Mit der im Lissabon-Vertrag verankerten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) wird voraussichtlich ab Beginn des Jahres 2012 eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene möglich sein. Auf die erforderlichen Verfahrens- und Ausführungsvorschriften haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten nach fast einjähriger Debatte in dieser Woche geeinigt und damit einen Meilenstein für das „Europa der Bürger“ angestoßen.
„ Dies ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger auch in Brandenburg. Damit sind auch die über den Bundesrat eingebrachten Forderungen der brandenburgischen Landesregierung nach einer handhabbaren und bürgernahen Gestaltung der Bürgerinitiative in den wesentlichen Punkten umgesetzt. Das Instrument ist ein geeigneter Schritt, grenzüberschreitende Debatten innerhalb der EU zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger an wichtigen Entscheidungsprozessen mehr als bisher teilhaben zu lassen“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.
Das neue demokratische Instrument erlaubt einer Million Bürger in mindestens sieben EU-Ländern, die Kommission aufzufordern, ein neues EU-Gesetzes einzubringen. Nach der Gründung eines sog. „Bürgerausschusses“, der aus sieben Mitgliedern jeweils unterschiedlicher Mitgliedstaaten bestehen muss, kann eine Initiative registriert und mit der notwendigen Sammlung von einer Million Unterschriften begonnen werden. Dies ist sowohl in herkömmlicher Papierform als auch in einem datenschutzrechtlich abgesicherten Online-Verfahren möglich. In Deutschland müssen mindestens rund 74 000 Menschen das Begehren unterzeichnen.
Grundsätzlich muss es sich bei Bürgerinitiativen um Anliegen handeln, für die die Kommission im Rahmen des Lissabon-Vertrags zuständig ist. Zudem dürfen sie nicht gegen die Werte der EU verstoßen, was beispielsweise Abstimmungen über die Auflösung der Union oder die Einführung der Todesstrafe von vornherein ausschließt. Jedoch mündet nicht jede zulässige Bürgerinitiative auch automatisch in eine Gesetzesinitiative: Die Kommission nicht verpflichtet tätig zu werden, sie muss das Anliegen jedoch innerhalb von vier Monaten ernsthaft prüfen. Zur substanziellen Stärkung ihres Vorhabens haben die Initiatoren einer Bürgerinitiative das Recht zu einer Anhörung im Europäischen Parlament.
Nach der erfolgten Zustimmung des Rates am 14. Dezember 2010 sowie des Europäischen Parlaments am 15. Dezember 2010 werden die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit haben, die neue Verordnung in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Mit der im Lissabon-Vertrag verankerten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) wird voraussichtlich ab Beginn des Jahres 2012 eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene möglich sein. Auf die erforderlichen Verfahrens- und Ausführungsvorschriften haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten nach fast einjähriger Debatte in dieser Woche geeinigt und damit einen Meilenstein für das „Europa der Bürger“ angestoßen.
„ Dies ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger auch in Brandenburg. Damit sind auch die über den Bundesrat eingebrachten Forderungen der brandenburgischen Landesregierung nach einer handhabbaren und bürgernahen Gestaltung der Bürgerinitiative in den wesentlichen Punkten umgesetzt. Das Instrument ist ein geeigneter Schritt, grenzüberschreitende Debatten innerhalb der EU zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger an wichtigen Entscheidungsprozessen mehr als bisher teilhaben zu lassen“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.
Das neue demokratische Instrument erlaubt einer Million Bürger in mindestens sieben EU-Ländern, die Kommission aufzufordern, ein neues EU-Gesetzes einzubringen. Nach der Gründung eines sog. „Bürgerausschusses“, der aus sieben Mitgliedern jeweils unterschiedlicher Mitgliedstaaten bestehen muss, kann eine Initiative registriert und mit der notwendigen Sammlung von einer Million Unterschriften begonnen werden. Dies ist sowohl in herkömmlicher Papierform als auch in einem datenschutzrechtlich abgesicherten Online-Verfahren möglich. In Deutschland müssen mindestens rund 74 000 Menschen das Begehren unterzeichnen.
Grundsätzlich muss es sich bei Bürgerinitiativen um Anliegen handeln, für die die Kommission im Rahmen des Lissabon-Vertrags zuständig ist. Zudem dürfen sie nicht gegen die Werte der EU verstoßen, was beispielsweise Abstimmungen über die Auflösung der Union oder die Einführung der Todesstrafe von vornherein ausschließt. Jedoch mündet nicht jede zulässige Bürgerinitiative auch automatisch in eine Gesetzesinitiative: Die Kommission nicht verpflichtet tätig zu werden, sie muss das Anliegen jedoch innerhalb von vier Monaten ernsthaft prüfen. Zur substanziellen Stärkung ihres Vorhabens haben die Initiatoren einer Bürgerinitiative das Recht zu einer Anhörung im Europäischen Parlament.
