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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wirtschaftsminister unterstützen Reform der Finanzmärkte

14:22 Uhr | 18. Juni 2010
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In ihrer Einschätzung der konjunkturellen Lage waren sich die Wirtschaftsminister bei ihrer Frühjahrskonferenz 2010 in Göhren-Lebbin einig: Die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ist erfreulich.
Insbesondere sei es nun wichtig, die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Erholungsphase zu sichern. Dies erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers, heute zum Abschluss der zweitägigen Konferenz.
Die Wirtschaftsminister diskutierten mit Staatssekretär Jochen Homann über die Fortführung des Wirtschaftsfonds Deutschland über 2010 hinaus und kamen überein, das Thema auf der Grundlage einer erweiterten Datenbasis in einer außerordentlichen Sitzung des Konjunkturrates im Herbst erneut zu beraten. (Der Wirtschaftsfonds einschließlich des KfW-Sonderprogramms war vom Bund aufgelegt worden, um die Unternehmensfinanzierung in der Krise sicherzustellen.)
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzmärkte weiterhin instabil sind, hält es die Wirtschaftsministerkonferenz für erforderlich, dass Anträge, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden, noch nach dem Regelwerk des “Temporary Framework” bearbeitet werden. Darüber hinaus bittet die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah zu prüfen, ob es erforderlich ist, mit der Europäischen Kommission Verhandlungen über eine Verlängerung des “Temporary Framework” aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und inwieweit die den Mittelstand betreffenden Maßnahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland, die ohne direkten beihilferechtlichen Bezug sind, verlängert werden sollten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken, wie z. B. die Erhöhung der Rückbürgschafts- und Rückgarantiequoten um zehn Prozentpunkte und die vom Bund vorgenommenen Verbesserungen bei Bürgschaften der Länder im Bereich von bis zu 10 Millionen Euro in den neuen Ländern und bis 50 Millionen Euro in den alten Ländern.

Im Hinblick auf eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmärkte hoben die Wirtschaftsminister die Notwendigkeit einer zügigen Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Banken hervor. Sie forderten weiter, über die Einführung einer Bankenabgabe hinaus, eine ausdrücklich auf europäischer und globaler Ebene wirksame Finanzmarktsteuer (d.h. Finanztransaktionssteuer oder
Finanzaktivitätsteuer) zu erheben. Gleichzeitig stellten sie aber klar, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder nicht zur Bankenabgabe herangezogen werden sollten, weil dies deren gesetzlich gewollten Förderauftrag konterkarieren würde.

Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in der mangelnden Haushaltsdisziplin einiger EU-Mitgliedsländer eine der Ursachen für die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. “Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt muss gestärkt und die zuständigen europäischen Institutionen müssen in die Lage versetzt werden, für eine effektive Überwachung der Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten zu sorgen”, fasste Christoffers die Position der Minister zusammen.
Die Wirtschaftsministerkonferenz befasste sich mit weiteren Themen wie der Europäischen Privatgesellschaft, der Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, dem Energie-Contracting, Anreizen zum Kauf von batterie- und brennstoffzellengetriebenen Elektroautos und der wirtschaftlichen Bedeutung der Materialeffizienz für den Mittelstand.
Zur Europäischen Privatgesellschaft: Die Minister der Länder sehen in der Schaffung einer ‘Europäischen Privatgesellschaft’ als supranationaler Rechtsform einen weiteren Schritt zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung, sich für eine rasche Wiederaufnahme der Beratungen auf europäischer Ebene zu dem Statut einzusetzen und mit Nachdruck auf eine zügige Verabschiedung im Ministerrat hinzuwirken. Tragende Strukturprinzipien des nationalen Gesellschafts-, Mitbestimmungs- und sonstigen Unternehmensrechts sollten hierbei beachtet werden. Die zur Ausschöpfung der Potenziale des Binnenmarktes gebotene Etablierung der Europäischen Privatgesellschaft dürfe nicht zur Aushebelung nationaler Schutzstandards führen.
Mit der Diskussion über die Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten griffen die Wirtschaftsminister rechtzeitig die Frage nach der aus Sicht der Länder notwendigen Neuregelung der Einnahmeverwendung nach 2012 auf. Sie waren mehrheitlich der Auffassung, dass die Länder einen angemessenen Anteil der Versteigerungserlöse für eigene Programme zur Förderung der Erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes (einschließlich der CCS-Technologie) und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zur eigenen Bewirtschaftung erhalten sollten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft

