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NIEDERLAUSITZ aktuell

Konferenz „Freie Fahrt für Arbeitnehmer” zum Ende der Übergangsregelungen in der EU

9:03 Uhr | 16. April 2011
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„Freie Fahrt für Arbeitnehmer/innen zwischen Ost und West – Perspektiven des Ablaufs beitrittsbedingter Übergangsfristen zum 1. Mai 2011” ist das Thema einer Konferenz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Freitag, 29. April 2011 von 10 bis 17 Uhr im Senatssaal, Raum 109, im Uni-Hauptgebäude. Interessenten sind herzlich eingeladen.
„Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union berechtigt alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, sich in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat auf Arbeitsstellen zu bewerben, abhängige Erwerbsarbeit auszuüben und sich zu diesem Zweck auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihrer Familie dort aufzuhalten. Dieses Recht ist ein zentrales Instrument bei der Herstellung grenzüberschreitender Arbeitsmärkte in der Europäischen Union. Ab 1. Mai 2011 gilt es nun auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen und anderen neuen EU-Mitgliedsstaaten, denn mit dem 30. April 2011 laufen die siebenjährigen Übergangsregelungen aus, die Deutschland bislang im Verhältnis zu acht Beitrittsstaaten des Jahres 2004 in Anspruch nahm”, erläutert Prof. Dr. Eva Kocher, die an der Viadrina einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht innehat.
Die Tagung behandelt Perspektiven und Konsequenzen, die sich aus dem Ende der Übergangsfrist ergeben, insbesondere in den deutsch-polnischen Grenzregionen Ostbrandenburg und Lubuskie. Die Tagung richtet sich an ein Fachpublikum aus Rechtswissenschaft und Praxis.
Sie beginnt um 10.00 Uhr. Die Einführungsreferate halten Prof. Dr. Carsten Nowak von der Europa-Universität zum Thema „Die Übergangsfristen 2+3+2 im europäischen Recht – Entwicklung und Zukunft” und Prof. Dr. Eva Kocher zum Thema „Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im europäischen Recht”. Es folgen Vorträge von Wissenschaftlern aus Jena, Warschau und Potsdam.
Quelle: Europa-Universität Viadrina

„Freie Fahrt für Arbeitnehmer/innen zwischen Ost und West – Perspektiven des Ablaufs beitrittsbedingter Übergangsfristen zum 1. Mai 2011” ist das Thema einer Konferenz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Freitag, 29. April 2011 von 10 bis 17 Uhr im Senatssaal, Raum 109, im Uni-Hauptgebäude. Interessenten sind herzlich eingeladen.
„Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union berechtigt alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, sich in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat auf Arbeitsstellen zu bewerben, abhängige Erwerbsarbeit auszuüben und sich zu diesem Zweck auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihrer Familie dort aufzuhalten. Dieses Recht ist ein zentrales Instrument bei der Herstellung grenzüberschreitender Arbeitsmärkte in der Europäischen Union. Ab 1. Mai 2011 gilt es nun auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen und anderen neuen EU-Mitgliedsstaaten, denn mit dem 30. April 2011 laufen die siebenjährigen Übergangsregelungen aus, die Deutschland bislang im Verhältnis zu acht Beitrittsstaaten des Jahres 2004 in Anspruch nahm”, erläutert Prof. Dr. Eva Kocher, die an der Viadrina einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht innehat.
Die Tagung behandelt Perspektiven und Konsequenzen, die sich aus dem Ende der Übergangsfrist ergeben, insbesondere in den deutsch-polnischen Grenzregionen Ostbrandenburg und Lubuskie. Die Tagung richtet sich an ein Fachpublikum aus Rechtswissenschaft und Praxis.
Sie beginnt um 10.00 Uhr. Die Einführungsreferate halten Prof. Dr. Carsten Nowak von der Europa-Universität zum Thema „Die Übergangsfristen 2+3+2 im europäischen Recht – Entwicklung und Zukunft” und Prof. Dr. Eva Kocher zum Thema „Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im europäischen Recht”. Es folgen Vorträge von Wissenschaftlern aus Jena, Warschau und Potsdam.
Quelle: Europa-Universität Viadrina

„Freie Fahrt für Arbeitnehmer/innen zwischen Ost und West – Perspektiven des Ablaufs beitrittsbedingter Übergangsfristen zum 1. Mai 2011” ist das Thema einer Konferenz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Freitag, 29. April 2011 von 10 bis 17 Uhr im Senatssaal, Raum 109, im Uni-Hauptgebäude. Interessenten sind herzlich eingeladen.
„Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union berechtigt alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, sich in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat auf Arbeitsstellen zu bewerben, abhängige Erwerbsarbeit auszuüben und sich zu diesem Zweck auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihrer Familie dort aufzuhalten. Dieses Recht ist ein zentrales Instrument bei der Herstellung grenzüberschreitender Arbeitsmärkte in der Europäischen Union. Ab 1. Mai 2011 gilt es nun auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen und anderen neuen EU-Mitgliedsstaaten, denn mit dem 30. April 2011 laufen die siebenjährigen Übergangsregelungen aus, die Deutschland bislang im Verhältnis zu acht Beitrittsstaaten des Jahres 2004 in Anspruch nahm”, erläutert Prof. Dr. Eva Kocher, die an der Viadrina einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht innehat.
Die Tagung behandelt Perspektiven und Konsequenzen, die sich aus dem Ende der Übergangsfrist ergeben, insbesondere in den deutsch-polnischen Grenzregionen Ostbrandenburg und Lubuskie. Die Tagung richtet sich an ein Fachpublikum aus Rechtswissenschaft und Praxis.
Sie beginnt um 10.00 Uhr. Die Einführungsreferate halten Prof. Dr. Carsten Nowak von der Europa-Universität zum Thema „Die Übergangsfristen 2+3+2 im europäischen Recht – Entwicklung und Zukunft” und Prof. Dr. Eva Kocher zum Thema „Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im europäischen Recht”. Es folgen Vorträge von Wissenschaftlern aus Jena, Warschau und Potsdam.
Quelle: Europa-Universität Viadrina

„Freie Fahrt für Arbeitnehmer/innen zwischen Ost und West – Perspektiven des Ablaufs beitrittsbedingter Übergangsfristen zum 1. Mai 2011” ist das Thema einer Konferenz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Freitag, 29. April 2011 von 10 bis 17 Uhr im Senatssaal, Raum 109, im Uni-Hauptgebäude. Interessenten sind herzlich eingeladen.
„Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union berechtigt alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, sich in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat auf Arbeitsstellen zu bewerben, abhängige Erwerbsarbeit auszuüben und sich zu diesem Zweck auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihrer Familie dort aufzuhalten. Dieses Recht ist ein zentrales Instrument bei der Herstellung grenzüberschreitender Arbeitsmärkte in der Europäischen Union. Ab 1. Mai 2011 gilt es nun auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen und anderen neuen EU-Mitgliedsstaaten, denn mit dem 30. April 2011 laufen die siebenjährigen Übergangsregelungen aus, die Deutschland bislang im Verhältnis zu acht Beitrittsstaaten des Jahres 2004 in Anspruch nahm”, erläutert Prof. Dr. Eva Kocher, die an der Viadrina einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht innehat.
Die Tagung behandelt Perspektiven und Konsequenzen, die sich aus dem Ende der Übergangsfrist ergeben, insbesondere in den deutsch-polnischen Grenzregionen Ostbrandenburg und Lubuskie. Die Tagung richtet sich an ein Fachpublikum aus Rechtswissenschaft und Praxis.
Sie beginnt um 10.00 Uhr. Die Einführungsreferate halten Prof. Dr. Carsten Nowak von der Europa-Universität zum Thema „Die Übergangsfristen 2+3+2 im europäischen Recht – Entwicklung und Zukunft” und Prof. Dr. Eva Kocher zum Thema „Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im europäischen Recht”. Es folgen Vorträge von Wissenschaftlern aus Jena, Warschau und Potsdam.
Quelle: Europa-Universität Viadrina

„Freie Fahrt für Arbeitnehmer/innen zwischen Ost und West – Perspektiven des Ablaufs beitrittsbedingter Übergangsfristen zum 1. Mai 2011” ist das Thema einer Konferenz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Freitag, 29. April 2011 von 10 bis 17 Uhr im Senatssaal, Raum 109, im Uni-Hauptgebäude. Interessenten sind herzlich eingeladen.
„Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union berechtigt alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, sich in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat auf Arbeitsstellen zu bewerben, abhängige Erwerbsarbeit auszuüben und sich zu diesem Zweck auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihrer Familie dort aufzuhalten. Dieses Recht ist ein zentrales Instrument bei der Herstellung grenzüberschreitender Arbeitsmärkte in der Europäischen Union. Ab 1. Mai 2011 gilt es nun auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen und anderen neuen EU-Mitgliedsstaaten, denn mit dem 30. April 2011 laufen die siebenjährigen Übergangsregelungen aus, die Deutschland bislang im Verhältnis zu acht Beitrittsstaaten des Jahres 2004 in Anspruch nahm”, erläutert Prof. Dr. Eva Kocher, die an der Viadrina einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht innehat.
Die Tagung behandelt Perspektiven und Konsequenzen, die sich aus dem Ende der Übergangsfrist ergeben, insbesondere in den deutsch-polnischen Grenzregionen Ostbrandenburg und Lubuskie. Die Tagung richtet sich an ein Fachpublikum aus Rechtswissenschaft und Praxis.
Sie beginnt um 10.00 Uhr. Die Einführungsreferate halten Prof. Dr. Carsten Nowak von der Europa-Universität zum Thema „Die Übergangsfristen 2+3+2 im europäischen Recht – Entwicklung und Zukunft” und Prof. Dr. Eva Kocher zum Thema „Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im europäischen Recht”. Es folgen Vorträge von Wissenschaftlern aus Jena, Warschau und Potsdam.
Quelle: Europa-Universität Viadrina

„Freie Fahrt für Arbeitnehmer/innen zwischen Ost und West – Perspektiven des Ablaufs beitrittsbedingter Übergangsfristen zum 1. Mai 2011” ist das Thema einer Konferenz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Freitag, 29. April 2011 von 10 bis 17 Uhr im Senatssaal, Raum 109, im Uni-Hauptgebäude. Interessenten sind herzlich eingeladen.
„Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union berechtigt alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, sich in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat auf Arbeitsstellen zu bewerben, abhängige Erwerbsarbeit auszuüben und sich zu diesem Zweck auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihrer Familie dort aufzuhalten. Dieses Recht ist ein zentrales Instrument bei der Herstellung grenzüberschreitender Arbeitsmärkte in der Europäischen Union. Ab 1. Mai 2011 gilt es nun auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen und anderen neuen EU-Mitgliedsstaaten, denn mit dem 30. April 2011 laufen die siebenjährigen Übergangsregelungen aus, die Deutschland bislang im Verhältnis zu acht Beitrittsstaaten des Jahres 2004 in Anspruch nahm”, erläutert Prof. Dr. Eva Kocher, die an der Viadrina einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht innehat.
Die Tagung behandelt Perspektiven und Konsequenzen, die sich aus dem Ende der Übergangsfrist ergeben, insbesondere in den deutsch-polnischen Grenzregionen Ostbrandenburg und Lubuskie. Die Tagung richtet sich an ein Fachpublikum aus Rechtswissenschaft und Praxis.
Sie beginnt um 10.00 Uhr. Die Einführungsreferate halten Prof. Dr. Carsten Nowak von der Europa-Universität zum Thema „Die Übergangsfristen 2+3+2 im europäischen Recht – Entwicklung und Zukunft” und Prof. Dr. Eva Kocher zum Thema „Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im europäischen Recht”. Es folgen Vorträge von Wissenschaftlern aus Jena, Warschau und Potsdam.
Quelle: Europa-Universität Viadrina

