Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau aus Finsterwalde hat die Staatsanwaltschaft Cottbus gestern eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für den angeklagten Ehemann gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag, ohne ein konkretes Strafmaß zu fordern. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Ehefrau im September vergangenen Jahres mit einem Küchenmesser und einem Fleischklopfer während sie schlief, attackiert und sie dadurch getötet zu haben.
Das Landgericht Cottbus teilte dazu mit:
Am gestrigen Hauptverhandlungstermin wurden die Plädoyers gehalten. Dabei forderten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung eine Verurteilung wegen Mordes und die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Verteidigung geht hingegen von Totschlag aus, ohne ein konkretes Strafmaß zu fordern. Voraussichtlich am 28. April soll das Urteil verkündet werden.
Hintergrund zur Straftat
Der zum Tatzeitpunkt 66 Jahre alte Angeklagte aus Finsterwalde soll in der Nacht vom 07.09.2020 zum 08.09.2020 plötzlich und unter bewusster Ausnutzung des Überraschungsmoments mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 20 cm seiner im Schlafzimmer der gemeinsamen Ehewohnung schlafenden Ehefrau kräftig in den Brustkorb und in den linken Halsbereich gestochen haben, um diese zu töten. Zudem soll er seiner Ehefrau mit einem Fleischklopfer gegen den Kopf geschlagen haben. Durch die Tat soll die geschädigte Ehefrau unter anderem schwere Brustkorbstichverletzungen erlitten haben, die zur Durchtrennung der Körperhauptschlagader und der Lungenschlagader und letztlich zum Tod geführt haben sollen.
Red.