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NIEDERLAUSITZ aktuell

Siebter Todesfall in LDS. Corona-Infizierte in Gemeinschaftsunterkunft

19:58 Uhr | 30. April 2020

Landkreis Dahme-Spreewald

Update LDS 30.04.20

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Der Verwaltungsstab Dahme-Spreewald hat im Zuge der Corona-Krise weitere Neuregelungen zu schrittweisen Öffnung im Bereich Schule und zur Sicherung der Kindertagesbetreuung festgelegt. Im Landkreis gelten seit heute zwei neue Allgemeinverfügungen, welche die ministeriellen Weisungen des Landes zur geordneten Wiederaufnahme des Unterrichts und der pädagogischen Angebote ab kommenden Montag umsetzen. Der nun festgelegte Fahrplan zur sukzessiven Weiteraufnahme des Unterrichts ab 4. und 11. Mai für einzelne Schulformen soll unter Gewährleistung des Infektionsschutzes erfolgen. Die bereits ausgeweitete Kita-Notfallbetreuung bleibt vorerst im gewohnten Umfang bestehen. Zudem meldet der Landkreis den siebten Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Dabei handelt es sich um einen 73-jährigen Seniorenheim-Bewohner, der unter Vorerkrankungen litt. Außerdem wurden bei zwei Bewohner in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Waßmannsdorf positiv getestet und von den anderen Bewohner getrennt. 

Der Landkreis teilte dazu mit:

Seit Wochenbeginn stehen die Bildungseinrichtungen bereits für Schülerinnen und Schüler offen, die kurz vor dem Schulabschluss stehen. Der seit dem 27. April zunächst stattfindende Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie Förderschulen verschiedener sonderpädagogischen Schwerpunkte kann fortgeführt werden. Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) dürfen weiterhin vorrangig Prüfungsvorbereitungen durchführen. Das gilt auch für die Berufsschule, die ebenfalls zu diesem Zweck unterrichtet.

Mit der neuen Allgemeinverfügung ist ab Montag, 4. Mai, zusätzlich der Unterricht für die Jahrgangsstufe 6 an den Grundschulen und Förderschulen gestattet. Wieder unterrichtet werden können ab dem 4. Mai zudem die Jahrgangsstufe 9 an den Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Förderschulen verschiedener sonderpädagogischer Ausrichtungen sowie die Jahrgangsstufe 11 an den Gymnasien sowie die Jahrgangsstufe 12 an den an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ). Vorbehaltlich der sich ändernden Gesetzeslage sollen ab dem 11. Mai 2020 dann auch die Jahrgangsstufe 5 der Grund- und Förderschulen wieder ein regelmäßiges Unterrichtsangebot erhalten.

Die Hortbetreuung kann im Rahmen einer Notfallbetreuung fortgeführt werden. Die Wohnheime und Internate nehmen ihren Betrieb entsprechend der schulischen Angebote wieder auf. Für alle oben nicht genannten Jahrgangstufen an den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft und sonstigen Ausbildungseinrichtungen werden grundsätzlich bis zum 22. Mai kein Präsenzunterricht und keine Ganztagesbetreuung stattfinden. Sämtliche Veranstaltungen, Kurse sowie der Publikumsverkehr für Besucherinnen und Besucher der Bildungseinrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Dahme-Spreewald unterbleiben ebenfalls bis zum 22. Mai. Dies gilt unter anderem für die Kreisvolkshochschule und Musikschulen mit ihren jeweiligen Standorten. Mit der allgemein fortgeführten Schließung auch der Horte, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Jugendherbergen, Kindererholungszentren und Ferienlager im Landkreis obliegt nach wie vor in erster Linie den Sorgeberechtigten die Sicherung der häuslichen Betreuung ihrer Kinder.

Kita-Notbetreuung über Kommunen verlängert

Die bereits ausgeweitete Kita-Notfallbetreuung bleibt mit der ab heute geltenden „Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen“ im Dahme-Spreewald-Kreis bis 08. Mai unverändert gewährleistet. Für die möglichen neuen Ausweitungen des Betreuungsangebots ab dem 11. Mai wird es in der kommenden Woche rechtliche Neuregelungen geben. Zunächst bleibt die Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung neben der Berufstätigkeit in der kritischen Infrastruktur, dass die Sorgeberechtigten eine individuelle Betreuung nicht organisieren können. Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung, nach der es für den Anspruch auf Notfallbetreuung des Kindes ausreicht, wenn ein Elternteil in einer definierten Berufsgruppe arbeitet, bleibt für berufstätige Eltern in kritischen Infrastrukturen bestehen. Damit sind für die Notfallbetreuung weitere Beschäftigte in folgenden Berufsgruppen bedarfsberechtigt:

  • im Gesundheitsbereich, im gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereich, im medizinischen und pflegerischen Bereich, in stationärer oder teilstationärer Erziehungshilfe, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
  • als Erzieherin und Erzieher oder als Lehrerin und Lehrer in der Notfallbetreuung,
  • in der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • bei der Polizei, dem Rettungsdienst, dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr sowie im Bereich der sonstigen nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr,
  • Organe der Rechtspflege und ihrer Angestellten
  • im Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbaren Bereichen,
  • der Daseinsfürsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT, Telekommunikation und Postdienstleistung sowie der Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • in der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, im Lebensmitteleinzelhandel und in der Versorgungswirtschaft,
  • als Lehrerin oder Lehrer für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  • im Bereich der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  • im Bereich der Veterinärmedizin,
  • zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Der Notfall-Betreuungsanspruch besteht zudem – unabhängig von einer Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen – für Alleinerziehende, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle beziehungsweise private Betreuung der Kinder nicht anderweitig organisiert werden kann. Als Alleinerziehend gelten Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.

Um einen Notbetreuungsplatz zu erhalten, ist ein erforderliches Antragsformular auszufüllen, vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen und bei der Kommunalverwaltung der zuständigen Stadt, Gemeinde beziehungsweise dem Amt vorzulegen. Das Antragsformular ist über den Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald abrufbar und wird auch durch die zuständige Standortgemeinde ausgereicht. Bereits zugewiesene Notbetreuungsplätze gelten automatisch fort, ohne dass es einer erneuten Antragstellung der Sorgeberechtigten bedarf. Die abschließende Neuzuweisung eines Notfallbetreuungsstandorts obliegt jedoch nach wie vor der Kommune, eine Einzelfallentscheidung ist weiterhin möglich.

Siebter Todesfall in Dahme-Spreewald bestätigt

Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald bestätigte am heutigen Donnerstag den nunmehr siebenten Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Landkreis. Es handelt sich um einen 73-jährigen Mann, der im Achenbach-Krankenhaus in Königs Wusterhausen verstarb. Der Covid-19-Patient litt an Vorerkrankungen und war dorthin aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes aus einem Königs Wusterhausener Seniorenheim verlegt worden. Es handelt sich um die seit vergangenem Samstag von einem Coronavirus-Ausbruch betroffene Pflegeeinrichtung der AWO-Seniorenheim Wildau GmbH (Rosa-Luxemburg- Straße). Die Laborergebnisse der dort gestern vom Gesundheitsamt abermals durchgeführten 82 Abstrich-Tests aller übrigen Bewohner und Angestellten stehen noch aus. Im Ergebnis werden erforderlichenfalls weitere Maßnahmen mit dem Krisenstab der Heimleitung ergriffen. Dahme-Spreewalds Landrat Stephan Loge und AWO-Seniorenheim-Geschäftsführer Andreas Beckmann bekundeten den Angehörigen des Verstorbenen gegenüber ihr aufrichtiges Beileid.