In ihrer Einschätzung der konjunkturellen Lage waren sich die Wirtschaftsminister bei ihrer Frühjahrskonferenz 2010 in Göhren-Lebbin einig: Die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ist erfreulich.
Insbesondere sei es nun wichtig, die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Erholungsphase zu sichern. Dies erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers, heute zum Abschluss der zweitägigen Konferenz.
Die Wirtschaftsminister diskutierten mit Staatssekretär Jochen Homann über die Fortführung des Wirtschaftsfonds Deutschland über 2010 hinaus und kamen überein, das Thema auf der Grundlage einer erweiterten Datenbasis in einer außerordentlichen Sitzung des Konjunkturrates im Herbst erneut zu beraten. (Der Wirtschaftsfonds einschließlich des KfW-Sonderprogramms war vom Bund aufgelegt worden, um die Unternehmensfinanzierung in der Krise sicherzustellen.)
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzmärkte weiterhin instabil sind, hält es die Wirtschaftsministerkonferenz für erforderlich, dass Anträge, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden, noch nach dem Regelwerk des “Temporary Framework” bearbeitet werden. Darüber hinaus bittet die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah zu prüfen, ob es erforderlich ist, mit der Europäischen Kommission Verhandlungen über eine Verlängerung des “Temporary Framework” aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und inwieweit die den Mittelstand betreffenden Maßnahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland, die ohne direkten beihilferechtlichen Bezug sind, verlängert werden sollten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken, wie z. B. die Erhöhung der Rückbürgschafts- und Rückgarantiequoten um zehn Prozentpunkte und die vom Bund vorgenommenen Verbesserungen bei Bürgschaften der Länder im Bereich von bis zu 10 Millionen Euro in den neuen Ländern und bis 50 Millionen Euro in den alten Ländern.

Im Hinblick auf eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmärkte hoben die Wirtschaftsminister die Notwendigkeit einer zügigen Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Banken hervor. Sie forderten weiter, über die Einführung einer Bankenabgabe hinaus, eine ausdrücklich auf europäischer und globaler Ebene wirksame Finanzmarktsteuer (d.h. Finanztransaktionssteuer oder
Finanzaktivitätsteuer) zu erheben. Gleichzeitig stellten sie aber klar, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder nicht zur Bankenabgabe herangezogen werden sollten, weil dies deren gesetzlich gewollten Förderauftrag konterkarieren würde.

Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in der mangelnden Haushaltsdisziplin einiger EU-Mitgliedsländer eine der Ursachen für die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. “Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt muss gestärkt und die zuständigen europäischen Institutionen müssen in die Lage versetzt werden, für eine effektive Überwachung der Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten zu sorgen”, fasste Christoffers die Position der Minister zusammen.
Die Wirtschaftsministerkonferenz befasste sich mit weiteren Themen wie der Europäischen Privatgesellschaft, der Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, dem Energie-Contracting, Anreizen zum Kauf von batterie- und brennstoffzellengetriebenen Elektroautos und der wirtschaftlichen Bedeutung der Materialeffizienz für den Mittelstand.
Zur Europäischen Privatgesellschaft: Die Minister der Länder sehen in der Schaffung einer ‘Europäischen Privatgesellschaft’ als supranationaler Rechtsform einen weiteren Schritt zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung, sich für eine rasche Wiederaufnahme der Beratungen auf europäischer Ebene zu dem Statut einzusetzen und mit Nachdruck auf eine zügige Verabschiedung im Ministerrat hinzuwirken. Tragende Strukturprinzipien des nationalen Gesellschafts-, Mitbestimmungs- und sonstigen Unternehmensrechts sollten hierbei beachtet werden. Die zur Ausschöpfung der Potenziale des Binnenmarktes gebotene Etablierung der Europäischen Privatgesellschaft dürfe nicht zur Aushebelung nationaler Schutzstandards führen.
Mit der Diskussion über die Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten griffen die Wirtschaftsminister rechtzeitig die Frage nach der aus Sicht der Länder notwendigen Neuregelung der Einnahmeverwendung nach 2012 auf. Sie waren mehrheitlich der Auffassung, dass die Länder einen angemessenen Anteil der Versteigerungserlöse für eigene Programme zur Förderung der Erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes (einschließlich der CCS-Technologie) und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zur eigenen Bewirtschaftung erhalten sollten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft

In ihrer Einschätzung der konjunkturellen Lage waren sich die Wirtschaftsminister bei ihrer Frühjahrskonferenz 2010 in Göhren-Lebbin einig: Die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ist erfreulich.
Insbesondere sei es nun wichtig, die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Erholungsphase zu sichern. Dies erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers, heute zum Abschluss der zweitägigen Konferenz.
Die Wirtschaftsminister diskutierten mit Staatssekretär Jochen Homann über die Fortführung des Wirtschaftsfonds Deutschland über 2010 hinaus und kamen überein, das Thema auf der Grundlage einer erweiterten Datenbasis in einer außerordentlichen Sitzung des Konjunkturrates im Herbst erneut zu beraten. (Der Wirtschaftsfonds einschließlich des KfW-Sonderprogramms war vom Bund aufgelegt worden, um die Unternehmensfinanzierung in der Krise sicherzustellen.)
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzmärkte weiterhin instabil sind, hält es die Wirtschaftsministerkonferenz für erforderlich, dass Anträge, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden, noch nach dem Regelwerk des “Temporary Framework” bearbeitet werden. Darüber hinaus bittet die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah zu prüfen, ob es erforderlich ist, mit der Europäischen Kommission Verhandlungen über eine Verlängerung des “Temporary Framework” aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und inwieweit die den Mittelstand betreffenden Maßnahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland, die ohne direkten beihilferechtlichen Bezug sind, verlängert werden sollten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken, wie z. B. die Erhöhung der Rückbürgschafts- und Rückgarantiequoten um zehn Prozentpunkte und die vom Bund vorgenommenen Verbesserungen bei Bürgschaften der Länder im Bereich von bis zu 10 Millionen Euro in den neuen Ländern und bis 50 Millionen Euro in den alten Ländern.

Im Hinblick auf eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmärkte hoben die Wirtschaftsminister die Notwendigkeit einer zügigen Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Banken hervor. Sie forderten weiter, über die Einführung einer Bankenabgabe hinaus, eine ausdrücklich auf europäischer und globaler Ebene wirksame Finanzmarktsteuer (d.h. Finanztransaktionssteuer oder
Finanzaktivitätsteuer) zu erheben. Gleichzeitig stellten sie aber klar, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder nicht zur Bankenabgabe herangezogen werden sollten, weil dies deren gesetzlich gewollten Förderauftrag konterkarieren würde.

Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in der mangelnden Haushaltsdisziplin einiger EU-Mitgliedsländer eine der Ursachen für die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. “Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt muss gestärkt und die zuständigen europäischen Institutionen müssen in die Lage versetzt werden, für eine effektive Überwachung der Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten zu sorgen”, fasste Christoffers die Position der Minister zusammen.
Die Wirtschaftsministerkonferenz befasste sich mit weiteren Themen wie der Europäischen Privatgesellschaft, der Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, dem Energie-Contracting, Anreizen zum Kauf von batterie- und brennstoffzellengetriebenen Elektroautos und der wirtschaftlichen Bedeutung der Materialeffizienz für den Mittelstand.
Zur Europäischen Privatgesellschaft: Die Minister der Länder sehen in der Schaffung einer ‘Europäischen Privatgesellschaft’ als supranationaler Rechtsform einen weiteren Schritt zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung, sich für eine rasche Wiederaufnahme der Beratungen auf europäischer Ebene zu dem Statut einzusetzen und mit Nachdruck auf eine zügige Verabschiedung im Ministerrat hinzuwirken. Tragende Strukturprinzipien des nationalen Gesellschafts-, Mitbestimmungs- und sonstigen Unternehmensrechts sollten hierbei beachtet werden. Die zur Ausschöpfung der Potenziale des Binnenmarktes gebotene Etablierung der Europäischen Privatgesellschaft dürfe nicht zur Aushebelung nationaler Schutzstandards führen.
Mit der Diskussion über die Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten griffen die Wirtschaftsminister rechtzeitig die Frage nach der aus Sicht der Länder notwendigen Neuregelung der Einnahmeverwendung nach 2012 auf. Sie waren mehrheitlich der Auffassung, dass die Länder einen angemessenen Anteil der Versteigerungserlöse für eigene Programme zur Förderung der Erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes (einschließlich der CCS-Technologie) und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zur eigenen Bewirtschaftung erhalten sollten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft

In ihrer Einschätzung der konjunkturellen Lage waren sich die Wirtschaftsminister bei ihrer Frühjahrskonferenz 2010 in Göhren-Lebbin einig: Die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ist erfreulich.
Insbesondere sei es nun wichtig, die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Erholungsphase zu sichern. Dies erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers, heute zum Abschluss der zweitägigen Konferenz.
Die Wirtschaftsminister diskutierten mit Staatssekretär Jochen Homann über die Fortführung des Wirtschaftsfonds Deutschland über 2010 hinaus und kamen überein, das Thema auf der Grundlage einer erweiterten Datenbasis in einer außerordentlichen Sitzung des Konjunkturrates im Herbst erneut zu beraten. (Der Wirtschaftsfonds einschließlich des KfW-Sonderprogramms war vom Bund aufgelegt worden, um die Unternehmensfinanzierung in der Krise sicherzustellen.)
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzmärkte weiterhin instabil sind, hält es die Wirtschaftsministerkonferenz für erforderlich, dass Anträge, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden, noch nach dem Regelwerk des “Temporary Framework” bearbeitet werden. Darüber hinaus bittet die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah zu prüfen, ob es erforderlich ist, mit der Europäischen Kommission Verhandlungen über eine Verlängerung des “Temporary Framework” aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und inwieweit die den Mittelstand betreffenden Maßnahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland, die ohne direkten beihilferechtlichen Bezug sind, verlängert werden sollten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken, wie z. B. die Erhöhung der Rückbürgschafts- und Rückgarantiequoten um zehn Prozentpunkte und die vom Bund vorgenommenen Verbesserungen bei Bürgschaften der Länder im Bereich von bis zu 10 Millionen Euro in den neuen Ländern und bis 50 Millionen Euro in den alten Ländern.

Im Hinblick auf eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmärkte hoben die Wirtschaftsminister die Notwendigkeit einer zügigen Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Banken hervor. Sie forderten weiter, über die Einführung einer Bankenabgabe hinaus, eine ausdrücklich auf europäischer und globaler Ebene wirksame Finanzmarktsteuer (d.h. Finanztransaktionssteuer oder
Finanzaktivitätsteuer) zu erheben. Gleichzeitig stellten sie aber klar, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder nicht zur Bankenabgabe herangezogen werden sollten, weil dies deren gesetzlich gewollten Förderauftrag konterkarieren würde.

Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in der mangelnden Haushaltsdisziplin einiger EU-Mitgliedsländer eine der Ursachen für die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. “Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt muss gestärkt und die zuständigen europäischen Institutionen müssen in die Lage versetzt werden, für eine effektive Überwachung der Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten zu sorgen”, fasste Christoffers die Position der Minister zusammen.
Die Wirtschaftsministerkonferenz befasste sich mit weiteren Themen wie der Europäischen Privatgesellschaft, der Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, dem Energie-Contracting, Anreizen zum Kauf von batterie- und brennstoffzellengetriebenen Elektroautos und der wirtschaftlichen Bedeutung der Materialeffizienz für den Mittelstand.
Zur Europäischen Privatgesellschaft: Die Minister der Länder sehen in der Schaffung einer ‘Europäischen Privatgesellschaft’ als supranationaler Rechtsform einen weiteren Schritt zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung, sich für eine rasche Wiederaufnahme der Beratungen auf europäischer Ebene zu dem Statut einzusetzen und mit Nachdruck auf eine zügige Verabschiedung im Ministerrat hinzuwirken. Tragende Strukturprinzipien des nationalen Gesellschafts-, Mitbestimmungs- und sonstigen Unternehmensrechts sollten hierbei beachtet werden. Die zur Ausschöpfung der Potenziale des Binnenmarktes gebotene Etablierung der Europäischen Privatgesellschaft dürfe nicht zur Aushebelung nationaler Schutzstandards führen.
Mit der Diskussion über die Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten griffen die Wirtschaftsminister rechtzeitig die Frage nach der aus Sicht der Länder notwendigen Neuregelung der Einnahmeverwendung nach 2012 auf. Sie waren mehrheitlich der Auffassung, dass die Länder einen angemessenen Anteil der Versteigerungserlöse für eigene Programme zur Förderung der Erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes (einschließlich der CCS-Technologie) und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zur eigenen Bewirtschaftung erhalten sollten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft

In ihrer Einschätzung der konjunkturellen Lage waren sich die Wirtschaftsminister bei ihrer Frühjahrskonferenz 2010 in Göhren-Lebbin einig: Die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ist erfreulich.
Insbesondere sei es nun wichtig, die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Erholungsphase zu sichern. Dies erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers, heute zum Abschluss der zweitägigen Konferenz.
Die Wirtschaftsminister diskutierten mit Staatssekretär Jochen Homann über die Fortführung des Wirtschaftsfonds Deutschland über 2010 hinaus und kamen überein, das Thema auf der Grundlage einer erweiterten Datenbasis in einer außerordentlichen Sitzung des Konjunkturrates im Herbst erneut zu beraten. (Der Wirtschaftsfonds einschließlich des KfW-Sonderprogramms war vom Bund aufgelegt worden, um die Unternehmensfinanzierung in der Krise sicherzustellen.)
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzmärkte weiterhin instabil sind, hält es die Wirtschaftsministerkonferenz für erforderlich, dass Anträge, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden, noch nach dem Regelwerk des “Temporary Framework” bearbeitet werden. Darüber hinaus bittet die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah zu prüfen, ob es erforderlich ist, mit der Europäischen Kommission Verhandlungen über eine Verlängerung des “Temporary Framework” aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und inwieweit die den Mittelstand betreffenden Maßnahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland, die ohne direkten beihilferechtlichen Bezug sind, verlängert werden sollten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken, wie z. B. die Erhöhung der Rückbürgschafts- und Rückgarantiequoten um zehn Prozentpunkte und die vom Bund vorgenommenen Verbesserungen bei Bürgschaften der Länder im Bereich von bis zu 10 Millionen Euro in den neuen Ländern und bis 50 Millionen Euro in den alten Ländern.

Im Hinblick auf eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmärkte hoben die Wirtschaftsminister die Notwendigkeit einer zügigen Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Banken hervor. Sie forderten weiter, über die Einführung einer Bankenabgabe hinaus, eine ausdrücklich auf europäischer und globaler Ebene wirksame Finanzmarktsteuer (d.h. Finanztransaktionssteuer oder
Finanzaktivitätsteuer) zu erheben. Gleichzeitig stellten sie aber klar, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder nicht zur Bankenabgabe herangezogen werden sollten, weil dies deren gesetzlich gewollten Förderauftrag konterkarieren würde.

Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in der mangelnden Haushaltsdisziplin einiger EU-Mitgliedsländer eine der Ursachen für die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. “Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt muss gestärkt und die zuständigen europäischen Institutionen müssen in die Lage versetzt werden, für eine effektive Überwachung der Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten zu sorgen”, fasste Christoffers die Position der Minister zusammen.
Die Wirtschaftsministerkonferenz befasste sich mit weiteren Themen wie der Europäischen Privatgesellschaft, der Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, dem Energie-Contracting, Anreizen zum Kauf von batterie- und brennstoffzellengetriebenen Elektroautos und der wirtschaftlichen Bedeutung der Materialeffizienz für den Mittelstand.
Zur Europäischen Privatgesellschaft: Die Minister der Länder sehen in der Schaffung einer ‘Europäischen Privatgesellschaft’ als supranationaler Rechtsform einen weiteren Schritt zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung, sich für eine rasche Wiederaufnahme der Beratungen auf europäischer Ebene zu dem Statut einzusetzen und mit Nachdruck auf eine zügige Verabschiedung im Ministerrat hinzuwirken. Tragende Strukturprinzipien des nationalen Gesellschafts-, Mitbestimmungs- und sonstigen Unternehmensrechts sollten hierbei beachtet werden. Die zur Ausschöpfung der Potenziale des Binnenmarktes gebotene Etablierung der Europäischen Privatgesellschaft dürfe nicht zur Aushebelung nationaler Schutzstandards führen.
Mit der Diskussion über die Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten griffen die Wirtschaftsminister rechtzeitig die Frage nach der aus Sicht der Länder notwendigen Neuregelung der Einnahmeverwendung nach 2012 auf. Sie waren mehrheitlich der Auffassung, dass die Länder einen angemessenen Anteil der Versteigerungserlöse für eigene Programme zur Förderung der Erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes (einschließlich der CCS-Technologie) und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zur eigenen Bewirtschaftung erhalten sollten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft

In ihrer Einschätzung der konjunkturellen Lage waren sich die Wirtschaftsminister bei ihrer Frühjahrskonferenz 2010 in Göhren-Lebbin einig: Die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ist erfreulich.
Insbesondere sei es nun wichtig, die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Erholungsphase zu sichern. Dies erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers, heute zum Abschluss der zweitägigen Konferenz.
Die Wirtschaftsminister diskutierten mit Staatssekretär Jochen Homann über die Fortführung des Wirtschaftsfonds Deutschland über 2010 hinaus und kamen überein, das Thema auf der Grundlage einer erweiterten Datenbasis in einer außerordentlichen Sitzung des Konjunkturrates im Herbst erneut zu beraten. (Der Wirtschaftsfonds einschließlich des KfW-Sonderprogramms war vom Bund aufgelegt worden, um die Unternehmensfinanzierung in der Krise sicherzustellen.)
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzmärkte weiterhin instabil sind, hält es die Wirtschaftsministerkonferenz für erforderlich, dass Anträge, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden, noch nach dem Regelwerk des “Temporary Framework” bearbeitet werden. Darüber hinaus bittet die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah zu prüfen, ob es erforderlich ist, mit der Europäischen Kommission Verhandlungen über eine Verlängerung des “Temporary Framework” aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und inwieweit die den Mittelstand betreffenden Maßnahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland, die ohne direkten beihilferechtlichen Bezug sind, verlängert werden sollten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken, wie z. B. die Erhöhung der Rückbürgschafts- und Rückgarantiequoten um zehn Prozentpunkte und die vom Bund vorgenommenen Verbesserungen bei Bürgschaften der Länder im Bereich von bis zu 10 Millionen Euro in den neuen Ländern und bis 50 Millionen Euro in den alten Ländern.

Im Hinblick auf eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmärkte hoben die Wirtschaftsminister die Notwendigkeit einer zügigen Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Banken hervor. Sie forderten weiter, über die Einführung einer Bankenabgabe hinaus, eine ausdrücklich auf europäischer und globaler Ebene wirksame Finanzmarktsteuer (d.h. Finanztransaktionssteuer oder
Finanzaktivitätsteuer) zu erheben. Gleichzeitig stellten sie aber klar, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder nicht zur Bankenabgabe herangezogen werden sollten, weil dies deren gesetzlich gewollten Förderauftrag konterkarieren würde.

Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in der mangelnden Haushaltsdisziplin einiger EU-Mitgliedsländer eine der Ursachen für die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. “Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt muss gestärkt und die zuständigen europäischen Institutionen müssen in die Lage versetzt werden, für eine effektive Überwachung der Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten zu sorgen”, fasste Christoffers die Position der Minister zusammen.
Die Wirtschaftsministerkonferenz befasste sich mit weiteren Themen wie der Europäischen Privatgesellschaft, der Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, dem Energie-Contracting, Anreizen zum Kauf von batterie- und brennstoffzellengetriebenen Elektroautos und der wirtschaftlichen Bedeutung der Materialeffizienz für den Mittelstand.
Zur Europäischen Privatgesellschaft: Die Minister der Länder sehen in der Schaffung einer ‘Europäischen Privatgesellschaft’ als supranationaler Rechtsform einen weiteren Schritt zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung, sich für eine rasche Wiederaufnahme der Beratungen auf europäischer Ebene zu dem Statut einzusetzen und mit Nachdruck auf eine zügige Verabschiedung im Ministerrat hinzuwirken. Tragende Strukturprinzipien des nationalen Gesellschafts-, Mitbestimmungs- und sonstigen Unternehmensrechts sollten hierbei beachtet werden. Die zur Ausschöpfung der Potenziale des Binnenmarktes gebotene Etablierung der Europäischen Privatgesellschaft dürfe nicht zur Aushebelung nationaler Schutzstandards führen.
Mit der Diskussion über die Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten griffen die Wirtschaftsminister rechtzeitig die Frage nach der aus Sicht der Länder notwendigen Neuregelung der Einnahmeverwendung nach 2012 auf. Sie waren mehrheitlich der Auffassung, dass die Länder einen angemessenen Anteil der Versteigerungserlöse für eigene Programme zur Förderung der Erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes (einschließlich der CCS-Technologie) und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zur eigenen Bewirtschaftung erhalten sollten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft

In ihrer Einschätzung der konjunkturellen Lage waren sich die Wirtschaftsminister bei ihrer Frühjahrskonferenz 2010 in Göhren-Lebbin einig: Die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ist erfreulich.
Insbesondere sei es nun wichtig, die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Erholungsphase zu sichern. Dies erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers, heute zum Abschluss der zweitägigen Konferenz.
Die Wirtschaftsminister diskutierten mit Staatssekretär Jochen Homann über die Fortführung des Wirtschaftsfonds Deutschland über 2010 hinaus und kamen überein, das Thema auf der Grundlage einer erweiterten Datenbasis in einer außerordentlichen Sitzung des Konjunkturrates im Herbst erneut zu beraten. (Der Wirtschaftsfonds einschließlich des KfW-Sonderprogramms war vom Bund aufgelegt worden, um die Unternehmensfinanzierung in der Krise sicherzustellen.)
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzmärkte weiterhin instabil sind, hält es die Wirtschaftsministerkonferenz für erforderlich, dass Anträge, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden, noch nach dem Regelwerk des “Temporary Framework” bearbeitet werden. Darüber hinaus bittet die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah zu prüfen, ob es erforderlich ist, mit der Europäischen Kommission Verhandlungen über eine Verlängerung des “Temporary Framework” aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und inwieweit die den Mittelstand betreffenden Maßnahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland, die ohne direkten beihilferechtlichen Bezug sind, verlängert werden sollten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken, wie z. B. die Erhöhung der Rückbürgschafts- und Rückgarantiequoten um zehn Prozentpunkte und die vom Bund vorgenommenen Verbesserungen bei Bürgschaften der Länder im Bereich von bis zu 10 Millionen Euro in den neuen Ländern und bis 50 Millionen Euro in den alten Ländern.

Im Hinblick auf eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmärkte hoben die Wirtschaftsminister die Notwendigkeit einer zügigen Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Banken hervor. Sie forderten weiter, über die Einführung einer Bankenabgabe hinaus, eine ausdrücklich auf europäischer und globaler Ebene wirksame Finanzmarktsteuer (d.h. Finanztransaktionssteuer oder
Finanzaktivitätsteuer) zu erheben. Gleichzeitig stellten sie aber klar, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder nicht zur Bankenabgabe herangezogen werden sollten, weil dies deren gesetzlich gewollten Förderauftrag konterkarieren würde.

Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in der mangelnden Haushaltsdisziplin einiger EU-Mitgliedsländer eine der Ursachen für die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. “Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt muss gestärkt und die zuständigen europäischen Institutionen müssen in die Lage versetzt werden, für eine effektive Überwachung der Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten zu sorgen”, fasste Christoffers die Position der Minister zusammen.
Die Wirtschaftsministerkonferenz befasste sich mit weiteren Themen wie der Europäischen Privatgesellschaft, der Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, dem Energie-Contracting, Anreizen zum Kauf von batterie- und brennstoffzellengetriebenen Elektroautos und der wirtschaftlichen Bedeutung der Materialeffizienz für den Mittelstand.
Zur Europäischen Privatgesellschaft: Die Minister der Länder sehen in der Schaffung einer ‘Europäischen Privatgesellschaft’ als supranationaler Rechtsform einen weiteren Schritt zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung, sich für eine rasche Wiederaufnahme der Beratungen auf europäischer Ebene zu dem Statut einzusetzen und mit Nachdruck auf eine zügige Verabschiedung im Ministerrat hinzuwirken. Tragende Strukturprinzipien des nationalen Gesellschafts-, Mitbestimmungs- und sonstigen Unternehmensrechts sollten hierbei beachtet werden. Die zur Ausschöpfung der Potenziale des Binnenmarktes gebotene Etablierung der Europäischen Privatgesellschaft dürfe nicht zur Aushebelung nationaler Schutzstandards führen.
Mit der Diskussion über die Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten griffen die Wirtschaftsminister rechtzeitig die Frage nach der aus Sicht der Länder notwendigen Neuregelung der Einnahmeverwendung nach 2012 auf. Sie waren mehrheitlich der Auffassung, dass die Länder einen angemessenen Anteil der Versteigerungserlöse für eigene Programme zur Förderung der Erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes (einschließlich der CCS-Technologie) und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zur eigenen Bewirtschaftung erhalten sollten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft

In ihrer Einschätzung der konjunkturellen Lage waren sich die Wirtschaftsminister bei ihrer Frühjahrskonferenz 2010 in Göhren-Lebbin einig: Die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ist erfreulich.
Insbesondere sei es nun wichtig, die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Erholungsphase zu sichern. Dies erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers, heute zum Abschluss der zweitägigen Konferenz.
Die Wirtschaftsminister diskutierten mit Staatssekretär Jochen Homann über die Fortführung des Wirtschaftsfonds Deutschland über 2010 hinaus und kamen überein, das Thema auf der Grundlage einer erweiterten Datenbasis in einer außerordentlichen Sitzung des Konjunkturrates im Herbst erneut zu beraten. (Der Wirtschaftsfonds einschließlich des KfW-Sonderprogramms war vom Bund aufgelegt worden, um die Unternehmensfinanzierung in der Krise sicherzustellen.)
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzmärkte weiterhin instabil sind, hält es die Wirtschaftsministerkonferenz für erforderlich, dass Anträge, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden, noch nach dem Regelwerk des “Temporary Framework” bearbeitet werden. Darüber hinaus bittet die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah zu prüfen, ob es erforderlich ist, mit der Europäischen Kommission Verhandlungen über eine Verlängerung des “Temporary Framework” aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und inwieweit die den Mittelstand betreffenden Maßnahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland, die ohne direkten beihilferechtlichen Bezug sind, verlängert werden sollten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken, wie z. B. die Erhöhung der Rückbürgschafts- und Rückgarantiequoten um zehn Prozentpunkte und die vom Bund vorgenommenen Verbesserungen bei Bürgschaften der Länder im Bereich von bis zu 10 Millionen Euro in den neuen Ländern und bis 50 Millionen Euro in den alten Ländern.

Im Hinblick auf eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmärkte hoben die Wirtschaftsminister die Notwendigkeit einer zügigen Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Banken hervor. Sie forderten weiter, über die Einführung einer Bankenabgabe hinaus, eine ausdrücklich auf europäischer und globaler Ebene wirksame Finanzmarktsteuer (d.h. Finanztransaktionssteuer oder
Finanzaktivitätsteuer) zu erheben. Gleichzeitig stellten sie aber klar, dass die Förderbanken des Bundes und der Länder nicht zur Bankenabgabe herangezogen werden sollten, weil dies deren gesetzlich gewollten Förderauftrag konterkarieren würde.

Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in der mangelnden Haushaltsdisziplin einiger EU-Mitgliedsländer eine der Ursachen für die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. “Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt muss gestärkt und die zuständigen europäischen Institutionen müssen in die Lage versetzt werden, für eine effektive Überwachung der Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten zu sorgen”, fasste Christoffers die Position der Minister zusammen.
Die Wirtschaftsministerkonferenz befasste sich mit weiteren Themen wie der Europäischen Privatgesellschaft, der Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, dem Energie-Contracting, Anreizen zum Kauf von batterie- und brennstoffzellengetriebenen Elektroautos und der wirtschaftlichen Bedeutung der Materialeffizienz für den Mittelstand.
Zur Europäischen Privatgesellschaft: Die Minister der Länder sehen in der Schaffung einer ‘Europäischen Privatgesellschaft’ als supranationaler Rechtsform einen weiteren Schritt zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung, sich für eine rasche Wiederaufnahme der Beratungen auf europäischer Ebene zu dem Statut einzusetzen und mit Nachdruck auf eine zügige Verabschiedung im Ministerrat hinzuwirken. Tragende Strukturprinzipien des nationalen Gesellschafts-, Mitbestimmungs- und sonstigen Unternehmensrechts sollten hierbei beachtet werden. Die zur Ausschöpfung der Potenziale des Binnenmarktes gebotene Etablierung der Europäischen Privatgesellschaft dürfe nicht zur Aushebelung nationaler Schutzstandards führen.
Mit der Diskussion über die Verwendung der Einnahmen aus der künftigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten griffen die Wirtschaftsminister rechtzeitig die Frage nach der aus Sicht der Länder notwendigen Neuregelung der Einnahmeverwendung nach 2012 auf. Sie waren mehrheitlich der Auffassung, dass die Länder einen angemessenen Anteil der Versteigerungserlöse für eigene Programme zur Förderung der Erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes (einschließlich der CCS-Technologie) und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zur eigenen Bewirtschaftung erhalten sollten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft

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