Im November 2013 beschloss der Landtag Brandenburg die nunmehr sechste Änderung des Kommunalabgabengesetz.
Voraus gegangen war ein Leitsatzbeschluss des Bundeverfassungsgerichtes vom 05.03.2013, der eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Kommunalabgaben – Beiträgen- für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. ( AZ: 1 BvR 2457/08 )
Dies nahm der Landtag zum Anlass, mit der Mehrheit von Rot/Rot, eine 25 jährige Verjährungsfrist in das Kommunalabgabengesetz einzufügen.
Bereits in den zwei Anhörungen im Innenausschuss legte stellvertretend für die Betroffenen im Land Brandenburg, der Lübbener Thomas Kaiser die Sichtweisen der Bescheidempfänger dar. Leider war er der einzige Vertreter der Bürgerschaft, welcher als Sachverständiger geladen worden war.
Zur Beschlussfassung und Debatte im Landtag erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP Fraktion, Hans Peter Goetz, dass er gern die weiteren Fraktionen einlädt eine Normenkontrollklage gegen die 25 jährige Verjährungsfrist anzustrengen.
Diesem Vorschlag hat sich Christoph Schulze, Fraktion Bündnis90/Grüne angeschlossen. Die CDU bat sich Bedenkzeit aus.
Nun war aus dem Landtag zu vernehmen:
„Die CDU Fraktion wird sich an einer Normenkontrollklage nicht beteiligen.” So Christoph Schulze, als Antwort auf seine Nachfrage an den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Prof Dr. Schierack.
Somit sind die 18 notwendigen Landtagsabgeordneten, für den Vorschlag des MdL Goetz, nicht mehr zu erreichen.
Wir bedauern sehr, dass die CDU nicht den bürgerdienlichen und Entscheidung – findenden Weg zum Landesverfassungsgericht gehen wird und damit die gerichtliche Überprüfung der letztjährigen Beschlüsse endgültig auf die Bürger umlegt.
Unterdessen ist bekannt geworden, dass seit Januar 2014 die Stadtwerke Zehdenick (Landkreis Oberhavel) Ihr Finanzierungsmodell umgestellt haben. Statt weiterhin Beiträge zu erheben, werden dort einbezahlte Beiträge voll erstattet und mit einer Gebührenerhöhung von etwa 0,47€ refinanziert. Zehdenick hat ca. 13.500 Einwohner, also ähnlich viele wie Lübben (Spreewald)
Diese bürgerdienliche und nachhaltige Entscheidung ist sehr zu begrüßen.
Leider stehen für die beiden Lübbener Verfahren, vor dem Cottbuser Verwaltungsgericht vom 12.03.2014, die Urteile noch aus.
Thomas Kaiser
Bürgerverein „wir-von-hier” e.V.