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NIEDERLAUSITZ aktuell

Landesregierung bekräftigt Position zu CCS-Technologien – Priorität hat Sicherheit der Bevölkerung

17:05 Uhr | 22. Februar 2011
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Das brandenburgische Kabinett hat heute auf Grundlage eines gemeinsamen, von Staatskanzlei und Wirtschafts- und Europaministerium vorgelegten Papiers seine Position zum Einsatz der CCS-Technologien bekräftigt.
Danach stellt die Landesregierung klar, dass CCS aus ihrer Sicht eine Möglichkeit ist, den CO2-Ausstoß in Deutschland und der Welt zu mindern und damit zur Begrenzung des globalen Klimawandels beitragen kann. Priorität müsse aber die Sicherheit der Bevölkerung haben – sowohl bei der Erkundung des Untergrundes als auch bei der Erprobung und Demonstration der CCS-Technologien. Wenn sich nach der Erkundung herausstellen sollte, dass diese Sicherheit nicht gewährleistet werden könne, werde auch nicht gespeichert.
Wirtschaftsminister Ralf Christoffers erklärte nach der Kabinettssitzung unmissverständlich, „dass der genehmigte Hauptbetriebsplan zur Untersuchung des Untergrundes lediglich den Rahmen für zu erstellende Sonderbetriebs­pläne darstellt. Damit kann weder mit der Erkundung noch mit der Speicherung begonnen werden. Ausdrücklich möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass die Genehmigungen der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt werden, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt. Dieses Gesetz muss – wie bereits in der Bund-Länder-Anhörung gefordert – vor allem die Sicherheit der Bevölkerung absichern und eine CO2-Speicherung in ganz Deutschland grundsätzlich ermöglichen“. Eine Ausstiegsklausel für einzelne Bundesländer lehnt die Landesregierung ab.
Außerdem fordert die Landesregierung den Bund auf, unverzüglich ein CCS-Gesetz vorzulegen. Es sollte zunächst auf Forschungs-, Pilot- und Demonstrations­anlagen in ganz Deutschland beschränkt sein. Ob die CCS-Technologien für alle neue Kraftwerke oder Industrieanlagen verbindlich vorgeschrieben werden können, sollte erst dann entschieden werden, wenn hinreichend nachgewiesen wurde, dass die Speicherung von CO2 für den Menschen und die Umwelt ungefährlich und CCS wirt­schaftlich ist.
In diesem Zusammenhang machte Minister Christoffers noch einmal deutlich, dass es keinerlei Anlass gibt, darüber zu spekulieren, ob CO2 in Regionen wie dem Havelland, dem Barnim oder in der Ostprignitz unterirdisch gespeichert werden könnte. „Entsprechende Pläne kenne ich nicht“, sagte der Minister.
Zudem begrüßte die brandenburgische Landesregierung, dass ein regionaler Beirat zur Begleitung der von der Vattenfall Europe Mining AG beabsichtigten geologischen Erkundung der Erlaubnisfelder Birkholz-Beeskow und Neutrebbin in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland eingerichtet wurde. Damit könne dem Informationsanspruch der Bevölkerung vor und während der Erkundungsmaßnahmen Rechnung getragen und ein offener und transparenter Umgang mit den Erkundungsergebnissen gewährleistet werden.
Parallel zur Entwicklung der CCS-Technologien wird die Landesregierung mit Unter­stützung des Bundes die Grundlagenforschung zur Nutzung, Umwandlung sowie zur chemischen und biologischen Fixierung von CO2.
Verweis:
Einschätzung der Bürgerinitiative CO2ntra Endlager Neutrebbin zur Presseerklärung der Brandenburgischen Landesregierung vom 22.2.2011
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Das brandenburgische Kabinett hat heute auf Grundlage eines gemeinsamen, von Staatskanzlei und Wirtschafts- und Europaministerium vorgelegten Papiers seine Position zum Einsatz der CCS-Technologien bekräftigt.
Danach stellt die Landesregierung klar, dass CCS aus ihrer Sicht eine Möglichkeit ist, den CO2-Ausstoß in Deutschland und der Welt zu mindern und damit zur Begrenzung des globalen Klimawandels beitragen kann. Priorität müsse aber die Sicherheit der Bevölkerung haben – sowohl bei der Erkundung des Untergrundes als auch bei der Erprobung und Demonstration der CCS-Technologien. Wenn sich nach der Erkundung herausstellen sollte, dass diese Sicherheit nicht gewährleistet werden könne, werde auch nicht gespeichert.