Nach der erfolgten Zustimmung des Rates am 14. Dezember 2010 sowie des Europäischen Parlaments am 15. Dezember 2010 werden die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit haben, die neue Verordnung in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Mit der im Lissabon-Vertrag verankerten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) wird voraussichtlich ab Beginn des Jahres 2012 eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene möglich sein. Auf die erforderlichen Verfahrens- und Ausführungsvorschriften haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten nach fast einjähriger Debatte in dieser Woche geeinigt und damit einen Meilenstein für das „Europa der Bürger“ angestoßen.
„ Dies ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger auch in Brandenburg. Damit sind auch die über den Bundesrat eingebrachten Forderungen der brandenburgischen Landesregierung nach einer handhabbaren und bürgernahen Gestaltung der Bürgerinitiative in den wesentlichen Punkten umgesetzt. Das Instrument ist ein geeigneter Schritt, grenzüberschreitende Debatten innerhalb der EU zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger an wichtigen Entscheidungsprozessen mehr als bisher teilhaben zu lassen“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.
Das neue demokratische Instrument erlaubt einer Million Bürger in mindestens sieben EU-Ländern, die Kommission aufzufordern, ein neues EU-Gesetzes einzubringen. Nach der Gründung eines sog. „Bürgerausschusses“, der aus sieben Mitgliedern jeweils unterschiedlicher Mitgliedstaaten bestehen muss, kann eine Initiative registriert und mit der notwendigen Sammlung von einer Million Unterschriften begonnen werden. Dies ist sowohl in herkömmlicher Papierform als auch in einem datenschutzrechtlich abgesicherten Online-Verfahren möglich. In Deutschland müssen mindestens rund 74 000 Menschen das Begehren unterzeichnen.
Grundsätzlich muss es sich bei Bürgerinitiativen um Anliegen handeln, für die die Kommission im Rahmen des Lissabon-Vertrags zuständig ist. Zudem dürfen sie nicht gegen die Werte der EU verstoßen, was beispielsweise Abstimmungen über die Auflösung der Union oder die Einführung der Todesstrafe von vornherein ausschließt. Jedoch mündet nicht jede zulässige Bürgerinitiative auch automatisch in eine Gesetzesinitiative: Die Kommission nicht verpflichtet tätig zu werden, sie muss das Anliegen jedoch innerhalb von vier Monaten ernsthaft prüfen. Zur substanziellen Stärkung ihres Vorhabens haben die Initiatoren einer Bürgerinitiative das Recht zu einer Anhörung im Europäischen Parlament.
Nach der erfolgten Zustimmung des Rates am 14. Dezember 2010 sowie des Europäischen Parlaments am 15. Dezember 2010 werden die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit haben, die neue Verordnung in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Mit der im Lissabon-Vertrag verankerten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) wird voraussichtlich ab Beginn des Jahres 2012 eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene möglich sein. Auf die erforderlichen Verfahrens- und Ausführungsvorschriften haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten nach fast einjähriger Debatte in dieser Woche geeinigt und damit einen Meilenstein für das „Europa der Bürger“ angestoßen.
„ Dies ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger auch in Brandenburg. Damit sind auch die über den Bundesrat eingebrachten Forderungen der brandenburgischen Landesregierung nach einer handhabbaren und bürgernahen Gestaltung der Bürgerinitiative in den wesentlichen Punkten umgesetzt. Das Instrument ist ein geeigneter Schritt, grenzüberschreitende Debatten innerhalb der EU zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger an wichtigen Entscheidungsprozessen mehr als bisher teilhaben zu lassen“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.
Das neue demokratische Instrument erlaubt einer Million Bürger in mindestens sieben EU-Ländern, die Kommission aufzufordern, ein neues EU-Gesetzes einzubringen. Nach der Gründung eines sog. „Bürgerausschusses“, der aus sieben Mitgliedern jeweils unterschiedlicher Mitgliedstaaten bestehen muss, kann eine Initiative registriert und mit der notwendigen Sammlung von einer Million Unterschriften begonnen werden. Dies ist sowohl in herkömmlicher Papierform als auch in einem datenschutzrechtlich abgesicherten Online-Verfahren möglich. In Deutschland müssen mindestens rund 74 000 Menschen das Begehren unterzeichnen.
Grundsätzlich muss es sich bei Bürgerinitiativen um Anliegen handeln, für die die Kommission im Rahmen des Lissabon-Vertrags zuständig ist. Zudem dürfen sie nicht gegen die Werte der EU verstoßen, was beispielsweise Abstimmungen über die Auflösung der Union oder die Einführung der Todesstrafe von vornherein ausschließt. Jedoch mündet nicht jede zulässige Bürgerinitiative auch automatisch in eine Gesetzesinitiative: Die Kommission nicht verpflichtet tätig zu werden, sie muss das Anliegen jedoch innerhalb von vier Monaten ernsthaft prüfen. Zur substanziellen Stärkung ihres Vorhabens haben die Initiatoren einer Bürgerinitiative das Recht zu einer Anhörung im Europäischen Parlament.
Nach der erfolgten Zustimmung des Rates am 14. Dezember 2010 sowie des Europäischen Parlaments am 15. Dezember 2010 werden die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit haben, die neue Verordnung in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten