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NIEDERLAUSITZ aktuell

Hartz IV – Armseliges Reden über fünf Euro, Bier und Wasser

9:35 Uhr | 27. September 2010
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Die Beamten des Arbeitsministeriums haben es akribisch ausgerechnet und nun wissen wir es endlich genau. Im Durchschnitt geben Geringverdiener monatlich 8,11 Euro für alkoholische Getränke aus, so das Ministerium in der Berechnung, die auf der Erhebung von 2008 beruht. Davon entfallen etwas über 90 cent auf Spirituosen.
Vermutlich ist der Akoholkonsum von Langzeitarbeitslosen, bezogen auf das zur Verfügung stehende Geld, vergleichbar mit dem bundesweiten Durchschnitt.
In der neuen Hartz IV Berechnung wird dieser Betrag von 8,11 Euro durch 2,99 Euro für den Austausch von Akoholika durch z.B. Mineralwasser ersetzt. Durchaus sinnvoll, da Alkoholika wahrlich nicht zu den erforderlichen Dingen gehören.
Bedauerlich finde ich allerdings, daß bei der Berichterstattung über die neue Hartz IV Regelung gerade dieses Thema eine so große Rolle spielt.
Damit werden nur Vorurteile wieder zum Leben erweckt oder verstärkt.
Genauso armselig wie das Wecken von Vorurteilen sind die nun hitzig geführten Debatten über die geplante Erhöhung des Regelsatzes um 5,- Euro. Eine kühle Berechnung und vielleicht auch Koalitionsgemauschel auf der einen Seite, Emotionen oder politisches Kalkül auf der anderen Seite.
Da wird jetzt in Talkshows heftig über fünf Euro diskutiert. Von kompetenten Persönlichkeiten ….. aber eben ‘über’ die Armen in diesem Land.
Aber jeder der kompetenten Teilnehmer einer solch illustren Runde hat zumindest schon einmal einen Armen irgendwo getroffen.
Abbildung © Hirlimann Charles (wikipedia.org)

Die Beamten des Arbeitsministeriums haben es akribisch ausgerechnet und nun wissen wir es endlich genau. Im Durchschnitt geben Geringverdiener monatlich 8,11 Euro für alkoholische Getränke aus, so das Ministerium in der Berechnung, die auf der Erhebung von 2008 beruht. Davon entfallen etwas über 90 cent auf Spirituosen.
Vermutlich ist der Akoholkonsum von Langzeitarbeitslosen, bezogen auf das zur Verfügung stehende Geld, vergleichbar mit dem bundesweiten Durchschnitt.
In der neuen Hartz IV Berechnung wird dieser Betrag von 8,11 Euro durch 2,99 Euro für den Austausch von Akoholika durch z.B. Mineralwasser ersetzt. Durchaus sinnvoll, da Alkoholika wahrlich nicht zu den erforderlichen Dingen gehören.
Bedauerlich finde ich allerdings, daß bei der Berichterstattung über die neue Hartz IV Regelung gerade dieses Thema eine so große Rolle spielt.
Damit werden nur Vorurteile wieder zum Leben erweckt oder verstärkt.
Genauso armselig wie das Wecken von Vorurteilen sind die nun hitzig geführten Debatten über die geplante Erhöhung des Regelsatzes um 5,- Euro. Eine kühle Berechnung und vielleicht auch Koalitionsgemauschel auf der einen Seite, Emotionen oder politisches Kalkül auf der anderen Seite.
Da wird jetzt in Talkshows heftig über fünf Euro diskutiert. Von kompetenten Persönlichkeiten ….. aber eben ‘über’ die Armen in diesem Land.
Aber jeder der kompetenten Teilnehmer einer solch illustren Runde hat zumindest schon einmal einen Armen irgendwo getroffen.
Abbildung © Hirlimann Charles (wikipedia.org)

Die Beamten des Arbeitsministeriums haben es akribisch ausgerechnet und nun wissen wir es endlich genau. Im Durchschnitt geben Geringverdiener monatlich 8,11 Euro für alkoholische Getränke aus, so das Ministerium in der Berechnung, die auf der Erhebung von 2008 beruht. Davon entfallen etwas über 90 cent auf Spirituosen.
Vermutlich ist der Akoholkonsum von Langzeitarbeitslosen, bezogen auf das zur Verfügung stehende Geld, vergleichbar mit dem bundesweiten Durchschnitt.
In der neuen Hartz IV Berechnung wird dieser Betrag von 8,11 Euro durch 2,99 Euro für den Austausch von Akoholika durch z.B. Mineralwasser ersetzt. Durchaus sinnvoll, da Alkoholika wahrlich nicht zu den erforderlichen Dingen gehören.
Bedauerlich finde ich allerdings, daß bei der Berichterstattung über die neue Hartz IV Regelung gerade dieses Thema eine so große Rolle spielt.
Damit werden nur Vorurteile wieder zum Leben erweckt oder verstärkt.
Genauso armselig wie das Wecken von Vorurteilen sind die nun hitzig geführten Debatten über die geplante Erhöhung des Regelsatzes um 5,- Euro. Eine kühle Berechnung und vielleicht auch Koalitionsgemauschel auf der einen Seite, Emotionen oder politisches Kalkül auf der anderen Seite.
Da wird jetzt in Talkshows heftig über fünf Euro diskutiert. Von kompetenten Persönlichkeiten ….. aber eben ‘über’ die Armen in diesem Land.
Aber jeder der kompetenten Teilnehmer einer solch illustren Runde hat zumindest schon einmal einen Armen irgendwo getroffen.
Abbildung © Hirlimann Charles (wikipedia.org)

