Ab dem nächsten Schuljahr neuer Eigenanteil für die Schulspeisung in Gymnasien und Förderschulen des Landkreises Dahme-Spreewald
Über 200.000 Euro investiert der Landkreis Dahme-Spreewald seit dem Jahr 2009 jährlich, um den Schülern an Gymnasien und Förderschulen des Landkreises eine günstige, dennoch aber gesunde Mittagsversorgung zu bieten. „Dies ist eine Erfolgsgeschichte, denn seither nutzen jährlich immer mehr Schüler das warme Essensangebot“, schätzt Bildungsdezernent Carsten Saß ein.
Die Einführung des Mindestlohns zum 01.01.2015 und höhere Herstellungskosten für Nahrungsmittel führten zum Jahresbeginn auch in den Gymnasien und Förderschulen zu erhöhten Kosten. Im Einzelnen stiegen die Portionskosten um 0,13 € bis zu 0,35 € und liegen damit weiterhin teilweise weit über dem bisherigen Elternbeitrag von 1,80 €.
Die erhöhten Portionspreise seit Jahresbeginn kann der Landkreis nun nicht mehr allein aufbringen. Aus diesem Grund beschloss der Kreistag am 25.02.2015 mit der Änderung der Satzung für die Schulspeisung im Landkreis Dahme-Spreewald eine Erhöhung des Eigenanteils ab 01.08.2015 um 0,25 € von 1,80 € auf 2,05 € je Essensportion.
Ebenfalls zum 01.08.2015 übernimmt der Landkreis für Eltern mit Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder nach § 6a Bundeskindergeldgesetz die Kostenbeteiligung von 1€ je Essensportion. Die Eltern müssen in diesen Fällen lediglich ihren Leistungsbescheid vorlegen und einen Vordruck ausfüllen, der in den Sekretariaten der Schulen erhältlich ist. Diese sollte zusammen mit einer Kopie des Bescheides unterschrieben an den Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Bildung, Sport und Kultur, Beethovenweg 14, 15907 Lübben gesandt oder im Sekretariat des Gymnasiums oder der Förderschule abgeben werden.
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Seit 2009 nehmen schultäglich durchschnittlich ca. 970 SchülerInnen an der Schulspeisung der Schulen in kreislicher Trägerschaft teil.
Die Beschlussvorlage des Kreistages vom 25.02.2015 zur Vierten Satzung zur Änderung der Satzung für die Schulspeisung (Vorlagen-Nr. 2015/009) kann von der Homepage des Landkreises www.dahme-spreewald.de in der Rubrik Politik & Verwaltung unter Kreistag abgerufen werden.
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Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald




