Die Hochstufung der AfD Brandenburg zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung und die in dem Zuge durchgesetzte Amtsenthebung des bisherigen Brandenburger Verfassungsschutzchefs sorgen weiter für politische Unruhe im Landtag. Nun hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rainer Genilke, Akteneinsicht beim Innenministerium beantragt. Ziel ist es, die interne Kommunikation zwischen Ministerin Katrin Lange (SPD) und dem bisherigen Leiter des Verfassungsschutzes Jörg Müller sowie die Entscheidungsprozesse rund um die Einstufung der AfD nachvollziehen zu können.
CDU beantragt Akteneinsicht
Wie es in einer Mittelung heißt, will die CDU insbesondere Einsicht in die fachlichen Zuarbeiten zur Pressemitteilung des Innenministeriums vom 2. Mai zur Bundes-AfD, zu den Vorbereitungen für die Vorstellung des Verfassungsschutz-Jahresberichts am 16. Mai sowie in alle geltenden und früheren Dienstanweisungen für den Verfassungsschutz seit dem 6. Mai 2025. Hintergrund ist ein Bericht der WELT demzufolge Ministerin Lange bereits vor dem von ihr genannten Datum 5. Mai Kenntnis von der Hochstufung gehabt haben könnte. So soll der damalige Verfassungsschutzchef am 10. April zwei Ausdrucke eines entsprechenden Gutachtens mitgeführt haben, das die Einstufung der AfD im Rahmen des Jahresberichts vorschlug.
Im Innenausschuss des Landtages hatte Lange am Mittwoch erklärt, sie sei am 5. Mai erstmals über die Entscheidung informiert worden. Das Gutachten selbst habe sie zu Beginn der Woche erhalten, eine detaillierte Prüfung stehe noch aus. Die Kommunikation sei jedoch nicht ordnungsgemäß verlaufen, weshalb Müller entlassen worden sei. Die Ministerin betonte, die Entscheidung zur Einstufung der AfD bleibe bestehen. Die Brandenburger AfD wies die Bewertung zurück und kündigte rechtliche Schritte an. Gleichzeitig begrüßte sie Müllers Entlassung.
Das Brandenburger Innenministerium bestätigte am Mittwoch auch eine Änderung: Die Dienstanweisung aus dem Jahr 2023, wonach die Abteilungsleitung des Verfassungsschutzes eigenständig über Einstufungen entscheidet, wurde aufgehoben. Stattdessen gilt nun wieder die Regelung von 2017, nach der bei Vorgängen von „besonderer, insbesondere politischer Bedeutung“ das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung die Entscheidung trifft. Das Ministerium erklärte, dies diene der Stärkung der Fachaufsicht. Im Verfassungsschutzgesetz sei klar geregelt, dass die Behörde dem Innenministerium untersteht. Die CDU kritisierte diesen Schritt umgehend. Genilke warnte, dass eine stärkere Einbindung der Ministeriumsspitze den Eindruck politischer Einflussnahme verstärken könne. Das schwäche das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes und spiele extremen Rändern in die Hände.
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Red.