Die Beamten des Arbeitsministeriums haben es akribisch ausgerechnet und nun wissen wir es endlich genau. Im Durchschnitt geben Geringverdiener monatlich 8,11 Euro für alkoholische Getränke aus, so das Ministerium in der Berechnung, die auf der Erhebung von 2008 beruht. Davon entfallen etwas über 90 cent auf Spirituosen.
Vermutlich ist der Akoholkonsum von Langzeitarbeitslosen, bezogen auf das zur Verfügung stehende Geld, vergleichbar mit dem bundesweiten Durchschnitt.
In der neuen Hartz IV Berechnung wird dieser Betrag von 8,11 Euro durch 2,99 Euro für den Austausch von Akoholika durch z.B. Mineralwasser ersetzt. Durchaus sinnvoll, da Alkoholika wahrlich nicht zu den erforderlichen Dingen gehören.
Bedauerlich finde ich allerdings, daß bei der Berichterstattung über die neue Hartz IV Regelung gerade dieses Thema eine so große Rolle spielt.
Damit werden nur Vorurteile wieder zum Leben erweckt oder verstärkt.
Genauso armselig wie das Wecken von Vorurteilen sind die nun hitzig geführten Debatten über die geplante Erhöhung des Regelsatzes um 5,- Euro. Eine kühle Berechnung und vielleicht auch Koalitionsgemauschel auf der einen Seite, Emotionen oder politisches Kalkül auf der anderen Seite.
Da wird jetzt in Talkshows heftig über fünf Euro diskutiert. Von kompetenten Persönlichkeiten ….. aber eben ‘über’ die Armen in diesem Land.
Aber jeder der kompetenten Teilnehmer einer solch illustren Runde hat zumindest schon einmal einen Armen irgendwo getroffen.
Abbildung © Hirlimann Charles (wikipedia.org)

Die Beamten des Arbeitsministeriums haben es akribisch ausgerechnet und nun wissen wir es endlich genau. Im Durchschnitt geben Geringverdiener monatlich 8,11 Euro für alkoholische Getränke aus, so das Ministerium in der Berechnung, die auf der Erhebung von 2008 beruht. Davon entfallen etwas über 90 cent auf Spirituosen.
Vermutlich ist der Akoholkonsum von Langzeitarbeitslosen, bezogen auf das zur Verfügung stehende Geld, vergleichbar mit dem bundesweiten Durchschnitt.
In der neuen Hartz IV Berechnung wird dieser Betrag von 8,11 Euro durch 2,99 Euro für den Austausch von Akoholika durch z.B. Mineralwasser ersetzt. Durchaus sinnvoll, da Alkoholika wahrlich nicht zu den erforderlichen Dingen gehören.
Bedauerlich finde ich allerdings, daß bei der Berichterstattung über die neue Hartz IV Regelung gerade dieses Thema eine so große Rolle spielt.
Damit werden nur Vorurteile wieder zum Leben erweckt oder verstärkt.
Genauso armselig wie das Wecken von Vorurteilen sind die nun hitzig geführten Debatten über die geplante Erhöhung des Regelsatzes um 5,- Euro. Eine kühle Berechnung und vielleicht auch Koalitionsgemauschel auf der einen Seite, Emotionen oder politisches Kalkül auf der anderen Seite.
Da wird jetzt in Talkshows heftig über fünf Euro diskutiert. Von kompetenten Persönlichkeiten ….. aber eben ‘über’ die Armen in diesem Land.
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Die Beamten des Arbeitsministeriums haben es akribisch ausgerechnet und nun wissen wir es endlich genau. Im Durchschnitt geben Geringverdiener monatlich 8,11 Euro für alkoholische Getränke aus, so das Ministerium in der Berechnung, die auf der Erhebung von 2008 beruht. Davon entfallen etwas über 90 cent auf Spirituosen.
Vermutlich ist der Akoholkonsum von Langzeitarbeitslosen, bezogen auf das zur Verfügung stehende Geld, vergleichbar mit dem bundesweiten Durchschnitt.
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Vermutlich ist der Akoholkonsum von Langzeitarbeitslosen, bezogen auf das zur Verfügung stehende Geld, vergleichbar mit dem bundesweiten Durchschnitt.
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Vermutlich ist der Akoholkonsum von Langzeitarbeitslosen, bezogen auf das zur Verfügung stehende Geld, vergleichbar mit dem bundesweiten Durchschnitt.
In der neuen Hartz IV Berechnung wird dieser Betrag von 8,11 Euro durch 2,99 Euro für den Austausch von Akoholika durch z.B. Mineralwasser ersetzt. Durchaus sinnvoll, da Alkoholika wahrlich nicht zu den erforderlichen Dingen gehören.
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