Der Fall um die getötete Rentnerin Gerda K. im Jahr 2016 hatte Cottbus monatelang in Atem und Aufregung gehalten, nun wurde der Tatverdächtige, ein syrischer Flüchtling, aus der U-Haft entlassen. Zu dieser Entscheidung kam die Jugendkammer des Landgerichts Cottbus, die den Haftbefehl gegen den Angeklagten gegen Auflagen vorerst aufgehoben hat. Grund sollen zu lange Verzögerungen im Verfahren sein. Das Landgericht hält eine weitere Haft für unverhältnismäßig. Die Staatsanwaltschaft Cottbus sieht dies anders und hat nun Beschwerde eingereicht. Darüber hatte zuerst der RBB berichtet. Der Tatverdächtige saß seit mehr als zwei Jahren in U-Haft.
Ende 2016 wurde die 82-jährige Rentnerin tot in ihrer Cottbuser Wohnung gefunden, die Polizei hatte monatelang öffentlich und in der Innenstadt nach Hinweisen zu dem Fall gesucht. Ein damals 17-jähriger Syrer wurde als mutmaßlicher Raubmörder festgenommen. Er soll Gerda K. in ihrer Wohnung getötet und danach Wertgegengestände gestohlen haben. Der nun freigelassene Tatverdächtige muss sich täglich bei der Polizei melden und darf sich nur einem festgelegten Ort aufhalten. Seit Ende Oktober 2017 laufen die Verhandlungen, die allerdings durch Überprüfungen der Polizeiarbeit immer wieder verzögert wurden. Das hat die Verteidigung des Angeklagten gegenüber der BZ gesagt. Weil der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen sein soll, wurde der Prozess unter Auschluss der Öffentlichkeit geführt.
Der Fall hatte in Cottbus große Diskussionen ausgelöst und war auch Inhalt asylkritischer Demonstrationen in der Stadt.
Der Cottbuser CDU-Landtagsabgeordnete Michael Schierack zeigt sich entsetzt über die aktuelle Entscheidung und übt Kritik auf politischer Ebene
Er sagte: „Ich bin entsetzt darüber, dass zum wiederholten Mal ein Tatverdächtiger aus der Untersuchungshaft in Brandenburg entlassen wurde. Dies ist für viele Menschen und auch für mich nicht nachvollziehbar. Warum kann in Brandenburg nicht in angemessener Zeit ein Strafverfahren mit einem Urteil geregelt abgeschlossen werden? Das ist auch eine politische Frage. Nur eine handlungsfähige Justiz kann den Rechtsstaat durchsetzen. Rot-Rot hat in den vergangenen Jahren an der Justiz gespart. Wenn es um Verbrechen wie Mord geht, dann ist die Justiz ganz besonders gefordert. Hier besteht dringend Handlungsbedarf.“
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red