„Freie Fahrt für Arbeitnehmer/innen zwischen Ost und West – Perspektiven des Ablaufs beitrittsbedingter Übergangsfristen zum 1. Mai 2011” ist das Thema einer Konferenz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Freitag, 29. April 2011 von 10 bis 17 Uhr im Senatssaal, Raum 109, im Uni-Hauptgebäude. Interessenten sind herzlich eingeladen.
„Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union berechtigt alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, sich in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat auf Arbeitsstellen zu bewerben, abhängige Erwerbsarbeit auszuüben und sich zu diesem Zweck auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihrer Familie dort aufzuhalten. Dieses Recht ist ein zentrales Instrument bei der Herstellung grenzüberschreitender Arbeitsmärkte in der Europäischen Union. Ab 1. Mai 2011 gilt es nun auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen und anderen neuen EU-Mitgliedsstaaten, denn mit dem 30. April 2011 laufen die siebenjährigen Übergangsregelungen aus, die Deutschland bislang im Verhältnis zu acht Beitrittsstaaten des Jahres 2004 in Anspruch nahm”, erläutert Prof. Dr. Eva Kocher, die an der Viadrina einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht innehat.
Die Tagung behandelt Perspektiven und Konsequenzen, die sich aus dem Ende der Übergangsfrist ergeben, insbesondere in den deutsch-polnischen Grenzregionen Ostbrandenburg und Lubuskie. Die Tagung richtet sich an ein Fachpublikum aus Rechtswissenschaft und Praxis.
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Quelle: Europa-Universität Viadrina

„Freie Fahrt für Arbeitnehmer/innen zwischen Ost und West – Perspektiven des Ablaufs beitrittsbedingter Übergangsfristen zum 1. Mai 2011” ist das Thema einer Konferenz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Freitag, 29. April 2011 von 10 bis 17 Uhr im Senatssaal, Raum 109, im Uni-Hauptgebäude. Interessenten sind herzlich eingeladen.
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Die Tagung behandelt Perspektiven und Konsequenzen, die sich aus dem Ende der Übergangsfrist ergeben, insbesondere in den deutsch-polnischen Grenzregionen Ostbrandenburg und Lubuskie. Die Tagung richtet sich an ein Fachpublikum aus Rechtswissenschaft und Praxis.
Sie beginnt um 10.00 Uhr. Die Einführungsreferate halten Prof. Dr. Carsten Nowak von der Europa-Universität zum Thema „Die Übergangsfristen 2+3+2 im europäischen Recht – Entwicklung und Zukunft” und Prof. Dr. Eva Kocher zum Thema „Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im europäischen Recht”. Es folgen Vorträge von Wissenschaftlern aus Jena, Warschau und Potsdam.
Quelle: Europa-Universität Viadrina

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Cottbus | Neue Runde für Projekt "Kinderstadt", Koordinatorin über letzte freie Plätze & Neuerungen
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Für die diesjährige Kinderstadt in Cottbus vom 4. bis 8. August gibt es noch freie Plätze. Wie die Stadt mitteilte, richtet sich das kostenfreie Ferienangebot an Kinder zwischen 8 und ...14 Jahren und findet im Ströbitzer Schulgarten statt. Die Teilnehmenden erwartet eine Woche voller kreativer Stationen, Mitmachaktionen und Freizeitangebote. Ziel soll es zudem sein, den Alltag in einer selbst gestalteten Stadt aktiv mitzubestimmen. Die Kinderstadt ist inklusiv angelegt, mit barrierearmen Zugängen, Rückzugsräumen und individueller Unterstützung. Anmeldungen sind unter anderem online unter http://www.cottbus.de/kinderstadt möglich.

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