Erster Corona-Fall in Gemeinschaftsunterkunft

Der Corona-Krisenstab Dahme-Spreewald hat sich heute zudem über die Maßnahmen zur Eindämmung einer erstmals bestätigten Covid-19 Erkrankung in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete des Landkreises abgestimmt. In der Gemeinschaftsunterkunft des Schönefelder Ortsteils Waßmannsdorf ist die Infektion heute vom Labor für zwei Personen bestätigt worden. Es handelt sich um eine Frau und einen Mann, die nun in einem autark versorgten Quarantäne-Trakt von den übrigen insgesamt 148 Bewohnern der Einrichtung abgesondert wurden. Das Gesundheitsamt hat heute bei fünf engen Kontaktpersonen in der Unterkunft und vier Angestellten Rachenabstriche vorgenommen. Auf Grundlage dieser Testergebnisse, die im Laufe des Wochenendes erwartet werden, leiten sich weitere zu ergreifende Maßnahmen ab.

Auf das Eintreten entsprechender Szenarien hatte sich das Sozialamt des Landkreises bereits in den zurückliegenden Wochen strategisch vorbereitet. Erklärtes Ziel dabei ist die Verhinderung einer möglichen weiteren Virus-Ausbreitung in der Einrichtung, die sich in Waßmannsdorf aus insgesamt zwei Gebäuden zusammensetzt, durch eine Trennung von Infizierten und Nichtinfizierten vorzunehmen und eine unabhängige Versorgung zu sichern. Neben dem Gesundheitsamt waren heute Mitarbeiter des Sozialamtes vor Ort, um die Bewohnerinnen und Bewohnern über die tagesaktuelle Situation zu informieren. Auch die Integrationsbeauftragte des Landkreises hat Kontakt mit der Einrichtungsleitung aufgenommen, um gegebenenfalls nötige Unterstützungsangebote zu koordinieren. Gegenwärtig werden Dolmetscher für die acht in der Einrichtung lebenden Nationen organisiert, um eine fortlaufende Kommunikation auf Augenhöhe zu gewährleisten.

Aktuelle Covid-19-Gesundheitslage in Dahme-Spreewald

Zur derzeitigen Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 im Landkreis informiert das Gesundheitsamt wie folgt: In Dahme-Spreewald sind mittlerweile 129 nachgewiesene Covid-19-Erkrankte genesen. Vom Labor bestätigt wurden 204 positive Fälle der Corona-Infektion im Kreisgebiet: in Königs Wusterhausen (73), Zeuthen (20), Lübben (18), Schönefeld (16), Wildau (12), Amt Schenkenländchen (12), Mittenwalde (11), Gemeinde Heidesee (9), Gemeinde Bestensee (6), Amt Unterspreewald (5), Gemeinde Schulzendorf (5), Stadt Luckau (5), Gemeinde Märkische Heide (5), Amt Lieberose/Oberspreewald (4), Eichwalde (2) und Gemeinde Heideblick (1). Seit heute sind insgesamt sieben Todesfälle zu beklagen. Vier Personen befinden sich in stationärer Behandlung, die übrigen Erkrankten in häuslicher Isolation. Es sind 166 Quarantänen verhängt worden und 210 als Verdachtsfall eingestufte Personen warten auf ein Testergebnis.

Informationen für Bürger und Unternehmer

Informationen für Bürger zur aktuellen Corona-Lage gibt es im Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/coronavirus oder auf der offiziellen Facebook-Seite des Landratsamtes www.facebook.com/LandkreisDahmeSpreewald . Der Landkreis Dahme-Spreewald hat weiterhin ein Bürgertelefon eingerichtet, das täglich von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 03375 26-2146 zu erreichen ist. Relevante Informationen zu Unterstützungsangeboten für Betriebe im Landkreis hat Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald (WFG) auf ihrer Homepage www.wfg-lds.de zusammengestellt. Für grundlegende Fragen steht den Unternehmern das Team der WFG telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 03375 5238-0 zur Verfügung. Für Gefahrenmeldungen zur Corona-Lage ist auch die kostenfreie KATWARN-App zu nutzen, weitere Infos zum Download sind auf der Internetseite www.katwarn.de abrufbar.

 

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen

Hier gehts zum laufend aktualisierten Artikel

Red. / Presseinfo

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