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Platzeck und Markov: Hände weg vom Länderfinanzausgleich

15:02 Uhr | 25. Januar 2011
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Ministerpräsident Matthias Platzeck und Finanzminister Helmuth Markov begrüßen das Einlenken von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, von einer Klage vorläufig abzusehen. Dennoch stellte der Ministerpräsident klar, „dass der Anspruch, bundesweit angemessene Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, nicht in Frage gestellt werden darf“.
Die Landesregierungen der Geberländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben gestern in einer gemeinsamen Kabinettsitzung beschlossen, vorerst keine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich einzureichen, sondern zunächst auf eine Verhandlungslösung zu setzen. Die Landesregierungen der drei Länder wollen eine Klageschrift in Auftrag geben und zugleich ihr Gesprächsangebot an die Nehmerländer aufrechterhalten.
Platzeck: „Das vorläufige Einlenken der drei Länder ist positiv zu bewerten. Nachdem vor zehn Jahren ein einvernehmliches Ergebnis zwischen Bund und allen Ländern zum bundesstaatlichen Finanzausgleich mit einer Gültigkeit bis 2019 vereinbart wurde, wäre es sehr bedauerlich gewesen, wenn dieser gemeinsame Konsens einseitig aufgekündigt worden wäre.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf die zentrale Bedeutung des Länderfinanzausgleichs: „Die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch für finanzschwache Länder ist Voraussetzung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wer die föderale Vielfalt erhalten und zugleich ausreichende Mittel für Forschung, Wissen-schaft, Bildung und Kinderbetreuung bereit stellen will, muss sich auch zum Länderfinanzausgleich bekennen.“ Aus diesem Grund sei es für Brandenburg wesentlich, dass die vereinbarten Grundlagen des Finanzausgleichs erhalten blieben.
Finanzminister Markov erinnerte weiterhin daran, dass mit der Einigung auf das gemeinsam mit dem Solidarpakt II vereinbarte aktuelle Ausgleichssystem die Grundlage für eine verfassungskonforme Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geschaffen wurde. Das Ausgleichssystem biete allen Beteiligten – Bund, Ländern, Investoren und vor allem den Menschen in den ostdeutschen Ländern – Rechts- und Planungssicherheit bis zum Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019. Es leiste auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Vertrauens in den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Es wäre daher falsch, diesen Konsens jetzt aufzukündigen“, unterstrich Brandenburgs Finanzminister.
Mit Blick auf eine immer noch mögliche Klage gegen den Länderfinanzausgleich räumte Markov dieser keine Erfolgschancen ein: „Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit des Länderfinanzausgleichs sind nicht zu erkennen.“ Mit Blick auf den Vorwurf zu vermeintlich unzulässigen Ausgaben finanzschwacher Länder sagte er, dass Brandenburg trotz knapper werdender Finanzmittel die Haushaltssanierung erfolgreich vorantreibe und dennoch bewusst zukunftssichernde Kernbereiche gestaltet werden könnten. Aus diesem Grund würde Brandenburg einem Angriff auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich entgegentreten und seine Interessen in einem möglichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wahren.
Hintergrund:
Brandenburg erhält im Jahr 2011 bei einem Haushaltsvolumen von rund 10,1 Milliarden Euro voraussichtlich rund 0,6 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich (einschließlich Fehlbetragsergänzungszuweisungen des Bundes) und knapp 1,4 Milliarden Euro Ergänzungszuweisungen des Bundes überwiegend zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten. Im Übrigen gehörte Bayern von 1950 bis 1986 zu den Nehmerländern.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Ministerpräsident Matthias Platzeck und Finanzminister Helmuth Markov begrüßen das Einlenken von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, von einer Klage vorläufig abzusehen. Dennoch stellte der Ministerpräsident klar, „dass der Anspruch, bundesweit angemessene Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, nicht in Frage gestellt werden darf“.
Die Landesregierungen der Geberländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben gestern in einer gemeinsamen Kabinettsitzung beschlossen, vorerst keine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich einzureichen, sondern zunächst auf eine Verhandlungslösung zu setzen. Die Landesregierungen der drei Länder wollen eine Klageschrift in Auftrag geben und zugleich ihr Gesprächsangebot an die Nehmerländer aufrechterhalten.
Platzeck: „Das vorläufige Einlenken der drei Länder ist positiv zu bewerten. Nachdem vor zehn Jahren ein einvernehmliches Ergebnis zwischen Bund und allen Ländern zum bundesstaatlichen Finanzausgleich mit einer Gültigkeit bis 2019 vereinbart wurde, wäre es sehr bedauerlich gewesen, wenn dieser gemeinsame Konsens einseitig aufgekündigt worden wäre.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf die zentrale Bedeutung des Länderfinanzausgleichs: „Die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch für finanzschwache Länder ist Voraussetzung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wer die föderale Vielfalt erhalten und zugleich ausreichende Mittel für Forschung, Wissen-schaft, Bildung und Kinderbetreuung bereit stellen will, muss sich auch zum Länderfinanzausgleich bekennen.“ Aus diesem Grund sei es für Brandenburg wesentlich, dass die vereinbarten Grundlagen des Finanzausgleichs erhalten blieben.
Finanzminister Markov erinnerte weiterhin daran, dass mit der Einigung auf das gemeinsam mit dem Solidarpakt II vereinbarte aktuelle Ausgleichssystem die Grundlage für eine verfassungskonforme Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geschaffen wurde. Das Ausgleichssystem biete allen Beteiligten – Bund, Ländern, Investoren und vor allem den Menschen in den ostdeutschen Ländern – Rechts- und Planungssicherheit bis zum Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019. Es leiste auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Vertrauens in den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Es wäre daher falsch, diesen Konsens jetzt aufzukündigen“, unterstrich Brandenburgs Finanzminister.
Mit Blick auf eine immer noch mögliche Klage gegen den Länderfinanzausgleich räumte Markov dieser keine Erfolgschancen ein: „Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit des Länderfinanzausgleichs sind nicht zu erkennen.“ Mit Blick auf den Vorwurf zu vermeintlich unzulässigen Ausgaben finanzschwacher Länder sagte er, dass Brandenburg trotz knapper werdender Finanzmittel die Haushaltssanierung erfolgreich vorantreibe und dennoch bewusst zukunftssichernde Kernbereiche gestaltet werden könnten. Aus diesem Grund würde Brandenburg einem Angriff auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich entgegentreten und seine Interessen in einem möglichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wahren.
Hintergrund:
Brandenburg erhält im Jahr 2011 bei einem Haushaltsvolumen von rund 10,1 Milliarden Euro voraussichtlich rund 0,6 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich (einschließlich Fehlbetragsergänzungszuweisungen des Bundes) und knapp 1,4 Milliarden Euro Ergänzungszuweisungen des Bundes überwiegend zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten. Im Übrigen gehörte Bayern von 1950 bis 1986 zu den Nehmerländern.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Ministerpräsident Matthias Platzeck und Finanzminister Helmuth Markov begrüßen das Einlenken von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, von einer Klage vorläufig abzusehen. Dennoch stellte der Ministerpräsident klar, „dass der Anspruch, bundesweit angemessene Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, nicht in Frage gestellt werden darf“.
Die Landesregierungen der Geberländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben gestern in einer gemeinsamen Kabinettsitzung beschlossen, vorerst keine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich einzureichen, sondern zunächst auf eine Verhandlungslösung zu setzen. Die Landesregierungen der drei Länder wollen eine Klageschrift in Auftrag geben und zugleich ihr Gesprächsangebot an die Nehmerländer aufrechterhalten.
Platzeck: „Das vorläufige Einlenken der drei Länder ist positiv zu bewerten. Nachdem vor zehn Jahren ein einvernehmliches Ergebnis zwischen Bund und allen Ländern zum bundesstaatlichen Finanzausgleich mit einer Gültigkeit bis 2019 vereinbart wurde, wäre es sehr bedauerlich gewesen, wenn dieser gemeinsame Konsens einseitig aufgekündigt worden wäre.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf die zentrale Bedeutung des Länderfinanzausgleichs: „Die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch für finanzschwache Länder ist Voraussetzung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wer die föderale Vielfalt erhalten und zugleich ausreichende Mittel für Forschung, Wissen-schaft, Bildung und Kinderbetreuung bereit stellen will, muss sich auch zum Länderfinanzausgleich bekennen.“ Aus diesem Grund sei es für Brandenburg wesentlich, dass die vereinbarten Grundlagen des Finanzausgleichs erhalten blieben.
Finanzminister Markov erinnerte weiterhin daran, dass mit der Einigung auf das gemeinsam mit dem Solidarpakt II vereinbarte aktuelle Ausgleichssystem die Grundlage für eine verfassungskonforme Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geschaffen wurde. Das Ausgleichssystem biete allen Beteiligten – Bund, Ländern, Investoren und vor allem den Menschen in den ostdeutschen Ländern – Rechts- und Planungssicherheit bis zum Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019. Es leiste auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Vertrauens in den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Es wäre daher falsch, diesen Konsens jetzt aufzukündigen“, unterstrich Brandenburgs Finanzminister.