Wirtschaftsminister Ralf Christoffers erklärte nach der Kabinettssitzung unmissverständlich, „dass der genehmigte Hauptbetriebsplan zur Untersuchung des Untergrundes lediglich den Rahmen für zu erstellende Sonderbetriebs­pläne darstellt. Damit kann weder mit der Erkundung noch mit der Speicherung begonnen werden. Ausdrücklich möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass die Genehmigungen der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt werden, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt. Dieses Gesetz muss – wie bereits in der Bund-Länder-Anhörung gefordert – vor allem die Sicherheit der Bevölkerung absichern und eine CO2-Speicherung in ganz Deutschland grundsätzlich ermöglichen“. Eine Ausstiegsklausel für einzelne Bundesländer lehnt die Landesregierung ab.
Außerdem fordert die Landesregierung den Bund auf, unverzüglich ein CCS-Gesetz vorzulegen. Es sollte zunächst auf Forschungs-, Pilot- und Demonstrations­anlagen in ganz Deutschland beschränkt sein. Ob die CCS-Technologien für alle neue Kraftwerke oder Industrieanlagen verbindlich vorgeschrieben werden können, sollte erst dann entschieden werden, wenn hinreichend nachgewiesen wurde, dass die Speicherung von CO2 für den Menschen und die Umwelt ungefährlich und CCS wirt­schaftlich ist.
In diesem Zusammenhang machte Minister Christoffers noch einmal deutlich, dass es keinerlei Anlass gibt, darüber zu spekulieren, ob CO2 in Regionen wie dem Havelland, dem Barnim oder in der Ostprignitz unterirdisch gespeichert werden könnte. „Entsprechende Pläne kenne ich nicht“, sagte der Minister.
Zudem begrüßte die brandenburgische Landesregierung, dass ein regionaler Beirat zur Begleitung der von der Vattenfall Europe Mining AG beabsichtigten geologischen Erkundung der Erlaubnisfelder Birkholz-Beeskow und Neutrebbin in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland eingerichtet wurde. Damit könne dem Informationsanspruch der Bevölkerung vor und während der Erkundungsmaßnahmen Rechnung getragen und ein offener und transparenter Umgang mit den Erkundungsergebnissen gewährleistet werden.
Parallel zur Entwicklung der CCS-Technologien wird die Landesregierung mit Unter­stützung des Bundes die Grundlagenforschung zur Nutzung, Umwandlung sowie zur chemischen und biologischen Fixierung von CO2.
Verweis:
Einschätzung der Bürgerinitiative CO2ntra Endlager Neutrebbin zur Presseerklärung der Brandenburgischen Landesregierung vom 22.2.2011
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Das brandenburgische Kabinett hat heute auf Grundlage eines gemeinsamen, von Staatskanzlei und Wirtschafts- und Europaministerium vorgelegten Papiers seine Position zum Einsatz der CCS-Technologien bekräftigt.
Danach stellt die Landesregierung klar, dass CCS aus ihrer Sicht eine Möglichkeit ist, den CO2-Ausstoß in Deutschland und der Welt zu mindern und damit zur Begrenzung des globalen Klimawandels beitragen kann. Priorität müsse aber die Sicherheit der Bevölkerung haben – sowohl bei der Erkundung des Untergrundes als auch bei der Erprobung und Demonstration der CCS-Technologien. Wenn sich nach der Erkundung herausstellen sollte, dass diese Sicherheit nicht gewährleistet werden könne, werde auch nicht gespeichert.
Wirtschaftsminister Ralf Christoffers erklärte nach der Kabinettssitzung unmissverständlich, „dass der genehmigte Hauptbetriebsplan zur Untersuchung des Untergrundes lediglich den Rahmen für zu erstellende Sonderbetriebs­pläne darstellt. Damit kann weder mit der Erkundung noch mit der Speicherung begonnen werden. Ausdrücklich möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass die Genehmigungen der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt werden, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt. Dieses Gesetz muss – wie bereits in der Bund-Länder-Anhörung gefordert – vor allem die Sicherheit der Bevölkerung absichern und eine CO2-Speicherung in ganz Deutschland grundsätzlich ermöglichen“. Eine Ausstiegsklausel für einzelne Bundesländer lehnt die Landesregierung ab.
