigung. Die Schülerinnen und Schüler werden zwei Jahre gefördert, von der Vorabgangsklasse bis zum Schulabschluss und dem Übergang in das Berufsleben.
Der Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben ist eine zweckgebundene Vermögensmasse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet. Vorschläge zur Mittelvergabe unterbreitet der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen. Die Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen, die nicht auf wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf sollen noch stärker beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben unterstützt werden. Bildungsministerin Martina Münch, Arbeitsminister Günter Baaske und Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, unterzeichneten dazu gestern eine Kooperationsvereinbarung mit konkreten Beratungs- und Förderangeboten. Damit wird die Umsetzung der Bund-Länder Initiative Inklusion – Berufsorientierung für Brandenburg geregelt. Gefördert wird die Initiative Inklusion aus Mitteln des Ausgleichsfonds durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Initiative Inklusion ist eine zentrale Maßnahme von Bund und Länder zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und wird von den Ländern im Zeitraum 2011 bis 2018 umgesetzt. Zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben stehen dafür bundesweit 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Brandenburg erhält nach dem Verteilungsschlüssel zum Finanzausgleich zwischen den Integrationsämtern der Länder davon 2,8 Millionen Euro.
Die Initiative umfasst drei Handlungsfelder: 1.) Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, 2.) Neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und 3.) Neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Die heutige Erklärung umfasst das Handlungsfeld „Berufsorientierung“. Dafür stehen 1,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Bis zu 588 junge Brandenburgerinnen und Brandenburger können davon bis Ende 2014 profitieren.
Baaske: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Viele Menschen mit Behinderungen brauchen aber eine besondere Unterstützung, damit sie eine Chance für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten, Lehrerinnen und Lehrern und den Arbeitsagenturen werden wir die Jugendlichen mit Behinderungen schon während der letzten beiden Schuljahre bei der beruflichen Orientierung unterstützen, damit sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.“
Münch: „Die Chancen für junge Menschen im Land Brandenburg waren noch nie so gut wie heute – wir brauchen jeden Einzelnen als gut ausgebildete Fachkraft für die Zukunft unseres Landes. Jeder Jugendliche soll diese Chance nutzen können, gerade auch junge Menschen mit besonderem Förderbedarf. Schülerinnen und Schüler brauchen beim Übergang von der Schule in den Beruf unsere Unterstützung und Begleitung, für Jugendliche mit Behinderungen oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt das in besonderem Maße.“
Haupt-Koopmann: „Zum Ende ihrer Schulzeit müssen junge Menschen über ihre berufliche Zukunft entscheiden. Die Berufsorientierung, die sie dabei unterstützt, wird in Brandenburg aufgrund des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnen und damit zur Sicherung des Fachkräftepotenzials und Stärkung der Wirtschaftskraft Brandenburgs beitragen. Berufliche Orientierung behinderter Schülerinnen und Schüler ist aufgrund der verschiedenartigen Behinderungen nicht nur notwendig sondern auch besonders anspruchsvoll. Wir wollen mit unserem gemeinsamen Konzept die Leistungsfähigkeit und Lernmotivation fördern, Realitätsnähe hinsichtlich beruflicher Zielvorstellungen schaffen und so die Persönlichkeit der jungen Menschen stärken. Unsere gemeinsame Zusammenarbeit hier in Brandenburg ist deshalb gerade bei der Berufsorientierung und der Sicherung des Fachkräftebedarfs wichtig und notwendig.“
In der Kooperationsvereinbarung heißt es: „Ziel ist es, die Stärken und Ressourcen der schwerbehinderten Schülerinnen und Schüler zu erkennen und zu fördern, sie umfassend über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten sowie ihren Übergang von der Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen.“
Zu den Angeboten für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf (wie geistige oder körperlich-motorische Entwicklung) zählen zum Beispiel Informationen zum Bewerbungsverfahren und Bewerbungstraining, zwei betriebliche Praktika mit intensiver Begleitung und Auswertung sowie die Begleitung beim Übergang von der Schule in die Beschäftigung. Die Schülerinnen und Schüler werden zwei Jahre gefördert, von der Vorabgangsklasse bis zum Schulabschluss und dem Übergang in das Berufsleben.
