Das Justizministerium erklärt dazu:
Der Gefangene, gegen den ein Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung sowie der Körperverletzung vorlag, war der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen am Mittwoch, 28. Mai 2020, um 17.30 Uhr zugeführt worden. In dem haftrichterlichen Ersuchen um Aufnahme zum Vollzug war die Frage nach Gründen für die Annahme der Gefahr der Selbsttötung oder Selbstverletzung explizit verneint worden. Dennoch wurde der Gefangene in der JVA Cottbus-Dissenchen sicherheitshalber – auch weil bei Erstinhaftierten und bei Verdacht einer Sexualstraftat ein potentielles Suizidrisiko grundsätzlich stets bedacht wird – in einem kameraüberwachten Haftraum untergebracht. Da sich auch aus dem persönlichen Gespräch des Gefangenen mit einem Anstaltspsychologen am Folgetag kein Hinweis auf eine Suizidgefahr ergab, wurde der Gefangene auf Empfehlung des erfahrenen Anstaltspsychologen am Freitag, 29. Mai 2020, um 13.15 Uhr in einen regulären Einzelhaftraum der JVA verlegt.
Am Abend entdeckt
Die am Sonnabend ausgereichten Mahlzeiten nahm der Gefangene persönlich entgegen. Er erkundigte sich zudem nach Taschengeldanträgen, die ein Bediensteter anschließend gemeinsam mit ihm ausfüllte. Bei der allabendlichen Bestandskontrolle durch Justizvollzugsbedienstete wurde der Untersuchungsgefangene am Sonnabend gegen 18 Uhr leblos in seinem Haftraum entdeckt.
Foto: Symbolbild, Alexander Dreher, www.pixelio.de