• Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB
Mittwoch, 25. Juni 2025
NIEDERLAUSITZ aktuell
No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
    • Niederlausitz
    • Brandenburg
    • Nachbarn
  • VideoNews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
No Result
View All Result
NIEDERLAUSITZ aktuell

Einfuhr von Feuerwerkskörpern – das Spiel mit dem Feuer

15:45 Uhr | 30. November 2010
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilen

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Schon weit vor dem Jahreswechsel beginnt in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, aber auch außerhalb Europas, der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen,
Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zum Kauf angeboten.
Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment
entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene
Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer
Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und
Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar!
Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund:
Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und
zu benutzen. Unabhängig vom ggf. zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und
Leben.

Stichwort Feuerwerk
Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:
– Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten
und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
– Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
– Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
– Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der
Klassen P I und P II) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
– Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
– Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse P II sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31.Dezember zulässig.
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Ähnliche Artikel

Stadt Cottbus 

Cottbus untersagt tagsüber Wasserentnahme aus Seen und Flüssen

25. Juni 2025

Ab sofort ist die Wasserentnahme in Cottbus tagsüber untersagt. Wie die Stadt mitteilte, darf in der Zeit von 8 bis...

Pressestelle Kreisverwaltung/ Torsten Hoffgaard 

Grundstein für neue Rettungswache in Großthiemig gelegt

24. Juni 2025

Großthiemig bekommt eine neue Rettungswache und das mit einem klaren Bekenntnis zur Stärkung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Heute...

Countdown für Forster Rosengartenfesttage 2025

Countdown für Forster Rosengartenfesttage 2025

24. Juni 2025

Wenn sich Musik, sommerliche Atmosphäre und farbenprächtige Blüten vereinen, ist es wieder Zeit für die Rosengartenfesttage in Forst. Vom 27....

Stadt Lauchhammer, Heiko Jahn

70 Jahre Parkbahn: Familienfest zum Bergmannstag in Lauchhammer

24. Juni 2025

Am 6. Juli steht der Schlosspark Lauchhammer ganz im Zeichen des 70. Geburtstags der Parkbahn. Wie die Stadt mitteilte, wird...

  • Newsticker
  • Meistgelesen

Newsticker

Pokaltermin steht: Energie Cottbus empfängt Hannover 96 am Samstag

11:43 Uhr | 25. Juni 2025 | 465 Leser

Cottbus untersagt tagsüber Wasserentnahme aus Seen und Flüssen

10:49 Uhr | 25. Juni 2025 | 73 Leser

Grundstein für neue Rettungswache in Großthiemig gelegt

19:16 Uhr | 24. Juni 2025 | 400 Leser

Blitzeinschlag bei Großevent: Cottbus plant Großübung im Spreeauenpark

18:44 Uhr | 24. Juni 2025 | 767 Leser

Countdown für Forster Rosengartenfesttage 2025

16:30 Uhr | 24. Juni 2025 | 242 Leser

Alkoholverbot ab Mittwoch auch in Cottbuser Stadtpromenade

15:27 Uhr | 24. Juni 2025 | 756 Leser

Meistgelesen

Aktuelle Sturmwarnung für Südbrandenburg. Bis 100 km/h möglich

23.Juni 2025 | 9.7k Leser

L51 gesperrt: 60-Jähriger stirbt bei Unfall zwischen Guhrow und Werben

22.Juni 2025 | 4.8k Leser

Waldbrand bei Peickwitz. Löscharbeiten seit Stunden im Gange

19.Juni 2025 | 4.3k Leser

81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

20.Juni 2025 | 4k Leser

Blütenträume & Lichterglanz: Ausblick auf Rosengartenfesttage in Forst

20.Juni 2025 | 3.9k Leser

Todesfall in Falkenberg: 77-Jährige am Kiebitzsee gestorben

20.Juni 2025 | 3.5k Leser

VideoNews

Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Erntestart für Spreewälder Gurken | Knösels Gemüse in Kasel-Golzig über Situation & Erwartung
Now Playing
Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
Now Playing
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

Mehr News, Videos, Eventtipps, NL-Aktionen sowie Social-Media-Content aus unserer Region:

Webseite:
🟠 https://www.niederlausitz-aktuell.de/​
Facebook:
🟠 https://www.facebook.com/NiederlausitzAktuell
Instagram:
🟠 https://www.instagram.com/nlaktuell​
_____________________________________________________________________________________________________

Azubis und Berufe in Südbrandenburg kennenlernen auf dem Kanal von BennyJob:
🟠 https://www.youtube.com/@BennyJob

#news #lausitz
Show More
zu allen Videos




  • Karriere
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • AGB

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin

No Result
View All Result
  • RegioNews
    • Cottbus
    • Spree-Neiße
      • Briesen
      • Burg (Spreewald)
      • Döbern
      • Dissen-Striesow
      • Drachhausen
      • Drebkau
      • Drehnow
      • Felixsee
      • Forst (Lausitz)
      • Groß Schacksdorf-Simmersdorf
      • Guben
      • Guhrow
      • Heinersbrück
      • Hornow-Wadelsdorf
      • Jänschwalde
      • Kolkwitz
      • Neiße-Malxetal
      • Neuhausen/Spree
      • Peitz
      • Schenkendöbern
      • Schmogrow-Fehrow
      • Spremberg
      • Tauer
      • Teichland
      • Tschernitz
      • Turnow-Preilack
      • Welzow
      • Werben
      • Wiesengrund
    • Oberspreewald-Lausitz
      • Altdöbern
      • Bronkow
      • Calau
      • Frauendorf
      • Großkmehlen
      • Großräschen
      • Guteborn
      • Hermsdorf
      • Hohenbocka
      • Lübbenau/Spreewald
      • Lauchhammer
      • Lindenau
      • Luckaitztal
      • Neu-Seeland
      • Neupetershain
      • Ortrand
      • Ruhland
      • Schipkau
      • Schwarzbach
      • Schwarzheide
      • Senftenberg
      • Tettau
      • Vetschau
    • Oder-Spree
      • Eisenhüttenstadt
      • Beeskow
      • Mixdorf
      • Schlaubetal
      • Müllrose
      • Friedland (Stadt)
      • Neißemünde
      • Ragow-Merz
      • Siehdichum
      • Groß Lindow
      • Neuzelle
      • Grunow-Dammendorf
    • Elbe-Elster
      • Bad Liebenwerda
      • Betten
      • Crinitz
      • Doberlug-Kirchhain
      • Elsterwerda
      • Falkenberg/Elster
      • Fichtwald
      • Finsterwalde
      • Gorden
      • Gröbitz
      • Gröden
      • Heideland
      • Herzberg
      • Hohenleipisch
      • Plessa
      • Kahla
      • Röderland
      • Lebusa
      • Rückersdorf
      • Lichterfeld-Schacksdorf
      • Sallgast
      • Mühlberg
      • Schönborn
      • Massen
      • Schlieben
      • Merzdorf
      • Schönewalde
      • Sonnewalde
      • Staupitz
      • Tröbitz
      • Uebigau-Wahrenbrück
    • Dahme-Spreewald
      • Alt Zauche-Wußwerk
      • Byhleguhre-Byhlen
      • Lübben (Spreewald)
      • Lieberose
      • Neu Zauche
      • Luckau
      • Drahnsdorf
      • Märkisch Buchholz
      • Golßen
      • Märkische Heide
      • Jamlitz
      • Spreewaldheide
      • Heideblick
      • Schlepzig
      • Krausnick-Groß Wasserburg
      • Schwielochsee
      • Schönwald
      • Steinreich
      • Straupitz
      • Kasel-Golzig
  • Videonews
  • Themen
    • 110&112
    • Arbeit
    • Ausbildung
    • Ausflugstipps
    • Bekanntmachungen
    • Bildung
    • Kultur
    • Lausitzer Tiere
    • Politik
    • Panorama
    • Ratgeber
    • Sport
    • Veranstaltungen
    • Verkehr
    • Verkehr
    • Wirtschaft
    • Branchenbuch
  • Mediadaten
  • Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Trotz Schufa | Stahl-Shop24 | Holztreppen aus Polen | Snusdiscount.de | Jacke Damen | Reinigungsfirma Berlin