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NIEDERLAUSITZ aktuell

Markov begrüßt Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag

16:11 Uhr | 21. Juli 2011
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Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs begrüßt, wonach der Solidaritätszuschlag weiter mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. „Trotz der erheblichen Fortschritte in den vergangenen Jahren können die ostdeutschen Länder aufgrund der geringen eigenen Steuerkraft noch nicht auf eigenen Füßen stehen“, betonte Markov in Potsdam. Daher sei die Fortführung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Aufbauleistungen unabdingbar. Mit Blick auf die Finanzierung dieser Aufbauleistungen sagte er weiter: „Hier hat der Solidaritätszuschlag eine zentrale Funktion. Denn angesichts der Haushaltslage des Bundes ist nicht erkennbar, dass auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf absehbare Zeit verzichtet werden kann.“
Der Bundesfinanzhof in München hatte heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Er wies damit in dem Musterprozess die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebes ab. Beide hatten infrage gestellt, ob die Lasten der Wiedervereinigung noch bestehen. Der Bundesfinanzhof machte in seiner Entscheidung dagegen deutlich, dass es sich bei der deutschen Wiedervereinigung um „eine Jahrhundertaufgabe“ handele.
Vor dem Hintergrund des Urteils erinnerte der brandenburgische Finanzminister Dr. Helmuth Markov daran, dass es auch immer wieder im politischen Raum Vorschläge für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gegeben habe. „Der Solidaritätszuschlag ist auf absehbare Zeit weiter notwendig, es ist daher erfreulich, dass der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen hat“, so Markov.
Hintergrund: Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 zunächst nur befristet eingeführt, um den wirtschaftlichen Aufbau in den ostdeutschen Ländern zu finanzieren. Im Jahr 1995 führte ihn der Bund wieder ein. Er wird bundesweit einheitlich in Ost- und Westdeutschland bezahlt, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent Zuschlag auf die Einkommensteuer.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs begrüßt, wonach der Solidaritätszuschlag weiter mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. „Trotz der erheblichen Fortschritte in den vergangenen Jahren können die ostdeutschen Länder aufgrund der geringen eigenen Steuerkraft noch nicht auf eigenen Füßen stehen“, betonte Markov in Potsdam. Daher sei die Fortführung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Aufbauleistungen unabdingbar. Mit Blick auf die Finanzierung dieser Aufbauleistungen sagte er weiter: „Hier hat der Solidaritätszuschlag eine zentrale Funktion. Denn angesichts der Haushaltslage des Bundes ist nicht erkennbar, dass auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf absehbare Zeit verzichtet werden kann.“
Der Bundesfinanzhof in München hatte heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Er wies damit in dem Musterprozess die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebes ab. Beide hatten infrage gestellt, ob die Lasten der Wiedervereinigung noch bestehen. Der Bundesfinanzhof machte in seiner Entscheidung dagegen deutlich, dass es sich bei der deutschen Wiedervereinigung um „eine Jahrhundertaufgabe“ handele.
Vor dem Hintergrund des Urteils erinnerte der brandenburgische Finanzminister Dr. Helmuth Markov daran, dass es auch immer wieder im politischen Raum Vorschläge für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gegeben habe. „Der Solidaritätszuschlag ist auf absehbare Zeit weiter notwendig, es ist daher erfreulich, dass der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen hat“, so Markov.
Hintergrund: Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 zunächst nur befristet eingeführt, um den wirtschaftlichen Aufbau in den ostdeutschen Ländern zu finanzieren. Im Jahr 1995 führte ihn der Bund wieder ein. Er wird bundesweit einheitlich in Ost- und Westdeutschland bezahlt, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent Zuschlag auf die Einkommensteuer.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs begrüßt, wonach der Solidaritätszuschlag weiter mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. „Trotz der erheblichen Fortschritte in den vergangenen Jahren können die ostdeutschen Länder aufgrund der geringen eigenen Steuerkraft noch nicht auf eigenen Füßen stehen“, betonte Markov in Potsdam. Daher sei die Fortführung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Aufbauleistungen unabdingbar. Mit Blick auf die Finanzierung dieser Aufbauleistungen sagte er weiter: „Hier hat der Solidaritätszuschlag eine zentrale Funktion. Denn angesichts der Haushaltslage des Bundes ist nicht erkennbar, dass auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf absehbare Zeit verzichtet werden kann.“
Der Bundesfinanzhof in München hatte heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Er wies damit in dem Musterprozess die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebes ab. Beide hatten infrage gestellt, ob die Lasten der Wiedervereinigung noch bestehen. Der Bundesfinanzhof machte in seiner Entscheidung dagegen deutlich, dass es sich bei der deutschen Wiedervereinigung um „eine Jahrhundertaufgabe“ handele.
Vor dem Hintergrund des Urteils erinnerte der brandenburgische Finanzminister Dr. Helmuth Markov daran, dass es auch immer wieder im politischen Raum Vorschläge für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gegeben habe. „Der Solidaritätszuschlag ist auf absehbare Zeit weiter notwendig, es ist daher erfreulich, dass der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen hat“, so Markov.
Hintergrund: Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 zunächst nur befristet eingeführt, um den wirtschaftlichen Aufbau in den ostdeutschen Ländern zu finanzieren. Im Jahr 1995 führte ihn der Bund wieder ein. Er wird bundesweit einheitlich in Ost- und Westdeutschland bezahlt, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent Zuschlag auf die Einkommensteuer.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs begrüßt, wonach der Solidaritätszuschlag weiter mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. „Trotz der erheblichen Fortschritte in den vergangenen Jahren können die ostdeutschen Länder aufgrund der geringen eigenen Steuerkraft noch nicht auf eigenen Füßen stehen“, betonte Markov in Potsdam. Daher sei die Fortführung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Aufbauleistungen unabdingbar. Mit Blick auf die Finanzierung dieser Aufbauleistungen sagte er weiter: „Hier hat der Solidaritätszuschlag eine zentrale Funktion. Denn angesichts der Haushaltslage des Bundes ist nicht erkennbar, dass auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf absehbare Zeit verzichtet werden kann.“
Der Bundesfinanzhof in München hatte heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Er wies damit in dem Musterprozess die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebes ab. Beide hatten infrage gestellt, ob die Lasten der Wiedervereinigung noch bestehen. Der Bundesfinanzhof machte in seiner Entscheidung dagegen deutlich, dass es sich bei der deutschen Wiedervereinigung um „eine Jahrhundertaufgabe“ handele.
Vor dem Hintergrund des Urteils erinnerte der brandenburgische Finanzminister Dr. Helmuth Markov daran, dass es auch immer wieder im politischen Raum Vorschläge für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gegeben habe. „Der Solidaritätszuschlag ist auf absehbare Zeit weiter notwendig, es ist daher erfreulich, dass der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen hat“, so Markov.
Hintergrund: Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 zunächst nur befristet eingeführt, um den wirtschaftlichen Aufbau in den ostdeutschen Ländern zu finanzieren. Im Jahr 1995 führte ihn der Bund wieder ein. Er wird bundesweit einheitlich in Ost- und Westdeutschland bezahlt, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent Zuschlag auf die Einkommensteuer.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs begrüßt, wonach der Solidaritätszuschlag weiter mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. „Trotz der erheblichen Fortschritte in den vergangenen Jahren können die ostdeutschen Länder aufgrund der geringen eigenen Steuerkraft noch nicht auf eigenen Füßen stehen“, betonte Markov in Potsdam. Daher sei die Fortführung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Aufbauleistungen unabdingbar. Mit Blick auf die Finanzierung dieser Aufbauleistungen sagte er weiter: „Hier hat der Solidaritätszuschlag eine zentrale Funktion. Denn angesichts der Haushaltslage des Bundes ist nicht erkennbar, dass auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf absehbare Zeit verzichtet werden kann.“
Der Bundesfinanzhof in München hatte heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Er wies damit in dem Musterprozess die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebes ab. Beide hatten infrage gestellt, ob die Lasten der Wiedervereinigung noch bestehen. Der Bundesfinanzhof machte in seiner Entscheidung dagegen deutlich, dass es sich bei der deutschen Wiedervereinigung um „eine Jahrhundertaufgabe“ handele.
Vor dem Hintergrund des Urteils erinnerte der brandenburgische Finanzminister Dr. Helmuth Markov daran, dass es auch immer wieder im politischen Raum Vorschläge für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gegeben habe. „Der Solidaritätszuschlag ist auf absehbare Zeit weiter notwendig, es ist daher erfreulich, dass der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen hat“, so Markov.
Hintergrund: Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 zunächst nur befristet eingeführt, um den wirtschaftlichen Aufbau in den ostdeutschen Ländern zu finanzieren. Im Jahr 1995 führte ihn der Bund wieder ein. Er wird bundesweit einheitlich in Ost- und Westdeutschland bezahlt, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent Zuschlag auf die Einkommensteuer.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs begrüßt, wonach der Solidaritätszuschlag weiter mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. „Trotz der erheblichen Fortschritte in den vergangenen Jahren können die ostdeutschen Länder aufgrund der geringen eigenen Steuerkraft noch nicht auf eigenen Füßen stehen“, betonte Markov in Potsdam. Daher sei die Fortführung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Aufbauleistungen unabdingbar. Mit Blick auf die Finanzierung dieser Aufbauleistungen sagte er weiter: „Hier hat der Solidaritätszuschlag eine zentrale Funktion. Denn angesichts der Haushaltslage des Bundes ist nicht erkennbar, dass auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf absehbare Zeit verzichtet werden kann.“
Der Bundesfinanzhof in München hatte heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Er wies damit in dem Musterprozess die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebes ab. Beide hatten infrage gestellt, ob die Lasten der Wiedervereinigung noch bestehen. Der Bundesfinanzhof machte in seiner Entscheidung dagegen deutlich, dass es sich bei der deutschen Wiedervereinigung um „eine Jahrhundertaufgabe“ handele.
Vor dem Hintergrund des Urteils erinnerte der brandenburgische Finanzminister Dr. Helmuth Markov daran, dass es auch immer wieder im politischen Raum Vorschläge für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gegeben habe. „Der Solidaritätszuschlag ist auf absehbare Zeit weiter notwendig, es ist daher erfreulich, dass der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen hat“, so Markov.
Hintergrund: Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 zunächst nur befristet eingeführt, um den wirtschaftlichen Aufbau in den ostdeutschen Ländern zu finanzieren. Im Jahr 1995 führte ihn der Bund wieder ein. Er wird bundesweit einheitlich in Ost- und Westdeutschland bezahlt, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent Zuschlag auf die Einkommensteuer.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs begrüßt, wonach der Solidaritätszuschlag weiter mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. „Trotz der erheblichen Fortschritte in den vergangenen Jahren können die ostdeutschen Länder aufgrund der geringen eigenen Steuerkraft noch nicht auf eigenen Füßen stehen“, betonte Markov in Potsdam. Daher sei die Fortführung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Aufbauleistungen unabdingbar. Mit Blick auf die Finanzierung dieser Aufbauleistungen sagte er weiter: „Hier hat der Solidaritätszuschlag eine zentrale Funktion. Denn angesichts der Haushaltslage des Bundes ist nicht erkennbar, dass auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf absehbare Zeit verzichtet werden kann.“
Der Bundesfinanzhof in München hatte heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Er wies damit in dem Musterprozess die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebes ab. Beide hatten infrage gestellt, ob die Lasten der Wiedervereinigung noch bestehen. Der Bundesfinanzhof machte in seiner Entscheidung dagegen deutlich, dass es sich bei der deutschen Wiedervereinigung um „eine Jahrhundertaufgabe“ handele.
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Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs begrüßt, wonach der Solidaritätszuschlag weiter mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. „Trotz der erheblichen Fortschritte in den vergangenen Jahren können die ostdeutschen Länder aufgrund der geringen eigenen Steuerkraft noch nicht auf eigenen Füßen stehen“, betonte Markov in Potsdam. Daher sei die Fortführung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Aufbauleistungen unabdingbar. Mit Blick auf die Finanzierung dieser Aufbauleistungen sagte er weiter: „Hier hat der Solidaritätszuschlag eine zentrale Funktion. Denn angesichts der Haushaltslage des Bundes ist nicht erkennbar, dass auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf absehbare Zeit verzichtet werden kann.“
Der Bundesfinanzhof in München hatte heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Er wies damit in dem Musterprozess die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebes ab. Beide hatten infrage gestellt, ob die Lasten der Wiedervereinigung noch bestehen. Der Bundesfinanzhof machte in seiner Entscheidung dagegen deutlich, dass es sich bei der deutschen Wiedervereinigung um „eine Jahrhundertaufgabe“ handele.
Vor dem Hintergrund des Urteils erinnerte der brandenburgische Finanzminister Dr. Helmuth Markov daran, dass es auch immer wieder im politischen Raum Vorschläge für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gegeben habe. „Der Solidaritätszuschlag ist auf absehbare Zeit weiter notwendig, es ist daher erfreulich, dass der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen hat“, so Markov.
Hintergrund: Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 zunächst nur befristet eingeführt, um den wirtschaftlichen Aufbau in den ostdeutschen Ländern zu finanzieren. Im Jahr 1995 führte ihn der Bund wieder ein. Er wird bundesweit einheitlich in Ost- und Westdeutschland bezahlt, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent Zuschlag auf die Einkommensteuer.
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