Auf ihrer täglichen Pressekonferenz hat die Stadt Cottbus am heutigen Mittwoch über die aktuelle und stabile Corona-Lage informiert. Weiterhin liegt die Zahl der Infizierten bei 34 (kumulativ), 19 gelten als genesen. Allerdings musste ein vierter Patient aus Cottbus stationär im CTK aufgenommen werden. Zudem informierte das Ordnungsamt nochmal klar darüber, welche Verhaltensregeln an Ostern gelten. Osterfeuer, egal ob öffentlich oder beispielsweise privat im Garten, sind generell untersagt. Polizei und Ordnungsamt werden im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein und teils in Sondergruppen Kontrollen durchführen.
Die ganze Pressekonferenz zum Nachschauen gibt es im Titelvideo.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Zahl der registrierten Covid 19-Fälle in Cottbus/Chóśebuz ist auch in den zurückliegenden 24 Stunden stabil geblieben. Kumuliert bleibt es damit bei 34 labordiagnostisch bestätigten Infektionen. 19 Personen sind als genesen eingestuft. Im Carl-Thiem-Klinikum werden derzeit 4 Patienten wegen der CoronaInfektion behandelt, einer mehr als am Dienstag. 3 Patienten liegen auf der Normalstation, 1 Person wird auf der Intensivstation betreut. Aktuell stehen noch 63 Personen in Cottbus/Chóśebuz unter häuslicher Quarantäne (alle Angaben: Stand 08.04.2020, 12:00 Uhr).
359 Kinder in Notbetreuung
Per 08.04.2020 sind 348 Kinder in der Notbetreuung in Kita und Hort. Die Quote liegt damit bei 4,93 Prozent. In der Kindertagespflege sind per 08.04.2020 elf Kinder in der Notbetreuung. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 8 geöffnet. Die Quote liegt hier bei 5,34 Prozent.
Kontrollen zum Car-Freitag
Ordnungsamt und Polizei werden den so genannten Car-Freitag in Cottbus/Chóśebuz, umfassend kontrollieren. Zum einen werden Treffpunkte der Szene überprüft, da auch dort die Eindämmungsverordnung und damit die Einschränkungen für öffentliche Versammlungen gelten. Zum anderen sollen illegale Autorennen unterbunden werden. Manuel Helbig, amtierender Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit: „Die Teilnahme an solchen Rennen ist eine Straftat.“ Das Ordnungsamt wird über die Osterfeiertage mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dienst sein und die Kontrollen auf Basis der weiterhin gültigen Eindämmungsverordnung durchführen. Manuel Helbig: „Unser Appell an die Bürgerinnen und Bürger ist, die Regeln einzuhalten. Wir sind nicht darauf aus, Bußgelder zu verhängen.“ Speziell kontrolliert werden Seen und ihr Umfeld, Gartenanlagen, der Car-Freitag sowie traditionelle Standorte von Osterfeuern.
Osterfeuer sind generell untersagt
Aufgrund der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus in Brandenburg dürfen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz keine Osterfeuer durchgeführt werden. Alle Osterfeuer sind immer eine öffentliche Veranstaltung und damit untersagt. Dieses verbot gilt auch für private Osterfeuer, bei denen zum Beispiel Nachbarn, Bekannte und Freunde zusammenkommen. Darüber hinaus gilt in der Stadt Cottbus/Chóśebuz derzeit bereits die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe 4. Allein deshalb ist auf Feuer im Freien zu verzichten. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen einschließlich der Ortsbeiräte, die bereits Osterfeuer angemeldet hatten, sind von der Ordnungsbehörde informiert worden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit werden in diesem Zusammenhang am Osterwochenende die Kontrollen weiterführen und entsprechende Verstöße – wo notwendig – mit einem Bußgeld ahnden. Besetzt ist zudem das Sicherheitszentrum, wo nach wie vor täglich bis zu 90 Anrufe eingehen mit Hinweisen und Fragen. Hotline des Sicherheitszentrums: Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 09:00 bis 15:00 Uhr unter Telefon: 612 3456 und 612 2325; E-Mail: [email protected]
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Red. / Presseinfo