Die Stadt Finsterwalde weist alle Hundebesitzer darauf hin, den Besitz ihres Tieres an- und abzumelden. Laut Hundesteuersatzung der Stadt Finsterwalde vom Juni 2012 müssen Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme im Haushalt angemeldet werden. Auch die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Alle Halter, die es bis zum jetzigen Zeitpunkt versäumt haben, ihr Tier anzumelden, werden gebeten, das nachzuholen. Ab dem 1. Dezember wird auf Grundlage der Satzung für unangemeldete Hunde ein Bußgeld von mindestens 5 Euro erhoben. Auch andere Verstöße wie etwa das Führen des Hundes außerhalb des eigenen Grundstücks ohne Hundemarke oder die fehlende Mitteilung zum Wegfall der Steuervergünstigung sind bußgeldpflichtig. Die Anmeldung des Hundes erfolgt bei der Stadtverwaltung Finsterwalde, Steuerabteilung, Schloßstraße 7/8. Die Hundesteuersatzung der Stadt Finsterwalde finden Sie auf der Internetseite der Stadt Finsterwalde unter dem Menüpunkt Ortsrecht. Gern kann die Satzung auch bei der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Foto: Wikipedia, CC2.5 Lizenz , Autor: Stephan Czuratis
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