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Zehn Brandenburger Gemeinden 2013 mit neuer Zusatzbezeichnung. “Perle der Lausitz” und “Sängerstadt” in der Niederlausitz. Identität der Kommunen wird gestärkt.

12:27 Uhr | 4. Januar 2014
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Zehn Brandenburger Gemeinden führen seit dem vergangenen Jahr eine zusätzliche Namensbezeichnung. Diese reichen von der „Perle der Lausitz“ (Spremberg) über die „Stadt der Optik“ (Rathenow) bis zur „Flößerstadt“ (Lychen). Dies teilte Innenminister Ralf Holzschuher gestern in Potsdam mit. Die Zusatzbezeichnungen können beispielsweise auf den Ortseingangsschildern verwendet werden. „Die kommunalfreundliche Neuregelung hat sich aus meiner Sicht bewährt“, sagte Holzschuher. „Sie stößt bei den Gemeinden auf reges Interesse, ist unbürokratisch in der Durchführung und leistet einen Beitrag zur Stärkung der Identität unserer Kommunen.“
Die Kommunen nutzen damit die Bestimmungen der novellierten Kommunalverfassung, die im März 2013 in Kraft getreten sind. Danach können Gemeinden mit Dreiviertelmehrheit ihrer Gemeindevertretungen einen Zusatz zum eigentlichen Gemeindenamen beschließen. Die Bezeichnung soll, so das Gesetz, „auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde“ hinweisen. Dieser Beschluss muss dem Innenministerium lediglich angezeigt werden. Macht das Ministerium innerhalb eines Monats keine Bedenken geltend, gilt die zusätzliche Bezeichnung damit als verliehen. Ein aufwändiges Genehmigungsverfahren wird so vermieden. Vor 2013 wurde lediglich vier Gemeinden das Recht verliehen, eine Zusatzbezeichnung zu tragen: der „Leichhardt-Gemeinde“ Trebatsch (im Jahr 1998), der „Fontanestadt“ Neuruppin (1998), der „Kleiststadt“ Frankfurt (Oder) (1999) und der „Stadt der Pferde“ Neustadt (Dosse) (2000).
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Zehn Brandenburger Gemeinden führen seit dem vergangenen Jahr eine zusätzliche Namensbezeichnung. Diese reichen von der „Perle der Lausitz“ (Spremberg) über die „Stadt der Optik“ (Rathenow) bis zur „Flößerstadt“ (Lychen). Dies teilte Innenminister Ralf Holzschuher gestern in Potsdam mit. Die Zusatzbezeichnungen können beispielsweise auf den Ortseingangsschildern verwendet werden. „Die kommunalfreundliche Neuregelung hat sich aus meiner Sicht bewährt“, sagte Holzschuher. „Sie stößt bei den Gemeinden auf reges Interesse, ist unbürokratisch in der Durchführung und leistet einen Beitrag zur Stärkung der Identität unserer Kommunen.“
Die Kommunen nutzen damit die Bestimmungen der novellierten Kommunalverfassung, die im März 2013 in Kraft getreten sind. Danach können Gemeinden mit Dreiviertelmehrheit ihrer Gemeindevertretungen einen Zusatz zum eigentlichen Gemeindenamen beschließen. Die Bezeichnung soll, so das Gesetz, „auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde“ hinweisen. Dieser Beschluss muss dem Innenministerium lediglich angezeigt werden. Macht das Ministerium innerhalb eines Monats keine Bedenken geltend, gilt die zusätzliche Bezeichnung damit als verliehen. Ein aufwändiges Genehmigungsverfahren wird so vermieden. Vor 2013 wurde lediglich vier Gemeinden das Recht verliehen, eine Zusatzbezeichnung zu tragen: der „Leichhardt-Gemeinde“ Trebatsch (im Jahr 1998), der „Fontanestadt“ Neuruppin (1998), der „Kleiststadt“ Frankfurt (Oder) (1999) und der „Stadt der Pferde“ Neustadt (Dosse) (2000).
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Zehn Brandenburger Gemeinden führen seit dem vergangenen Jahr eine zusätzliche Namensbezeichnung. Diese reichen von der „Perle der Lausitz“ (Spremberg) über die „Stadt der Optik“ (Rathenow) bis zur „Flößerstadt“ (Lychen). Dies teilte Innenminister Ralf Holzschuher gestern in Potsdam mit. Die Zusatzbezeichnungen können beispielsweise auf den Ortseingangsschildern verwendet werden. „Die kommunalfreundliche Neuregelung hat sich aus meiner Sicht bewährt“, sagte Holzschuher. „Sie stößt bei den Gemeinden auf reges Interesse, ist unbürokratisch in der Durchführung und leistet einen Beitrag zur Stärkung der Identität unserer Kommunen.“
Die Kommunen nutzen damit die Bestimmungen der novellierten Kommunalverfassung, die im März 2013 in Kraft getreten sind. Danach können Gemeinden mit Dreiviertelmehrheit ihrer Gemeindevertretungen einen Zusatz zum eigentlichen Gemeindenamen beschließen. Die Bezeichnung soll, so das Gesetz, „auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde“ hinweisen. Dieser Beschluss muss dem Innenministerium lediglich angezeigt werden. Macht das Ministerium innerhalb eines Monats keine Bedenken geltend, gilt die zusätzliche Bezeichnung damit als verliehen. Ein aufwändiges Genehmigungsverfahren wird so vermieden. Vor 2013 wurde lediglich vier Gemeinden das Recht verliehen, eine Zusatzbezeichnung zu tragen: der „Leichhardt-Gemeinde“ Trebatsch (im Jahr 1998), der „Fontanestadt“ Neuruppin (1998), der „Kleiststadt“ Frankfurt (Oder) (1999) und der „Stadt der Pferde“ Neustadt (Dosse) (2000).
