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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wasserschutzpolizei – Jedes vierte Boot bei Großkontrolle beanstandet

14:31 Uhr | 13. Mai 2008
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Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
– Vorkehrungen zum Diebstahlschutz.
“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern

Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
– Vorkehrungen zum Diebstahlschutz.
“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern

Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
– Vorkehrungen zum Diebstahlschutz.
“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern

Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
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“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern

Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
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– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
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“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern

Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
– Vorkehrungen zum Diebstahlschutz.
“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
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Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
– Vorkehrungen zum Diebstahlschutz.
“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern

Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
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“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern

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Alkoholverbot ab Mittwoch auch in Cottbuser Stadtpromenade

15:27 Uhr | 24. Juni 2025 | 610 Leser

Eintrag ins Goldene Buch von Cottbus für Gelsenkirchens Stadtchefin

14:35 Uhr | 24. Juni 2025 | 83 Leser

Sturmböen lösten zahlreiche Feuerwehreinsätze in Südbrandenburg aus

14:16 Uhr | 24. Juni 2025 | 800 Leser

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Aktuelle Sturmwarnung für Südbrandenburg. Bis 100 km/h möglich

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L51 gesperrt: 60-Jähriger stirbt bei Unfall zwischen Guhrow und Werben

22.Juni 2025 | 4.7k Leser

Waldbrand bei Peickwitz. Löscharbeiten seit Stunden im Gange

19.Juni 2025 | 4.3k Leser

81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

20.Juni 2025 | 4k Leser

Blütenträume & Lichterglanz: Ausblick auf Rosengartenfesttage in Forst

20.Juni 2025 | 3.9k Leser

Todesfall in Falkenberg: 77-Jährige am Kiebitzsee gestorben

20.Juni 2025 | 3.5k Leser

VideoNews

Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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