Die neue Außenstelle des Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen kommt ins Menschenrechtszentrum Cottbus. Das hat der Bundestag heute beschlossen. In dem ehemaligen Gefängnisareal sind verschiedene Gebäude vorhanden, die für die Ansiedlung der Bundesbehörde in Frage kommen. In den kommenden Monaten müssen Gespräche zwischen dem Menschenrechtszentrum und dem Bund zur Ansiedlung und zum Platzbedarf geführt werden. Weiterhin wurde heute ebenfalls im Bundestag der Beschluss gefasst, die Stasi-Unterlagen dauerhaft zu sichern.
Das Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. teilte dazu mit:
Am heutigen Tag hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten beschlossen. In der Änderung des Stasiunterlagengesetzes ist die Bildung einer neuen Außenstelle der BStU in Cottbus vorgesehen. Auch wenn darin nicht explizit das Menschenrechtszentrum Cottbus mit der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus genannt wird, ist als Standort das Gelände der Gedenkstätte an der Bautzener Straße gemeint. „Für uns als ehemalige Häftlinge im größten Gefängnis für politische Gefangene der DDR ist es eine große Freude, dass der Bundestag heute beschlossen hat, hier in Cottbus eine Außenstelle der BStU zu errichten. Besonders erfreulich ist, dass dies mit einem Bildungsauftrag verbunden ist, der sich gut in die Arbeit des Menschenrechtszentrums Cottbus einfügt. Nachwachsende Generationen sollen in die Lage versetzt werden, den Wert der Demokratie wertzuschätzen und dafür einzutreten“, erklärt Dieter Dombrowski, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums, der Mitte der 1970er Jahre wegen Republikflucht selbst in Cottbus inhaftiert gewesen ist.
Gespräche zwischen Eigentümer des Menschenrechtszentrums und Bund
Die heutige Entscheidung des Bundestages kann als Initialzündung für eine neue Phase der Entwicklung der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus gewertet werden. Im 22.000 qm großen ehemaligen Gefängnisareal sind verschiedene Gebäude vorhanden, die für die Ansiedlung der Bundesbehörde in Frage kommen. In den kommenden Monaten müssen Gespräche zwischen dem Menschenrechtszentrum als Eigentümer und Betreiber der Gedenkstätte und dem Bund über die Ansiedlung und den Platzbedarf der neuen Bundesbehörde sowie die Kooperation der beiden Einrichtungen geführt werden.
Deutscher Bundestag heute dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen beschlossen .
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte: „Wenn wir heute, nach einem langen Verständigungsprozess in Gesellschaft und Politik, die Eingliederung der Stasi-Akten in die Verantwortung des Bundesarchivs beschließen, ist dies keinesfalls ein Schlusspunkt in der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Ganz im Gegenteil: Es bedeutet die Fortsetzung der Aufarbeitung unter gesamtdeutschen Vorzeichen. Dafür steht auch der breite Konsens, mit dem das Gesetz im Deutschen Bundestag und seitens der Opferverbände getragen wird. Die Stasi-Unterlagen bleiben weiterhin unverzichtbar bei der Aufklärung persönlicher Schicksale, und sie Deutscher Bundestag beschließt dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen – Kulturstaatsministerin Grütters: „Stasi-Akten als Teil unseres gesamtstaatlichen Gedächtnisses bewahren“ Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) dokumentieren eindrücklich, was es heißt, in einer Diktatur zu leben. So machen sie uns und auch künftigen Generationen den Wert eines demokratischen Rechtsstaats bewusst. Deshalb wollen wir sie dauerhaft als Teil unseres gesamtstaatlichen Gedächtnisses bewahren.“
Klaus-Peter Schulze begrüßt Gesetzpaket
Der Lausitzer Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Schulze (CDU) begrüßt das im Deutsche Bundestag verabschiedete Gesetzespaket zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten. Weiter betont der Bundestagsabgeordnete: „Heute wurde im Bundestag ein wichtiges Zeichen gesetzt. Mit diesem Gesetz bauen wir die regionale Aufarbeitungslandschaft in Brandenburg und in den anderen ostdeutschen Bundesländern weiter aus. Ich freue mich, dass wir die ostdeutschen Bundesländer durch inhaltliche Profilierung der Archivstandorte und neue Außenstellen stärken. Auch in Cottbus wird es eine solche Außenstelle geben.“ Der Lausitzer CDU-Politiker hatte im Vorfeld darauf hingearbeitet, dass die Stadt Cottbus als Auskunfts-, Beratungs- und Informations-stelle ausdrücklich im Gesetzestext erwähnt wird. „Ich bin froh, dass es die Stadt Cottbus explizit als Standort ins Gesetz geschafft hat“, so Schulze.
Red. / Presseinfo
Bild: Menschenrechtszentrum Cottbus e.V.