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Zehn Brandenburger Gemeinden führen seit dem vergangenen Jahr eine zusätzliche Namensbezeichnung. Diese reichen von der „Perle der Lausitz“ (Spremberg) über die „Stadt der Optik“ (Rathenow) bis zur „Flößerstadt“ (Lychen). Dies teilte Innenminister Ralf Holzschuher gestern in Potsdam mit. Die Zusatzbezeichnungen können beispielsweise auf den Ortseingangsschildern verwendet werden. „Die kommunalfreundliche Neuregelung hat sich aus meiner Sicht bewährt“, sagte Holzschuher. „Sie stößt bei den Gemeinden auf reges Interesse, ist unbürokratisch in der Durchführung und leistet einen Beitrag zur Stärkung der Identität unserer Kommunen.“
Die Kommunen nutzen damit die Bestimmungen der novellierten Kommunalverfassung, die im März 2013 in Kraft getreten sind. Danach können Gemeinden mit Dreiviertelmehrheit ihrer Gemeindevertretungen einen Zusatz zum eigentlichen Gemeindenamen beschließen. Die Bezeichnung soll, so das Gesetz, „auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde“ hinweisen. Dieser Beschluss muss dem Innenministerium lediglich angezeigt werden. Macht das Ministerium innerhalb eines Monats keine Bedenken geltend, gilt die zusätzliche Bezeichnung damit als verliehen. Ein aufwändiges Genehmigungsverfahren wird so vermieden. Vor 2013 wurde lediglich vier Gemeinden das Recht verliehen, eine Zusatzbezeichnung zu tragen: der „Leichhardt-Gemeinde“ Trebatsch (im Jahr 1998), der „Fontanestadt“ Neuruppin (1998), der „Kleiststadt“ Frankfurt (Oder) (1999) und der „Stadt der Pferde“ Neustadt (Dosse) (2000).
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Zehn Brandenburger Gemeinden führen seit dem vergangenen Jahr eine zusätzliche Namensbezeichnung. Diese reichen von der „Perle der Lausitz“ (Spremberg) über die „Stadt der Optik“ (Rathenow) bis zur „Flößerstadt“ (Lychen). Dies teilte Innenminister Ralf Holzschuher gestern in Potsdam mit. Die Zusatzbezeichnungen können beispielsweise auf den Ortseingangsschildern verwendet werden. „Die kommunalfreundliche Neuregelung hat sich aus meiner Sicht bewährt“, sagte Holzschuher. „Sie stößt bei den Gemeinden auf reges Interesse, ist unbürokratisch in der Durchführung und leistet einen Beitrag zur Stärkung der Identität unserer Kommunen.“
Die Kommunen nutzen damit die Bestimmungen der novellierten Kommunalverfassung, die im März 2013 in Kraft getreten sind. Danach können Gemeinden mit Dreiviertelmehrheit ihrer Gemeindevertretungen einen Zusatz zum eigentlichen Gemeindenamen beschließen. Die Bezeichnung soll, so das Gesetz, „auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde“ hinweisen. Dieser Beschluss muss dem Innenministerium lediglich angezeigt werden. Macht das Ministerium innerhalb eines Monats keine Bedenken geltend, gilt die zusätzliche Bezeichnung damit als verliehen. Ein aufwändiges Genehmigungsverfahren wird so vermieden. Vor 2013 wurde lediglich vier Gemeinden das Recht verliehen, eine Zusatzbezeichnung zu tragen: der „Leichhardt-Gemeinde“ Trebatsch (im Jahr 1998), der „Fontanestadt“ Neuruppin (1998), der „Kleiststadt“ Frankfurt (Oder) (1999) und der „Stadt der Pferde“ Neustadt (Dosse) (2000).
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

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Die Kommunen nutzen damit die Bestimmungen der novellierten Kommunalverfassung, die im März 2013 in Kraft getreten sind. Danach können Gemeinden mit Dreiviertelmehrheit ihrer Gemeindevertretungen einen Zusatz zum eigentlichen Gemeindenamen beschließen. Die Bezeichnung soll, so das Gesetz, „auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde“ hinweisen. Dieser Beschluss muss dem Innenministerium lediglich angezeigt werden. Macht das Ministerium innerhalb eines Monats keine Bedenken geltend, gilt die zusätzliche Bezeichnung damit als verliehen. Ein aufwändiges Genehmigungsverfahren wird so vermieden. Vor 2013 wurde lediglich vier Gemeinden das Recht verliehen, eine Zusatzbezeichnung zu tragen: der „Leichhardt-Gemeinde“ Trebatsch (im Jahr 1998), der „Fontanestadt“ Neuruppin (1998), der „Kleiststadt“ Frankfurt (Oder) (1999) und der „Stadt der Pferde“ Neustadt (Dosse) (2000).
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

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Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

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