Mit Blick auf eine immer noch mögliche Klage gegen den Länderfinanzausgleich räumte Markov dieser keine Erfolgschancen ein: „Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit des Länderfinanzausgleichs sind nicht zu erkennen.“ Mit Blick auf den Vorwurf zu vermeintlich unzulässigen Ausgaben finanzschwacher Länder sagte er, dass Brandenburg trotz knapper werdender Finanzmittel die Haushaltssanierung erfolgreich vorantreibe und dennoch bewusst zukunftssichernde Kernbereiche gestaltet werden könnten. Aus diesem Grund würde Brandenburg einem Angriff auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich entgegentreten und seine Interessen in einem möglichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wahren.
Hintergrund:
Brandenburg erhält im Jahr 2011 bei einem Haushaltsvolumen von rund 10,1 Milliarden Euro voraussichtlich rund 0,6 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich (einschließlich Fehlbetragsergänzungszuweisungen des Bundes) und knapp 1,4 Milliarden Euro Ergänzungszuweisungen des Bundes überwiegend zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten. Im Übrigen gehörte Bayern von 1950 bis 1986 zu den Nehmerländern.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Ministerpräsident Matthias Platzeck und Finanzminister Helmuth Markov begrüßen das Einlenken von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, von einer Klage vorläufig abzusehen. Dennoch stellte der Ministerpräsident klar, „dass der Anspruch, bundesweit angemessene Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, nicht in Frage gestellt werden darf“.
Die Landesregierungen der Geberländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben gestern in einer gemeinsamen Kabinettsitzung beschlossen, vorerst keine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich einzureichen, sondern zunächst auf eine Verhandlungslösung zu setzen. Die Landesregierungen der drei Länder wollen eine Klageschrift in Auftrag geben und zugleich ihr Gesprächsangebot an die Nehmerländer aufrechterhalten.
Platzeck: „Das vorläufige Einlenken der drei Länder ist positiv zu bewerten. Nachdem vor zehn Jahren ein einvernehmliches Ergebnis zwischen Bund und allen Ländern zum bundesstaatlichen Finanzausgleich mit einer Gültigkeit bis 2019 vereinbart wurde, wäre es sehr bedauerlich gewesen, wenn dieser gemeinsame Konsens einseitig aufgekündigt worden wäre.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf die zentrale Bedeutung des Länderfinanzausgleichs: „Die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch für finanzschwache Länder ist Voraussetzung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wer die föderale Vielfalt erhalten und zugleich ausreichende Mittel für Forschung, Wissen-schaft, Bildung und Kinderbetreuung bereit stellen will, muss sich auch zum Länderfinanzausgleich bekennen.“ Aus diesem Grund sei es für Brandenburg wesentlich, dass die vereinbarten Grundlagen des Finanzausgleichs erhalten blieben.
Finanzminister Markov erinnerte weiterhin daran, dass mit der Einigung auf das gemeinsam mit dem Solidarpakt II vereinbarte aktuelle Ausgleichssystem die Grundlage für eine verfassungskonforme Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geschaffen wurde. Das Ausgleichssystem biete allen Beteiligten – Bund, Ländern, Investoren und vor allem den Menschen in den ostdeutschen Ländern – Rechts- und Planungssicherheit bis zum Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019. Es leiste auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Vertrauens in den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Es wäre daher falsch, diesen Konsens jetzt aufzukündigen“, unterstrich Brandenburgs Finanzminister.
Mit Blick auf eine immer noch mögliche Klage gegen den Länderfinanzausgleich räumte Markov dieser keine Erfolgschancen ein: „Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit des Länderfinanzausgleichs sind nicht zu erkennen.“ Mit Blick auf den Vorwurf zu vermeintlich unzulässigen Ausgaben finanzschwacher Länder sagte er, dass Brandenburg trotz knapper werdender Finanzmittel die Haushaltssanierung erfolgreich vorantreibe und dennoch bewusst zukunftssichernde Kernbereiche gestaltet werden könnten. Aus diesem Grund würde Brandenburg einem Angriff auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich entgegentreten und seine Interessen in einem möglichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wahren.
Hintergrund:
Brandenburg erhält im Jahr 2011 bei einem Haushaltsvolumen von rund 10,1 Milliarden Euro voraussichtlich rund 0,6 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich (einschließlich Fehlbetragsergänzungszuweisungen des Bundes) und knapp 1,4 Milliarden Euro Ergänzungszuweisungen des Bundes überwiegend zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten. Im Übrigen gehörte Bayern von 1950 bis 1986 zu den Nehmerländern.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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