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NIEDERLAUSITZ aktuell

Bodenreform – Aktueller Stand der intensivierten Ermittlung von Erben und Eigentümern

12:53 Uhr | 29. September 2011
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Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
Ansprechpartner für betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
Ansprechpartner für betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
Ansprechpartner für betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
14473 Potsdam;
· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
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· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
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· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
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Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
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· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
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· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
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· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
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· Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412;
· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
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· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
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· Fax-Nummer: 0331/581 81-199;
· E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen hat heute in Potsdam bekannt gegeben, dass sich die vor mehreren Monaten gestarteten Aufrufe von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben. Für nahezu alle von dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 betroffenen Grundstücke aus der ehemaligen Bodenreform sind inzwischen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt worden. Diese sind darauf gerichtet, die Wiedereintragung der zuletzt eingetragenen Bodenreformeigentümer zu erlangen, die vor der vom BGH beanstandeten Eintragung des Landes Brandenburg im Grundbuch standen.
Zu den vom Ministerium der Finanzen zuletzt eingeleiteten intensivierten Maßnahmen ist Folgendes festzustellen:
1. Ende April 2011 waren sämtliche Listen der betroffenen Bodenreformgrundstücke mit Flurstücksbezeichnungen und Namen der Bodenreformeigentümer ortsgenau erstellt.
2. Diese Listen sind im Rahmen von Eigentümer- und Erbenaufrufen in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern oder Aushängen fast aller Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg veröffentlicht worden. Nur in wenigen Kommunen stehen noch Veröffentlichungen an, diese werden unmittelbar erfolgen.
3. Seit Beginn der Eigentümer- und Erbenaufrufe Ende März/ Anfang 2011 ist ein stetiger Anstieg der beim Team „Bodenreform“ im Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingegangenen Anfragen zu verzeichnen. Betrug deren Zahl im März 2011 noch 51, sind im August 2011 insgesamt 660 Anfragen beim BLB eingegangen.
Bei insgesamt 7.555 Liegenschaften mit einer Flächengröße von rund 11.500 Hektar wurde das Land Brandenburg nach dem BGH-Urteil vom 07.12.2007 zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bzw. hatte das Land die Eintragung beantragt. Nach der letzten Monatsstatistik, Stand: 31.08.2011, erfolgten insgesamt 699 Grundstücksrückgaben mit einer Fläche von rund 1.833 Hektar an Alteigentümer oder Erben.
Hintergrund:
Ansprechpartner für betroffene Eigentümer und Erben wenden können:
· Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB),
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11,
14473 Potsdam;
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Quelle: Ministerium der Finanzen

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Cottbus | Seniorenaktionstag am Stadthallenvorplatz, Mitmachstationen mit Rollator-Parcours & Gewinn
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Unter dem Motto „Sicher & Mobil – Für mehr Bewegung, gute Pflege und Lebensfreude“ lädt ein breites Netzwerk aus dem Sanitätshaus Zimmermann, dem Pflegestützpunkt Cottbus und weiteren Partnern morgen zum ...Aktionstag auf den Stadthallenvorplatz ein. Wie die Stadt heute mitteilte, können ältere Menschen aus Cottbus und Umgebung in der Zeit von 9 bis 13 Uhr an Mitmachstationen und Infoständen rund um Gesundheit und Mobilität aktiv werden. Angeboten werden beispielsweise Rollator-Parcours, Seh- und Hörtests bis hin zu Gedächtnisübungen und Sofortgewinnen am Glücksrad. Die Veranstaltung ist Teil der Cottbuser Präventionswoche und soll sich insbesondere auch an mobilitätseingeschränkte Menschen richten.

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Cottbus |  Stadt und Landkreise beraten über Maßnahmen nach rechtsextremen Vorfällen
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Nach mehreren mutmaßlich rechtsextremen Angriffen auf soziale und kulturelle Einrichtungen haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Südbrandenburg zu einem gemeinsamen Gespräch in Cottbus getroffen. Eingeladen hatte Oberbürgermeister Tobias Schick, um ...gemeinsam mit Landkreisen, Polizei und der Initiative „Sichere Orte Südbrandenburg“ über aktuelle Herausforderungen und notwendige Maßnahmen zu beraten. Ziel des Treffens war es laut Stadt, Informationen auszutauschen, Erwartungen zu klären und einen engeren Schulterschluss für den Schutz demokratischer Strukturen zu erreichen. Die Initiative spricht von rund 15 betroffenen Orten in der Region und fordert neben mehr sozialer und bildungspolitischer Unterstützung auch eine gezielte strafrechtliche Verfolgung rechtsextremer Straftaten. Weitere Treffen sollen folgen.

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