Der Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben ist eine zweckgebundene Vermögensmasse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet. Vorschläge zur Mittelvergabe unterbreitet der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen. Die Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen, die nicht auf wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf sollen noch stärker beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben unterstützt werden. Bildungsministerin Martina Münch, Arbeitsminister Günter Baaske und Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, unterzeichneten dazu gestern eine Kooperationsvereinbarung mit konkreten Beratungs- und Förderangeboten. Damit wird die Umsetzung der Bund-Länder Initiative Inklusion – Berufsorientierung für Brandenburg geregelt. Gefördert wird die Initiative Inklusion aus Mitteln des Ausgleichsfonds durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Initiative Inklusion ist eine zentrale Maßnahme von Bund und Länder zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und wird von den Ländern im Zeitraum 2011 bis 2018 umgesetzt. Zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben stehen dafür bundesweit 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Brandenburg erhält nach dem Verteilungsschlüssel zum Finanzausgleich zwischen den Integrationsämtern der Länder davon 2,8 Millionen Euro.
Die Initiative umfasst drei Handlungsfelder: 1.) Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, 2.) Neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und 3.) Neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Die heutige Erklärung umfasst das Handlungsfeld „Berufsorientierung“. Dafür stehen 1,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Bis zu 588 junge Brandenburgerinnen und Brandenburger können davon bis Ende 2014 profitieren.
Baaske: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Viele Menschen mit Behinderungen brauchen aber eine besondere Unterstützung, damit sie eine Chance für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten, Lehrerinnen und Lehrern und den Arbeitsagenturen werden wir die Jugendlichen mit Behinderungen schon während der letzten beiden Schuljahre bei der beruflichen Orientierung unterstützen, damit sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.“
Münch: „Die Chancen für junge Menschen im Land Brandenburg waren noch nie so gut wie heute – wir brauchen jeden Einzelnen als gut ausgebildete Fachkraft für die Zukunft unseres Landes. Jeder Jugendliche soll diese Chance nutzen können, gerade auch junge Menschen mit besonderem Förderbedarf. Schülerinnen und Schüler brauchen beim Übergang von der Schule in den Beruf unsere Unterstützung und Begleitung, für Jugendliche mit Behinderungen oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt das in besonderem Maße.“
Haupt-Koopmann: „Zum Ende ihrer Schulzeit müssen junge Menschen über ihre berufliche Zukunft entscheiden. Die Berufsorientierung, die sie dabei unterstützt, wird in Brandenburg aufgrund des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnen und damit zur Sicherung des Fachkräftepotenzials und Stärkung der Wirtschaftskraft Brandenburgs beitragen. Berufliche Orientierung behinderter Schülerinnen und Schüler ist aufgrund der verschiedenartigen Behinderungen nicht nur notwendig sondern auch besonders anspruchsvoll. Wir wollen mit unserem gemeinsamen Konzept die Leistungsfähigkeit und Lernmotivation fördern, Realitätsnähe hinsichtlich beruflicher Zielvorstellungen schaffen und so die Persönlichkeit der jungen Menschen stärken. Unsere gemeinsame Zusammenarbeit hier in Brandenburg ist deshalb gerade bei der Berufsorientierung und der Sicherung des Fachkräftebedarfs wichtig und notwendig.“
In der Kooperationsvereinbarung heißt es: „Ziel ist es, die Stärken und Ressourcen der schwerbehinderten Schülerinnen und Schüler zu erkennen und zu fördern, sie umfassend über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten sowie ihren Übergang von der Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen.“
Zu den Angeboten für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf (wie geistige oder körperlich-motorische Entwicklung) zählen zum Beispiel Informationen zum Bewerbungsverfahren und Bewerbungstraining, zwei betriebliche Praktika mit intensiver Begleitung und Auswertung sowie die Begleitung beim Übergang von der Schule in die Beschäftigung. Die Schülerinnen und Schüler werden zwei Jahre gefördert, von der Vorabgangsklasse bis zum Schulabschluss und dem Übergang in das Berufsleben.
