• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Samstag, 5. Juli 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Einfuhr von Feuerwerkskörpern – das Spiel mit dem Feuer

15:45 Uhr | 30. November 2010
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Ähnliche Artikel

Waldbrand Gohrischheide: Rauch zieht bis nach Südbrandenburg

Waldbrand Gohrischheide: Rauch zieht bis nach Südbrandenburg

5. Juli 2025

Der Großbrand in der Gohrischheide bei Zeithain beschäftigt Einsatzkräfte auch am Samstag weiter. Durch die Wetterlage erreicht der Rauch nun...

Blitzeinschlag! 500 Beteiligte übten Katastrophenfall in Cottbus

Blitzeinschlag! 500 Beteiligte übten Katastrophenfall in Cottbus

4. Juli 2025

Heute fand in Cottbus eine groß angelegte Katastrophenschutzübung statt, an der rund 500 Einsatzkräfte beteiligt waren. Ausgangspunkt war ein fiktives...

Staatstheater Cottbus / Bernd Schönberger 

Philharmonisches Orchester überraschte zwei Cottbuser Schulen

4. Juli 2025

Mit einem musikalischen Überraschungsbesuch hat das Philharmonische Orchester des Staatstheater Cottbus in dieser Woche für leuchtende Augen gesorgt: An der...

NLA-Podcast mit Matthias Reim vor Open-Air Konzert in Forst

NLA-Podcast mit Matthias Reim vor Open-Air Konzert in Forst

4. Juli 2025

Ein Telefonat mit Matthias Reim ist wie ein kleiner Roadtrip durch sein Leben – ehrlich, laut und nachdenklich. Im Podcast...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

Test in Herzberg: Energie Cottbus siegt 2:0 gegen Neustrelitz

16:13 Uhr | 5. Juli 2025 | 1.2k Leser

Waldbrand Gohrischheide: Rauch zieht bis nach Südbrandenburg

15:45 Uhr | 5. Juli 2025 | 2.2k Leser

Blitzeinschlag! 500 Beteiligte übten Katastrophenfall in Cottbus

21:22 Uhr | 4. Juli 2025 | 990 Leser

4:2 nach Rückstand: Energie Cottbus gewinnt Test gegen Altglienicke

18:51 Uhr | 4. Juli 2025 | 3.2k Leser

Philharmonisches Orchester überraschte zwei Cottbuser Schulen

17:21 Uhr | 4. Juli 2025 | 264 Leser

35 Jahre BASF Schwarzheide: Brandenburg sagt weitere Unterstützung zu

16:05 Uhr | 4. Juli 2025 | 177 Leser

Meistgelesen

Waldbrand in Gohrischheide breitet sich Richtung Elbe-Elster aus

02.Juli 2025 | 11.6k Leser

Evakuierung aufgehoben: Großeinsatz bei Waldbrand nahe Sonnewalde

01.Juli 2025 | 10.6k Leser

Mann im Vetschauer Stadtpark niedergestochen – 16-Jähriger festgenommen

30.Juni 2025 | 9.8k Leser

Aktuell mehrere Waldbrände in Kolkwitz, Altdöbern, Drebkau und Wülknitz

02.Juli 2025 | 7.5k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 6.6k Leser

Cottbus kündigt Kontrollen zur Anzeigepflicht für Hunde an

01.Juli 2025 | 3.8k Leser

VideoNews

FC Energie Cottbus | Jannis Boziaris über Ankunft beim FCE
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
FC Energie Cottbus | Henry Rorig über Saisonvorbereitung
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
FC Energie Cottbus | Pele Wollitz nach 4:2 Sieg im Test gegen Altglienicke
Now Playing
Der FC Energie Cottbus hat sein viertes Testspiel der Sommervorbereitung gewonnen. Gegen den Regionalligisten VSG Altglienicke erzielte die Mannschaft von Trainer Claus-Dieter Wollitz einen 4:2 (1:1)-Sieg in Dissenchen. Nach dem ...1:1 zur Pause – Erik Tallig traf in der 35. Minute zum Ausgleich – legte Energie im zweiten Durchgang deutlich zu: Justin Butler (52.), Theo Ogbidi (55.) und Erik Engelhardt (58.) sorgten innerhalb von wenigen Minuten für klare Verhältnisse. Den Schlusspunkt setzt die VSG in der 79. Minute nach einem Patzer von Cottbus-Keeper Elias Bethke.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin