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Gleiche Chance auf Bildung – Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes

12:59 Uhr | 1. Juli 2011
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Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, am Schulleben und in der Freizeit ohne Einschränkungen an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu können. Da nicht alle Familien aus eigener Kraft für die anfallenden Kosten aufkommen können, bekommen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kinder unter 18 bzw. 25 Jahren, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, Kindergeldzuschläge, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
1. Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kitas: Neben mehrtägige Klassenfahrten werden nunmehr auch die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertages¬einrichtungen übernommen.
2. Schulbedarf: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro; insgesamt 100 Euro. Der Antrag für das Schuljahr 2011/2012 sollte bis zum 01.08.2011 beim Landkreis Dahme-Spreewald eingehen.
3. Schülerbeförderung: Schülerbeförderung ist eine weitere Leistung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes, wird aber gegenwärtig im Landkreis Dahme-Spreewald kostenfrei erbracht.
4. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
5. Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittaessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereihalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
6. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie im Sozialamt beim Landkreis Dahme-Spreewald Tel. 03546/1711 oder 03546/20-1703 und im Internet unter www.dahme-spreewald.de ->Bildungs- und Teilhabepaket.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, am Schulleben und in der Freizeit ohne Einschränkungen an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu können. Da nicht alle Familien aus eigener Kraft für die anfallenden Kosten aufkommen können, bekommen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kinder unter 18 bzw. 25 Jahren, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, Kindergeldzuschläge, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
1. Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kitas: Neben mehrtägige Klassenfahrten werden nunmehr auch die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertages¬einrichtungen übernommen.
2. Schulbedarf: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro; insgesamt 100 Euro. Der Antrag für das Schuljahr 2011/2012 sollte bis zum 01.08.2011 beim Landkreis Dahme-Spreewald eingehen.
3. Schülerbeförderung: Schülerbeförderung ist eine weitere Leistung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes, wird aber gegenwärtig im Landkreis Dahme-Spreewald kostenfrei erbracht.
4. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
5. Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittaessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereihalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
6. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie im Sozialamt beim Landkreis Dahme-Spreewald Tel. 03546/1711 oder 03546/20-1703 und im Internet unter www.dahme-spreewald.de ->Bildungs- und Teilhabepaket.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, am Schulleben und in der Freizeit ohne Einschränkungen an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu können. Da nicht alle Familien aus eigener Kraft für die anfallenden Kosten aufkommen können, bekommen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kinder unter 18 bzw. 25 Jahren, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, Kindergeldzuschläge, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
1. Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kitas: Neben mehrtägige Klassenfahrten werden nunmehr auch die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertages¬einrichtungen übernommen.
2. Schulbedarf: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro; insgesamt 100 Euro. Der Antrag für das Schuljahr 2011/2012 sollte bis zum 01.08.2011 beim Landkreis Dahme-Spreewald eingehen.
3. Schülerbeförderung: Schülerbeförderung ist eine weitere Leistung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes, wird aber gegenwärtig im Landkreis Dahme-Spreewald kostenfrei erbracht.
4. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
5. Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittaessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereihalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
6. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie im Sozialamt beim Landkreis Dahme-Spreewald Tel. 03546/1711 oder 03546/20-1703 und im Internet unter www.dahme-spreewald.de ->Bildungs- und Teilhabepaket.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, am Schulleben und in der Freizeit ohne Einschränkungen an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu können. Da nicht alle Familien aus eigener Kraft für die anfallenden Kosten aufkommen können, bekommen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kinder unter 18 bzw. 25 Jahren, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, Kindergeldzuschläge, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
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1. Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kitas: Neben mehrtägige Klassenfahrten werden nunmehr auch die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertages¬einrichtungen übernommen.
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3. Schülerbeförderung: Schülerbeförderung ist eine weitere Leistung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes, wird aber gegenwärtig im Landkreis Dahme-Spreewald kostenfrei erbracht.
4. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
5. Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittaessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereihalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
6. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie im Sozialamt beim Landkreis Dahme-Spreewald Tel. 03546/1711 oder 03546/20-1703 und im Internet unter www.dahme-spreewald.de ->Bildungs- und Teilhabepaket.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

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