Der Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben ist eine zweckgebundene Vermögensmasse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet. Vorschläge zur Mittelvergabe unterbreitet der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen. Die Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen, die nicht auf wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf sollen noch stärker beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben unterstützt werden. Bildungsministerin Martina Münch, Arbeitsminister Günter Baaske und Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, unterzeichneten dazu gestern eine Kooperationsvereinbarung mit konkreten Beratungs- und Förderangeboten. Damit wird die Umsetzung der Bund-Länder Initiative Inklusion – Berufsorientierung für Brandenburg geregelt. Gefördert wird die Initiative Inklusion aus Mitteln des Ausgleichsfonds durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Initiative Inklusion ist eine zentrale Maßnahme von Bund und Länder zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und wird von den Ländern im Zeitraum 2011 bis 2018 umgesetzt. Zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben stehen dafür bundesweit 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Brandenburg erhält nach dem Verteilungsschlüssel zum Finanzausgleich zwischen den Integrationsämtern der Länder davon 2,8 Millionen Euro.
Die Initiative umfasst drei Handlungsfelder: 1.) Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, 2.) Neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und 3.) Neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Die heutige Erklärung umfasst das Handlungsfeld „Berufsorientierung“. Dafür stehen 1,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Bis zu 588 junge Brandenburgerinnen und Brandenburger können davon bis Ende 2014 profitieren.
Baaske: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Viele Menschen mit Behinderungen brauchen aber eine besondere Unterstützung, damit sie eine Chance für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten, Lehrerinnen und Lehrern und den Arbeitsagenturen werden wir die Jugendlichen mit Behinderungen schon während der letzten beiden Schuljahre bei der beruflichen Orientierung unterstützen, damit sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.“
Münch: „Die Chancen für junge Menschen im Land Brandenburg waren noch nie so gut wie heute – wir brauchen jeden Einzelnen als gut ausgebildete Fachkraft für die Zukunft unseres Landes. Jeder Jugendliche soll diese Chance nutzen können, gerade auch junge Menschen mit besonderem Förderbedarf. Schülerinnen und Schüler brauchen beim Übergang von der Schule in den Beruf unsere Unterstützung und Begleitung, für Jugendliche mit Behinderungen oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt das in besonderem Maße.“
Haupt-Koopmann: „Zum Ende ihrer Schulzeit müssen junge Menschen über ihre berufliche Zukunft entscheiden. Die Berufsorientierung, die sie dabei unterstützt, wird in Brandenburg aufgrund des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnen und damit zur Sicherung des Fachkräftepotenzials und Stärkung der Wirtschaftskraft Brandenburgs beitragen. Berufliche Orientierung behinderter Schülerinnen und Schüler ist aufgrund der verschiedenartigen Behinderungen nicht nur notwendig sondern auch besonders anspruchsvoll. Wir wollen mit unserem gemeinsamen Konzept die Leistungsfähigkeit und Lernmotivation fördern, Realitätsnähe hinsichtlich beruflicher Zielvorstellungen schaffen und so die Persönlichkeit der jungen Menschen stärken. Unsere gemeinsame Zusammenarbeit hier in Brandenburg ist deshalb gerade bei der Berufsorientierung und der Sicherung des Fachkräftebedarfs wichtig und notwendig.“
In der Kooperationsvereinbarung heißt es: „Ziel ist es, die Stärken und Ressourcen der schwerbehinderten Schülerinnen und Schüler zu erkennen und zu fördern, sie umfassend über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten sowie ihren Übergang von der Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen.“
Zu den Angeboten für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf (wie geistige oder körperlich-motorische Entwicklung) zählen zum Beispiel Informationen zum Bewerbungsverfahren und Bewerbungstraining, zwei betriebliche Praktika mit intensiver Begleitung und Auswertung sowie die Begleitung beim Übergang von der Schule in die Beschäftigung. Die Schülerinnen und Schüler werden zwei Jahre gefördert, von der Vorabgangsklasse bis zum Schulabschluss und dem Übergang in das Berufsleben.
Der Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben ist eine zweckgebundene Vermögensmasse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet. Vorschläge zur Mittelvergabe unterbreitet der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen. Die Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen, die nicht auf wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie