Die Stadt Finsterwalde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ausschließlich in der Zeit vom 31.12.2014, 0.00 Uhr bis 01.01.2015, 24.00 Uhr erlaubt ist.
Quelle: Stadt Finsterwalde
Die Stadt Finsterwalde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ausschließlich in der Zeit vom 31.12.2014, 0.00 Uhr bis 01.01.2015, 24.00 Uhr erlaubt ist.
Quelle: Stadt Finsterwalde
In Finsterwalde muss heute und morgen die Ampel am Kreuzungsbereich Sonnewalder Straße, Massener Straße und Kirchhainer Straße außer Betrieb genommen...
Hier findet ihr von montags bis freitags einen Überblick über unsere tagesaktuellen Meldungen, Videos und Postings, die wir für euch...
Heute Morgen wurde ein 13-jähriger Junge auf der Brandenburger Straße in Finsterwalde von einem Auto erfasst, als er unvermittelt auf...
Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...