Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf: Wer das neue Jahr unbedingt mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, sollte auch verantwortungsvoll damit umgehen und nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen.
Die Minister verweisen darauf, dass für Verkauf und Abbrennen strenge Bestimmungen gelten. So dürfen Böller und Raketen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden und nicht an Jugendliche unter 18 Jahre ausgehändigt werden. Woidke und Baaske appellieren, Feuerwerkskörper nur in der zulässigen Zeit am 31. Dezember und am 1. Januar zu zünden und dies in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen zu unterlassen.
Erst ab Mittwoch, dem 29. Dezember darf das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt. Die pyrotechnischen Erzeugnisse müssen mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer (z. B. 0589-F2-001) oder mit einem Zulassungszeichen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (z. B. BAM-PII-3333) gekennzeichnet sein.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. “Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen”, sagt der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland nicht nur verboten, sondern auch strafbar.
Baaske erklärt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtigste Tipps dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Streichhölzer und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper vorher durchlesen (steht auf jeder Verpackung).
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, ‘Fehlzünder’ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder an Feuerwerkskörpern manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf: Wer das neue Jahr unbedingt mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, sollte auch verantwortungsvoll damit umgehen und nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen.
Die Minister verweisen darauf, dass für Verkauf und Abbrennen strenge Bestimmungen gelten. So dürfen Böller und Raketen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden und nicht an Jugendliche unter 18 Jahre ausgehändigt werden. Woidke und Baaske appellieren, Feuerwerkskörper nur in der zulässigen Zeit am 31. Dezember und am 1. Januar zu zünden und dies in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen zu unterlassen.
Erst ab Mittwoch, dem 29. Dezember darf das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt. Die pyrotechnischen Erzeugnisse müssen mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer (z. B. 0589-F2-001) oder mit einem Zulassungszeichen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (z. B. BAM-PII-3333) gekennzeichnet sein.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. “Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen”, sagt der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland nicht nur verboten, sondern auch strafbar.
Baaske erklärt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtigste Tipps dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Streichhölzer und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper vorher durchlesen (steht auf jeder Verpackung).
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, ‘Fehlzünder’ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder an Feuerwerkskörpern manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf: Wer das neue Jahr unbedingt mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, sollte auch verantwortungsvoll damit umgehen und nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen.
Die Minister verweisen darauf, dass für Verkauf und Abbrennen strenge Bestimmungen gelten. So dürfen Böller und Raketen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden und nicht an Jugendliche unter 18 Jahre ausgehändigt werden. Woidke und Baaske appellieren, Feuerwerkskörper nur in der zulässigen Zeit am 31. Dezember und am 1. Januar zu zünden und dies in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen zu unterlassen.
Erst ab Mittwoch, dem 29. Dezember darf das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt. Die pyrotechnischen Erzeugnisse müssen mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer (z. B. 0589-F2-001) oder mit einem Zulassungszeichen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (z. B. BAM-PII-3333) gekennzeichnet sein.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. “Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen”, sagt der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland nicht nur verboten, sondern auch strafbar.
Baaske erklärt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtigste Tipps dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Streichhölzer und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper vorher durchlesen (steht auf jeder Verpackung).
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, ‘Fehlzünder’ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder an Feuerwerkskörpern manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf: Wer das neue Jahr unbedingt mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, sollte auch verantwortungsvoll damit umgehen und nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen.
Die Minister verweisen darauf, dass für Verkauf und Abbrennen strenge Bestimmungen gelten. So dürfen Böller und Raketen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden und nicht an Jugendliche unter 18 Jahre ausgehändigt werden. Woidke und Baaske appellieren, Feuerwerkskörper nur in der zulässigen Zeit am 31. Dezember und am 1. Januar zu zünden und dies in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen zu unterlassen.
Erst ab Mittwoch, dem 29. Dezember darf das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt. Die pyrotechnischen Erzeugnisse müssen mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer (z. B. 0589-F2-001) oder mit einem Zulassungszeichen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (z. B. BAM-PII-3333) gekennzeichnet sein.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. “Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen”, sagt der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland nicht nur verboten, sondern auch strafbar.
Baaske erklärt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtigste Tipps dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Streichhölzer und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper vorher durchlesen (steht auf jeder Verpackung).
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, ‘Fehlzünder’ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder an Feuerwerkskörpern manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern