Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) prüften ein Unternehmen aus der Baubranche in Frankfurt (Oder).
„Durch den Datenabgleich der Unternehmensbuchhaltung mit den Daten der Träger der Sozialversicherung konnten sie nachweisen, dass der Unternehmer
über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren für mehrere Arbeitnehmer keine
Sozialabgaben entrichtete und seinen Arbeitnehmern darüber hinaus auch nicht
den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte“ erläuterte der
Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), Andreas Behnisch.
Aufgrund einer Vorstrafe wegen eines Wirtschaftsvergehens verurteilte das
Gericht den Unternehmer trotz des mit rund 3.400 Euro verhältnismäßig
geringen Schadens zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) prüften ein Unternehmen aus der Baubranche in Frankfurt (Oder).
„Durch den Datenabgleich der Unternehmensbuchhaltung mit den Daten der Träger der Sozialversicherung konnten sie nachweisen, dass der Unternehmer
über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren für mehrere Arbeitnehmer keine
Sozialabgaben entrichtete und seinen Arbeitnehmern darüber hinaus auch nicht
den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte“ erläuterte der
Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), Andreas Behnisch.
Aufgrund einer Vorstrafe wegen eines Wirtschaftsvergehens verurteilte das
Gericht den Unternehmer trotz des mit rund 3.400 Euro verhältnismäßig
geringen Schadens zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) prüften ein Unternehmen aus der Baubranche in Frankfurt (Oder).
„Durch den Datenabgleich der Unternehmensbuchhaltung mit den Daten der Träger der Sozialversicherung konnten sie nachweisen, dass der Unternehmer
über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren für mehrere Arbeitnehmer keine
Sozialabgaben entrichtete und seinen Arbeitnehmern darüber hinaus auch nicht
den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte“ erläuterte der
Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), Andreas Behnisch.
Aufgrund einer Vorstrafe wegen eines Wirtschaftsvergehens verurteilte das
Gericht den Unternehmer trotz des mit rund 3.400 Euro verhältnismäßig
geringen Schadens zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) prüften ein Unternehmen aus der Baubranche in Frankfurt (Oder).
„Durch den Datenabgleich der Unternehmensbuchhaltung mit den Daten der Träger der Sozialversicherung konnten sie nachweisen, dass der Unternehmer
über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren für mehrere Arbeitnehmer keine
Sozialabgaben entrichtete und seinen Arbeitnehmern darüber hinaus auch nicht
den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte“ erläuterte der
Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), Andreas Behnisch.
Aufgrund einer Vorstrafe wegen eines Wirtschaftsvergehens verurteilte das
Gericht den Unternehmer trotz des mit rund 3.400 Euro verhältnismäßig
geringen Schadens zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)