Außerdem fordert die Landesregierung den Bund auf, unverzüglich ein CCS-Gesetz vorzulegen. Es sollte zunächst auf Forschungs-, Pilot- und Demonstrations­anlagen in ganz Deutschland beschränkt sein. Ob die CCS-Technologien für alle neue Kraftwerke oder Industrieanlagen verbindlich vorgeschrieben werden können, sollte erst dann entschieden werden, wenn hinreichend nachgewiesen wurde, dass die Speicherung von CO2 für den Menschen und die Umwelt ungefährlich und CCS wirt­schaftlich ist.
In diesem Zusammenhang machte Minister Christoffers noch einmal deutlich, dass es keinerlei Anlass gibt, darüber zu spekulieren, ob CO2 in Regionen wie dem Havelland, dem Barnim oder in der Ostprignitz unterirdisch gespeichert werden könnte. „Entsprechende Pläne kenne ich nicht“, sagte der Minister.
Zudem begrüßte die brandenburgische Landesregierung, dass ein regionaler Beirat zur Begleitung der von der Vattenfall Europe Mining AG beabsichtigten geologischen Erkundung der Erlaubnisfelder Birkholz-Beeskow und Neutrebbin in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland eingerichtet wurde. Damit könne dem Informationsanspruch der Bevölkerung vor und während der Erkundungsmaßnahmen Rechnung getragen und ein offener und transparenter Umgang mit den Erkundungsergebnissen gewährleistet werden.
Parallel zur Entwicklung der CCS-Technologien wird die Landesregierung mit Unter­stützung des Bundes die Grundlagenforschung zur Nutzung, Umwandlung sowie zur chemischen und biologischen Fixierung von CO2.
Verweis:
Einschätzung der Bürgerinitiative CO2ntra Endlager Neutrebbin zur Presseerklärung der Brandenburgischen Landesregierung vom 22.2.2011
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Das brandenburgische Kabinett hat heute auf Grundlage eines gemeinsamen, von Staatskanzlei und Wirtschafts- und Europaministerium vorgelegten Papiers seine Position zum Einsatz der CCS-Technologien bekräftigt.
Danach stellt die Landesregierung klar, dass CCS aus ihrer Sicht eine Möglichkeit ist, den CO2-Ausstoß in Deutschland und der Welt zu mindern und damit zur Begrenzung des globalen Klimawandels beitragen kann. Priorität müsse aber die Sicherheit der Bevölkerung haben – sowohl bei der Erkundung des Untergrundes als auch bei der Erprobung und Demonstration der CCS-Technologien. Wenn sich nach der Erkundung herausstellen sollte, dass diese Sicherheit nicht gewährleistet werden könne, werde auch nicht gespeichert.
Wirtschaftsminister Ralf Christoffers erklärte nach der Kabinettssitzung unmissverständlich, „dass der genehmigte Hauptbetriebsplan zur Untersuchung des Untergrundes lediglich den Rahmen für zu erstellende Sonderbetriebs­pläne darstellt. Damit kann weder mit der Erkundung noch mit der Speicherung begonnen werden. Ausdrücklich möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass die Genehmigungen der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt werden, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt. Dieses Gesetz muss – wie bereits in der Bund-Länder-Anhörung gefordert – vor allem die Sicherheit der Bevölkerung absichern und eine CO2-Speicherung in ganz Deutschland grundsätzlich ermöglichen“. Eine Ausstiegsklausel für einzelne Bundesländer lehnt die Landesregierung ab.
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Zudem begrüßte die brandenburgische Landesregierung, dass ein regionaler Beirat zur Begleitung der von der Vattenfall Europe Mining AG beabsichtigten geologischen Erkundung der Erlaubnisfelder Birkholz-Beeskow und Neutrebbin in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland eingerichtet wurde. Damit könne dem Informationsanspruch der Bevölkerung vor und während der Erkundungsmaßnahmen Rechnung getragen und ein offener und transparenter Umgang mit den Erkundungsergebnissen gewährleistet werden.
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