Die Stadt Finsterwalde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ausschließlich in der Zeit vom 31.12.2014, 0.00 Uhr bis 01.01.2015, 24.00 Uhr erlaubt ist.
Quelle: Stadt Finsterwalde
Die Stadt Finsterwalde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ausschließlich in der Zeit vom 31.12.2014, 0.00 Uhr bis 01.01.2015, 24.00 Uhr erlaubt ist.
Quelle: Stadt Finsterwalde
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