Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen in Cottbus wird es ab Montag verpflichtende Corona-Tests für Kita- und Schulbesuche geben. Das gab die Stadt heute bekannt und reagiert damit auf den seit drei Tagen anhaltenden Inzidenzwert über 100. Lehrer sowie Mitarbeiter in Kitas, Horten und Kindertagespflegestellen müssen sich demnach zwei Mal pro Woche und Kinder ein Mal pro Woche testen und dies entsprechend dokumentieren. Kinder und Schüler, die aus der Quarantäne kommen, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen können. Wie bereits in den Schulen organisiert, erhalten auch die Eltern von Kita-Kindern die Tests in den Einrichtungen. Eltern können ihre Kinder zudem auch im Testzentren in der Welzower Straße testen lassen.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Stadt Cottbus führt ab dem kommenden Montag, 22.03.2021 verpflichtende Tests für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen ein. Damit reagiert die Stadt auf die steigende Zahl der Covid-19- Infektionen speziell unter Kindern und Jugendlichen. Zugleich ist der 7-Tage-Inzidenzwert auf aktuell 128 gestiegen und liegt seit drei Tagen über der Marke 100. Mit den Tests sollen mögliche Covid-19-Infektionen erkannt und eine etwaige Verbreitung unterbunden bzw. unterbrochen werden.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt wird vorbereitet und auf www.cottbus.de veröffentlicht.
Zwei Tests pro Woche sind Pflicht
Demnach müssen sich alle MitarbeiterInnen, welche in Kindertagesstätten, Horten und Kindertagespflegestellen auf dem Stadtgebiet der Stadt Cottbus tätig sind, zwei Mal pro Woche mittels PoC-Antigentest oder entsprechenden Selbsttest auf das SARS-CoV-2-Virus testen oder testen lassen und dies entsprechend dokumentieren.
Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben und diese Einrichtungen besuchen, müssen sich einmal pro Woche mittels PoC-Antigentest oder entsprechenden Selbsttest auf das SARS-CoV-2-Virus testen oder testen lassen und dies entsprechend dokumentieren.
Für Lehrerinnen und Lehrer sowie sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen gilt das gleiche wie für die Beschäftigte in den Kindereinrichtungen. Für Schülerinnen und Schüler das gleiche wie für Kita-Kinder.
Betretungsverbot
Für den Fall, dass die verpflichtende Testung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, wird derjenigen Person solange ein Betretungsverbot ausgesprochen, bis diese die entsprechende Testung nachgewiesen hat.
Kinder oder Schülerinnen und Schüler, welche aus einer behördlich angeordneten Quarantäne in die jeweilige Einrichtung zurückkehren wollen, müssen einen negativen PoC-Antigentest, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen negativen PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf, der jeweiligen Einrichtungsleitung vor Besuch übermitteln.
Mit der Testpflicht verbindet die Stadt Cottbus das Ziel, die Einrichtungen möglichst offen halten zu können und so Bildungsangebote und ein verträgliches Maß an sozialen Kontakten für die Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Aktuell sind 12 Kindertageseinrichtungen sowie fünf Schulen von Covid-Infektionen und Quarantänen betroffen, die meisten davon mit der Mutation B.1.1.7.
Wie bereits in den Schulen organisiert, erhalten auch die Eltern von Kita-Kindern die Tests in den jeweiligen Einrichtungen. Die Tests sind am Donnerstag in die Einrichtungen geliefert worden.
Eltern können ihre Kinder zudem in den Testzentren im Stadtgebiet testen lassen. Dazu haben die Johanniter für das Testzentrum in der Welzower Straße die Öffnungszeiten erweitert und angepasst. Ab dem 22.03.2021 hat das Zentrum der Johanniter wie folgt geöffnet:
Montag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag von 10:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 10:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Sonnabend von 08:00 bis 16:00 Uhr
Das MVZ Dr. Braun in der Lieberoser Straße erweitert seine Öffnungszeiten und hat ab Montag, 22.03.2021, jeweils montags und freitags ab 06.00 Uhr sowie donnerstags bis 19:00 Uhr geöffnet
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Red. / Presseinfo