Die Stadt teilte dazu weiter mit:
Die für die Pufferzone getroffenen Anordnungen finden sich detailliert unter den Punkten 21 bis 34 der Tierseuchenallgemeinverfügung, die zu finden ist unter der Webadresse: https://www.lkspn.de/aktuelles/aktuelles-landkreis-spree-neisse/pressemitteilungen/27454-tierseuchenallgemeinverfugung-des-landkreises-spree-neissewokrejs-sprjewja-nysa-zur-festlegung-eines-gefahrdeten-gebietes-und-eines-kerngebietes-zum-schutz-gegen-die-afrikanische-schweinepest-bei-wil.html Bereits erfolgt ist die Klärung von möglichen Aufstellorten für Tonnen zur sicheren Beseitigung von bei der Jagdausübung anfallendem Aufbruch. Die Untere Jagdbehörde der Stadt steht dazu und zu allen anderen anfallenden Fragen in direktem Austausch mit dem Veterinäramt des Landkreises.
Red. / Presseinfo